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34 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (34)
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SG2501300020 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (27.01.2025) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (27.01.2025) [alle SG dorthin], Organe (27.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (27.01.2025) [alle SG dorthin], BMWK (27.01.2025) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu Artikel 1 Nr. 2..., ...Änderung des § 1 Absatz 1 GenG Die vorgesehene Klarstellung in § 1 Absatz 1 GenG-E ist erforderlich, um ..., ... Satzes 2 in § 1 Abs. 3 GenG-E. Auch wir vertreten seit..., ...eines neuen Satzes an § 4 GenG Die Klarstellung in § 4 GenG-E unterstützen wir ausdrücklich..., ...Einfügung eines neuen § 4a GenG Die Klarstellung ist ..., ...Einfügung eines neuen § 8b GenG Fakultativ durch die..., ...bestehenden Regelungen des GenG besteht zur Vermeidung ..., ...des § 34 Absatz 1 Satz 1 GenG dazu verpflichtet, bei ..., ...in § 11a Absatz 2 Satz 1 GenG-E. Der in § 11 Absatz 5 GenG-E vorgesehenen Standardisierung..., ... der Anpassung von § 11 GenG eine weitere Klarstellung..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E. zu Artikel 1 Nr...., ...des § 27 Absatz 1 Satz 1 GenG fest, dass der Vorstand..., ...22: Neufassung von § 31 GenG Bei einer Neufassung..., ... und § 43a Abs. 9 S. 2 GenG-E gestrichen werden. ..., ...Prüfungsrecht verliehen ist, § 64c GenG-E, sollte in § 63c GenG-E..., ... Schwellenwerte in § 53 GenG (siehe Artikel 1 Nr. 30..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ...
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SG2412200062 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Unangemessener Aufwand in nicht strategischen Positionen des Handelsbuches in Bezug auf das CSRD.
Tatbestandsvoraussetzungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ungeeignet bei volatilen Umsatzgrößen. Unangemessener Aufwand durch Anknüpfung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung ohne dass eine strategisches Investment vorliegt. Ungleichbehandlung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen/-instituten hinsichtlich der Behandlung des Handelsbuchs, welches insgesamt in dem vorliegenden Zusammenhang ausgeblendet werden sollte. Weiterhin Unterstützung einer Stellungnahme des Bundesrates, bei der Erfassung großer Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB als Adressaten der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich auf den Schwellenwert von zweihundertfünfzig Arbeitnehmern i.S.d. § 267 Abs. 2 Nr. 3 HGB abzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (14.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- HGB [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
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SG2412200162 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (15.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (15.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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SG2412020008 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach unserer Ansicht besteht kein Bedarf für weitere Regelungen zur Mitbestimmung. Die Genossenschaft ist eine äußerst demokratische Rechtsform. Sie muss nicht „demokratisiert“ werden. Die Leitung der Genossenschaft ist und bleibt die zentrale Aufgabe des Vorstands. Die mit dem aktuellen Vorschlag verbundenen Gefahren werden auch nicht dadurch entschärft, dass die Weisungsgebundenheit nicht per Gesetz, sondern „nur“ per Satzung geregelt werden kann. Die oben skizzierten Aspekte bleiben bestehen, sie würden lediglich vorverlagert. Diese Zerrissenheit bestünde auch für jedes einzelne Mitglied, wenn es um die Frage geht, ob eine solche Satzungsregelung eingeführt werden soll. Wir bitten um Ablehnung des Regelungsvorschlages.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 557/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BR-Drs. 557/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (30.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG, wonach der Vorstand einer..., ...des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG zu berücksichtigen und ...
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SG2410290023 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 29.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (GenG)
- Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen - Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen - Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen - eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten - Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen - angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen - Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG - Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG - Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG - Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anregung zur Änderung des GenG Datum: 22. Oktober 2024..., ...über eine Klarstellung im GenG freuen. Hier ist der..., ...Abs. 4 Satz 7 (und 8 neu) GenG Bei Genossenschaften..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) und in der Regel auch ..., ...wird (§ 43a Abs. 4 Satz 7 GenG). Die Frage, welches..., ...Restzuständigkeit in § 43a Abs. 7 GenG) ersetzt und mithin auch..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG nach Einführung der Vertreterversammlung..., ... Berliner Kommentar zum GenG, § 43a Rn. 20; Lang/Weidmüller-Holthaus/Lehnhoff, GenG, § 43a Rn. 41; wohl auch..., ...Henssler/Strohn-Geibel, GenG, § 43a Rn. 4 f.; a.A. Beuthien-Schöpflin, GenG, § 43a Rn. 12). In ..., ... § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG wird geändert und Satz ...
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SG2409300072 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (02.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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SG2409280003 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
#GenoDigital setzt sich für den digitalen Beitritt und digitale Gründung von Genossenschaften ein.
Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (23.08.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (23.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (23.08.2024) [alle SG dorthin], BMWK (23.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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SG2409280004 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (23.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (23.08.2024) [alle SG dorthin], BMWK (23.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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SG2409170003 (PDF, 28 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.07.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.07.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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SG2409170005 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (11.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (11.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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SG2409130014 (PDF, 15 Seiten)
- Bereitgestellt von: Porsche Automobil Holding SE am 13.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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SG2409050004 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (04.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (04.09.2024) [alle SG dorthin], BMWK (04.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2409050005 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (04.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (04.09.2024) [alle SG dorthin], BMWK (04.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2408280003 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Der DAV stimmt dem Referentenentwurf grundsätzlich zu. Die mit dem Gesetzesentwurf verfolgten drei Ziele Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften können durch die Vielzahl von Änderungsvorschlägen weitgehend erreicht werden. Der Vorschlag, die Schutzsumme für Kündigungen der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft auf 3.000 Euro zu erhöhen, wird besonders begrüßt. Die Erweiterung der Möglichkeiten, durch Satzungsregelung Weisungen an den Vorstand durch die Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums auch bei Genossenschaften mit mehr als zwanzig Mitgliedern zu gestatten, unterliegt großen Bedenken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (23.08.2024) [alle SG dorthin], Gremien (23.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (23.08.2024) [alle SG dorthin], BMWK (23.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2408230003 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (05.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (05.08.2024) [alle SG dorthin], BMWK (05.08.2024) [alle SG dorthin], BMWSB (05.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG n. F. ab, wonach der Vorstand..., ...in § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG Rechnung getragen. Bei ..., ...des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG n. F. muss vor diesem Hintergrund...
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SG2408230005 (PDF, 14 Seiten)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (23.08.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (23.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (23.08.2024) [alle SG dorthin], BMWK (23.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu Artikel 1 Nr. 2..., ...Änderung des § 1 Absatz 1 GenG Die vorgesehene Klarstellung in § 1 Absatz 1 GenG ist erforderlich, um bestehender..., ...eines neuen Satzes an § 4 GenG Die Klarstellung in § 4 GenG unterstützen wir ausdrücklich..., ...Einfügung eines neuen § 8b GenG Fakultativ durch die ..., ...des § 34 Absatz 1 Satz 1 GenG dazu verpflichtet, bei ..., ...10: Neufassung des § 11 GenG Soweit § 11 Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E vorsieht, dass sich die..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG- E könnte dahingehend ..., ... Äußerung nach § 11 GenG anwendbar ist, sowie, dass..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E folgende Formulierung..., ...darf, vgl. § 8 Absatz 2 GenG-E. zu Artikel 1 Nr. ..., ...des § 27 Absatz 1 Satz 3 GenG lehnen wir ausdrücklich..., ...24: Neufassung von § 31 GenG Bei einer Neufassung ..., ... 62a GenG-E aufgenommene Regelung..., ... nicht auf § 43 GenG, sondern auf § 62 Absatz 1 Satz 1 GenG zu verweisen. zu Artikel..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ..., ... Satz 2 GenG-E vorgesehene Ausnahme ...
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SG2407150010 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Porsche Automobil Holding SE am 15.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
-
SG2406060034 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
SG2406060041 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
SG2406190011 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundesregierung: BKAmt (03.05.2024) [alle SG dorthin], BMF (03.05.2024) [alle SG dorthin], BMWK (03.05.2024) [alle SG dorthin]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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SG2406220022 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
SG2406130130 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zu den Vorgaben z. B. im GenG ergibt. Bericht über..., ...Aufsichtsrates sollen gem. § 38 GenG-E ergänzt werden hinsichtlich..., ...Themas sollte dies analog im GenG vorgenommen werden, um ..., ...53 Abs. 5 und 58 Abs. 2 GenG-E ist eine entsprechende..., ...Genossenschaften, die nach § 336 GenG-E zu einer entsprechenden..., ...Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG bei Kreditinstituten in..., ...sich nicht aus § 53 Abs. 2 GenG, sondern aus § 340k HGB..., ...Berichterstattung nach § 58 Abs. 2 GenG-E. Insofern sollte hier..., ...vorgesehenen Änderungen in § 63e GenG-E werden vom Wortlaut her..., ...vorgesehenen Änderungen des § 63h GenG-E angepasst werden. ...
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SG2406050052 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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SG2406210148 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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SG2406110077 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht. Nutzung der Ermessensspielräume und Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (8):