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168 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (168)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer europäischen Präferenzregelung in der öffentlichen Beschaffung (Buy European)
Die EuroStack Initiative Foundation setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene und auf Bundesebene verbindliche Präferenzregelungen für europäische Anbieter digitaler Infrastruktur und Technologieprodukte in der öffentlichen Beschaffung eingeführt werden. Konkret befürworten wir im Rahmen der Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie (Public Procurement Directive) die Aufnahme von Kriterien zur digitalen Souveränität als Zuschlagskriterien sowie die Einführung eines „European Preference"-Mechanismus analog zum US Buy American Act. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine entsprechende Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Vergaberechts (GWB/UVgO) ein.
- Bereitgestellt von: EuroStack Initiative Foundation e.V. am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/5525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1934 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer europäischen Präferenzregelung in der öffentlichen Beschaffung (Buy European)
Die EuroStack Initiative Foundation setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene und auf Bundesebene verbindliche Präferenzregelungen für europäische Anbieter digitaler Infrastruktur und Technologieprodukte in der öffentlichen Beschaffung eingeführt werden. Konkret befürworten wir im Rahmen der Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie (Public Procurement Directive) die Aufnahme von Kriterien zur digitalen Souveränität als Zuschlagskriterien sowie die Einführung eines „European Preference"-Mechanismus analog zum US Buy American Act. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine entsprechende Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Vergaberechts (GWB/UVgO) ein.
- Bereitgestellt von: EuroStack Initiative Foundation e.V. am 29.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/5525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1934 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
-
12.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die inhaltliche und strategische Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign (BT-Drs. 21/5141). Konkret wird darauf eingewirkt, die Verordnungsermächtigungen (§ 3) um Informationspflichten zu Materialgesundheit und Kreislauf-Zuordnung im Digitalen Produktpass zu erweitern, die deutsche Mitwirkungsrolle (§ 4) an delegierten EU-Rechtsakten auf diese Kriterien zu fokussieren sowie die Vergabearchitektur (§ 20) um positive Beschaffungspräferenzen für zirkuläre Produkte zu ergänzen.
- Bereitgestellt von: Cradle to Cradle - Wiege zur Wiege e.V. am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5141
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
-
BT-Drs. 21/5141
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
öffentliche Vergabe soll nachhaltige Kriterien zwingend berücksichtigen
Holcim Deutschland setzt sich dafür ein, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren nachhaltige Kriterien größere Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Holcim (Deutschland) GmbH am 22.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts
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Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
öffentliche Vergabe soll nachhaltige Kriterien zwingend berücksichtigen
Holcim Deutschland setzt sich dafür ein, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren nachhaltige Kriterien größere Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Holcim (Deutschland) GmbH am 22.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts
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Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Bürokratie und Sicherung der Beschaffung im Vergabetransformationspaket
Vereinfachung sowie stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Vergabeverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung von kommunalen Unternehmen nicht weiter bürokratisch erschwert wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschränkung der Befugnisse des BKartA bei Sektoruntersuchungen
§ 32f GWB sollte im Zuge der nächsten GWB-Novelle ersatzlos gestrichen werden. Keinesfalls darf die Norm aber im Schnellverfahren auch noch verschärft werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der IAA verknüpft Dekarbonisierung mit industrieller Wettbewerbsfähigkeit. Er sieht Instrumente wie grüne Leitmärkte (Quoten für öffentliche Beschaffung), Investitionskonditionalitäten und beschleunigte Genehmigungsverfahren vor. Germanwatch fordert die Bundesregierung auf sich für vier Verbesserungen einsetzen: (1) verbindliche, dynamisch steigende Quoten für emissionsarme Grundstoffe, (2) Wiederaufnahme eines Stahllabels, (3) Ausweitung auf öffentliche Förderprogramme und (4) strategische Klimapartnerschaften mit verlässlichen Drittstaaten.
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
-
30.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer übereilten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes in § 32 f GWB
Der DRV lehnt Verschärfungen in § 32 f GWB ab und fordert wegen der Tragweite einer möglichen Verschärfung zumindest eine gründliche und transparente Diskussion unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Maßnahmen des sog. Kraftstoffmaßnahmenpakets
Um auf stark gestiegene und schwankende Kraftstoffpreise infolge der Iran-Krise zu reagieren, hat die Politik ein sog. Kraftstoffmaßnahmenpaket vorgeschlagen, der eine zeitliche Begrenzung von Preiserhöhungen sowie eine deutliche Ausweitung kartellrechtlicher Eingriffsbefugnisse vorsieht. Ziel des Entwurfs ist es, hohe Kraftstoffpreise in Krisenzeiten einzudämmen. en2x warnt vor systemfremder Preisregulierung, unklaren und unverhältnismäßigen Eingriffen sowie erheblichen Rechtsrisiken für die betroffenen Unternehmen und die gesamte Wirtschaft. Zentrales Anliegen von en2x ist, auf dauerhafte Preis- und Kostenkontrollen zu verzichten, bewährte kartellrechtliche Instrumente beizubehalten und Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz funktionsfähigen Wettbewerbs zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergabebeschleunigungsgesetz - Made in EU Kriterien
Strategische Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung stärken: Die Bundesregierung sollte im Vergaberecht klarstellen, dass öffentliche Auftraggeber bestehende Spielräume nutzen können, um bei der Definition des Beschaffungsgegenstandes sowie bei Zuschlagskriterien Resilienz, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit zu berücksichtigen. Hierzu sollen produkt- und prozessbezogene, origin-neutrale Kriterien (z. B. Emissionsintensität, Lieferkettentransparenz, Versorgungssicherheit) ausdrücklich zugelassen werden, um die strategische Beschaffung im Einklang mit EU- und WTO-Recht zu stärken.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Vergabebeschleunigungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Kritik gegenüber geplanten Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz - KPAnG) - Ablehnung eines geplanten neuen § 29a GWB - Ablehnung der geplanten Änderung § 32f GWB
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 19.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz): Ziel des Gesetzes ist es, dass die öffentliche Beschaffung unter Wahrung des fairen Wettbewerbs einfacher, schneller und flexibler wird. Auftraggeber und Auftragnehmer sollen so entlastet werden und Unternehmen sich wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 12.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 04.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 04.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergaberecht mittelstandsfreundlich gestalten
Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben verfolgt das richtige Ziel, Verfahren einfacher, flexibler und digitaler zu gestalten, gefährdet in seiner aktuellen Fassung jedoch Wettbewerb und mittelständische IT-Unternehmen. Die geplante Ausweitung der Inhouse Vergaben würde Ausschreibungswettbewerb zurückdrängen und privaten Softwareanbietern zentrale Marktchancen entziehen. Die vorgesehene Aufhebung der 80% Regel ermöglicht kommunalen IT Dienstleistern eine bundesweite Tätigkeit und führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Anbieter. Eine echte Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge lässt sich hingegen durch Vereinfachung, Digitalisierung, Standardisierung und reduzierte Nachweispflichten erreichen, ohne den Wettbewerb einzuschränken.
- Bereitgestellt von: MACH GmbH am 23.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einhaltung von GPP-Kriterien im Sondervermögen Infrastruktur
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) fordert, dass ökologische Nachhaltigkeitskriterien wie Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Recyclingfähigkeit bei der Beschaffung der öffentlichen Hand durch das geplante Infrastruktur-Sondervermögen berücksichtigt werden. Dies stärkt die Resilienz des Industriestandorts Deutschland, indem die Kreislaufwirtschaft angereizt und die Rohstoffabhängigkeit reduziert wird. Der verstärkte Einsatz von Recyclingrohstoffen macht Deutschland unabhängiger von Importen und erhöht die wirtschaftliche sowie sicherheitspolitische Widerstandsfähigkeit. Gezieltes Green Public Procurement senkt langfristig Kosten, verbessert die CO2-Bilanz und fördert nachhaltige Technologien.Der BDE regt u.a. Änderungen von § 45 KrWG und § 97 GWB an.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. Novellierung des deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Amazon setzt sich für ein ausgewogenes Wettbwerbsgesetz in Deutschland bei der geplanten Überarbeitung des GWB ein.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 06.01.2026
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Adressatenkreis:
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22.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digital Markets Act (DMA) Konsultation zum review: Apple befürwortet umfassende Änderung
Apple fordert eine grundlegende Reform oder den Ersatz des DMA durch ein zweckmäßigeres Rechtsinstrument. Im Mittelpunkt müssen die Interessen der Nutzer stehen: Sicherheit, Datenschutz und Innovation. Apple empfiehlt einen übergreifenden Verhältnismäßigkeitstest, der diese Interessen ausdrücklich berücksichtigt. Zudem soll eine unabhängige Regulierungsbehörde die EU-Kommission bei der Durchsetzung ersetzen, um Vorhersehbarkeit und Fairness zu stärken. Datenschutz- und Cybersicherheitsbehörden müssen verpflichtend eingebunden werden, um Endnutzer wirksam zu schützen. Effektive Compliance darf Sicherheit, Datenschutz und Innovation nicht gefährden
- Bereitgestellt von: Apple Inc. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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28.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: