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36 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (36)
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SG2412180167 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht...
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SG2412120027 (PDF, 14 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (13.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (20.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (06.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewaltschutzsachen 12 2.6 § 23b GVG n.F. Sicherstellung der..., ...www.deutscher-verein.de. Seite 13 2.6 § 23b GVG n.F. Sicherstellung der..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG vor. Während bislang im..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG, da sie die Zuweisung von...
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SG2412110006 (PDF, 30 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken und Reformbedarfe
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (10.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (10.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Missachtung von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG zum Amtsgericht erhoben...
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SG2411280021 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Neue Richtervereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die NRV kritisiert den Referentenentwurf des BMJ zur Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend Transparenz schafft und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht sicherstellt, wie es der EuGH verlangt. Die NRV fordert strengere Regelungen zur Vermeidung politischer Einflussnahme und eine gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weisungsrechts. Soweit § 146 Abs. 2 GVG-E die bereits geltenden..., ...gem. § 145 Abs. 1 Var. 2 GVG zur Vermittlung demokratischer..., ... Mit der in § 146 Abs. 3 GVG-E vorgesehenen Beschränkung..., ... unterfiele § 146 Abs. 3 GVG-E mithin nicht. Dennoch..., ...Vorgesetzten nach § 147 Nr. 3 GVG muss nicht dokumentiert..., ...trägt. Unter § 146 Abs. 2 GVG-E werden alle rechtlich...
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SG2411280023 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Neue Richtervereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird die beabsichtigte Änderung des § 21e Abs. 9 GVG grundsätzlich begrüßt.. Lediglich in rechtstechnischer Hinsicht wird ein Verbesserungsvorschlag unterbreitet. Im Hinblick auf die in Erwägung gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen keine Bedenken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Fünftes Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 21e Abs. 9 GVG (a.). Lediglich in rechtstechnischer..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) soll die Veröffentlichung..., ...unterjährig im Rahmen des § 21e GVG immer wieder geändert werden..., ... Anforderungen des § 21e GVG gerecht werden - ohne hierfür..., ...gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen hier keine Bedenken...
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SG2411280026 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Neue Richtervereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Die Neue Richtervereinigung (NRV) betrachtet die mit dem aktuellen Eckpunktepapier (2024) beabsichtigten Änderungen der VwGO überwiegend kritisch. Die vorgeschlagenen Änderungen führen häufig nicht zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung und ihnen ist aus praktischer Sicht mit Skepsis zu begegnen. Stattdessen lassen sie Qualitätseinbußen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung befürchten. Insgesamt entsteht der Eindruck, das Bundesministerium der Justiz wolle die Verwaltungsgerichtsbarkeit den Abläufen der ordentlichen Gerichtsbarkeit annähern.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...VwGO i. V. m. § 17a Abs. 2 GVG) und bestimmt damit den...
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SG2410250008 (PDF, 23 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (24.10.2024) [alle SG dorthin], Gremien (24.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (24.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (24.10.2024) [alle SG dorthin], BMJ (24.10.2024) [alle SG dorthin], BMI (24.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbindung mit §§ 199 ff GVG gesichert werden. Offenkundige...
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SG2410160003 (PDF, 23 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV gegen Ausweitung der FKS-Befugnisse und Strafverschärfungen im SchwarzArbG
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Entwurf zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab. Der Entwurf sieht Änderungen in §§ 8, 9, 14, 14a, 14b, 14c, 16, 24, 25 SchwarzArbG sowie § 31a AO und § 9 PStTG vor. Geplant sind u. a. eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine stärkere Digitalisierung der Prüfverfahren, eine eigenständige Durchführung von Ermittlungen durch die FKS und die Vorverlagerung der Strafbarkeit. Insbesondere die Einführung eines Straftatbestandes in § 9 SchwarzArbG und der weitreichende Datenzugriff der FKS werden als rechtsstaatlich bedenklich kritisiert. Der DAV lehnt diese Eingriffe ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (30.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (30.09.2024) [alle SG dorthin], BMJ (30.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...rechtsstaatlichen Konzept der im GVG geregelten Aufgaben der...
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SG2410110013 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bisherigen Fassung des § 23 b GVG die Zuständigkeit eines..., ...geänderten § 23 Abs. 2 S. 1 GVG wird auch dann, wenn ein..., ...hergestellt werden. Da § 23b GVG auch auf die Familiensenate...
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SG2410020017 (PDF, 15 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (12.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMI (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMBF (12.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Neurege-lung des § 23b GVG alle Familiensachen, die...
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SG2409300232 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht...
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SG2409300147 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorgeschlagene Änderung in § 23b GVG, um Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren...
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SG2409260081 (PDF, 20 Seiten)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gerichtlichen Zuständigkeit nach GVG wird mit gerichtsorganisatorischen...
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SG2409240001 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die intendierte Umsetzung der Istanbul Konvention (IK). Allerdings bestehen Bedenken, ob die Vorgaben des Art. 51 IK damit erfüllt und die qualifizierten Analysen allein von Familiengerichten bewerkstelligt werden können. Die Einführung eines Rechtsmittels für Eilentscheidungen in Umgangsverfahren ist zu begrüßen, wobei diese nicht auf Umgang vollständig ausschließende Entscheidungen beschränkt sein sollte. Ein Rechtsmittel ist auch für die Anordnungsmöglichkeit des Gerichts, Eltern zu verpflichten, dem Verfahrensbeistand ein Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen, vorzusehen. Mit der Berücksichtigung von „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich wird eine Forderung des DAV (DAV-Stellungn. 72/22) umgesetzt. Hier wird lediglich eine Klarstellung angeregt.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (06.09.2024) [alle SG dorthin], Gremien (06.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (06.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (8):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfolgen soll. Zwar sieht § 23b GVG seit dem 01.01.2022 eine...
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SG2408210004 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 21.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
Strafrechtsverschärfungen bei Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen und deren Ausgangsstoffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (16.08.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (16.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (16.08.2024) [alle SG dorthin], BMI (16.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2408050001 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (19.07.2024) [alle SG dorthin], Gremien (19.07.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (19.07.2024) [alle SG dorthin], Organe (19.07.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (19.07.2024) [alle SG dorthin], BMI (19.07.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), wonach Ermittlungspersonen...
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SG2407040011 (PDF, 18 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 04.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Honorare für Dolmetscher und Übersetzer in Justiz und Verwaltung
Wir setzen uns für faire und qualifikationsangemessene JVEG-Honorare von Dolmetschern und Übersetzern ein, die von Gerichten und Behörden beauftragt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): KostRÄG 2025
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (17.01.2025) [alle SG dorthin], Organe (17.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (04.07.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...begründet sein (§§ 186, 187 GVG) oder im unterschiedlichen...
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SG2406270122 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (07.03.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§§ 141, 142 Abs. 1 Nr. 2 GVG normierten Ermittlungszuständigkeit...
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SG2406140070 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (26.04.2024) [alle SG dorthin]
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
-
SG2406140071 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (27.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (27.05.2024) [alle SG dorthin] -
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
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SG2406280053 (PDF, 32 Seiten)
- Bereitgestellt von: European Center for Constitutional and Human Rights e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Völkerstrafgesetzbuchs
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
-
BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (28.06.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 und § 185 Abs. 4 S. 2 GVG n.F. eingeräumte Ermessen..., ...Zwecken nach § 169 Abs. 2 S. 1 GVG n.F. ist begrüßenswert...., ...das nach § 169 Abs. 2 S. 1 GVG n.F. eingeräumte Ermessen..., ...Referentenentwurf soll in § 185 Abs. 4 GVG n.F. verdeutlicht werden..., ...das nach § 185 Abs. 4 S. 2 GVG n.F. eingeräumte Ermessen..., ...Völkerstraftaten, § 147 Nr. 1 GVG Auch die Forderung nach..., ...Weisungsrechts gemäß § 147 Nr. 1 GVG aus den Stellungnahmen ..., ...Weisungsrecht in § 147 Nr. 1 GVG ausgenommen werden.“ 68...
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SG2406230009 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes in dieser Legislaturperiode
Angemessene Vergütung für Berufsbetreuer unter Berücksichtigung der übernommenen Verantwortung für Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen und des im Zuge der Reform des Betreuungsrechts gestiegenen Aufwandes.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... §§ 23 Abs. 2 VwVfG, 186 GVG sollte abgeleitet werden..., ... Klage nach § 198 Abs. 5 GVG dürfte den meisten Berufsbetreuern...
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SG2406250048 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Justizstandort-Stärkungsgesetz
Stärkung des Justizstandortes Deutschland, keine Änderung des materiellen Rechts
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2406200143 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV setzt sich für die Beibehaltung des Rechts der AGB ein, da es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden im unternehmerischen Rechtsverkehr fördert. Es verhindert unfaire Vertragsbedingungen und schützt vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen. Die Vertragspartner können auf klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung ihrer Verträge auch mit AGB zurückgreifen. Für die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen deutschen Wirtschaftsteilnehmer ist diese Planungs- und Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung. Die Initiative pro AGB-Recht widerspricht nachdrücklich Änderungen des AGB-Rechts, welche zum Entwurf eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes gefordert werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.03.2024) [alle SG dorthin], Gremien (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin], Organe (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2406210041 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV setzt sich für die Beibehaltung des Rechts der AGB ein, da es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden im unternehmerischen Rechtsverkehr fördert. Es verhindert unfaire Vertragsbedingungen und schützt vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen. Die Vertragspartner können auf klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung ihrer Verträge auch mit AGB zurückgreifen. Für die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen deutschen Wirtschaftsteilnehmer ist diese Planungs- und Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung. Die Initiative pro AGB-Recht widerspricht nachdrücklich Änderungen des AGB-Rechts, welche zum Entwurf eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes gefordert werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.03.2024) [alle SG dorthin], Gremien (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin], Organe (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):