Stellungnahmen/Gutachten
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58 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (58)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Regional- und Minderheitensprachen im Gerichtsverfassungsgesetz
Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands fordert eine Anpassung des § 184 GVG, damit auch Minderheiten- und Regionalsprachen in Gerichtsverfahren zulässig sind.
- Bereitgestellt von: DOMOWINA Zwjazk Łužiskich Serbow z.t. / Zwězk Łužyskich Serbow z.t. / Bund Lausitzer Sorben e.V. am 06.01.2026
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Justizstandort-Stärkungsgesetz der Paragraph 184 des GVG um die Möglichkeit erweitert..., ...Harmonisierung von Paragraph 184 GVG mit den Verpflichtungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Datenschutzstreitigkeiten in die Zuständigkeit der Landgerichte verlagern
Befürwortung der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten über Ansprüche im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, anstelle einer Zuständigkeit der Amtsgerichte.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 29.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzung des § 71 Abs. 2 GVG um eine neue Nummer 10 ..., ...Ergänzung des § 71 Abs. 2 GVG-E um eine neue Nummer 10...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV regt an, den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form nicht anzunehmen.
Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...weiteren Ziffer in § 74a GVG-E soll die Zuständigkeit..., ...eine Ergänzung von § 120 GVG-E wird zudem die Zuständigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Anwendbarkeit auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erweiterung der Definition des „auf Dauer angelegten Haushalts" in § 2 GewSchG. - Schutz von in der eigenen Wohnung lebenden Frauen vor Partner*innenschaftsgewalt, wenn der/die Partner*in gleichzeitig Pflege/Assistenz leistet. In diesem Fall muss bei einer polizeilichen Wegweisung der Tatperson für die Betroffene ein gesetzlicher Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Notversorgung und Notfallassistenz geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es entsprechender kommunaler Assistenz-/Pflegenotdienste.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verweist beispielhaft auf §23b GVG zur Fortbildungsverpflichtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zuzuweisen (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert..., ...10.000,00 anzuheben (§ 23 Nr. 1 GVG-E). 1 Diese Änderungen..., ...Landgerichten verhandelt, § 23 Nr. 1 GVG. Die Anhebung der Streitwertgrenze..., ...Zuständigkeit (§71 Abs.2 Nr.7 GVG-E) manifestiert sich nun..., ...gemäß § 72a Abs. 1 Nr. 5 GVG u.a. an den Langerichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu geplanten Verschärfung der Strafbarkeit von Delikten mit Bezug zu Explosivstoffen
- Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG. - Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung. - Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des § 40 SprengG aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Abstammungsrechts
Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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20.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewaltschutz in § 23 b GVG, denn von der hinreichenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Sozialstaates
Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
-
12.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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16.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewaltschutz in § 23 b GVG, denn von der hinreichenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 44/25 die Ziele der Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) und des Referentenentwurfs zu ihrer Umsetzung. Bei Letzterem sieht der DAV jedoch Nachbesserungsbedarf: Es mangelt an subsumtionsfähigen Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere bleibt unklar ab wann eine Klage als „missbräuchlich“ einzustufen ist. Die vorgesehenen Regelbeispiele tragen noch nicht hinreichend zur praktikablen Anwendung bei und das Fehlen trennscharfer Kriterien, könnte zu Mehrbelastungen der Gerichte führen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§§ 23 Ziff. 1, 71 Abs. 1 GVG zuständigen Landgerichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die überfällige Neuregelung zur Vaterschaftsanfechtung und den vorgelegten Referentenentwurf. Kinder dürfen nicht länger durch formale Hürden oder Falschangaben um ihre leiblichen Väter gebracht werden. In unserer Stellungnahme fordern wir eine konsequente Beschleunigung von Vaterschaftsverfahren, unbegrenzte Chancen für verantwortungsbewusste Väter sowie eine realitätsnahe Berücksichtigung von Unkenntnis und Hinhaltetaktiken. Denn jedes Kind hat das Recht auf Herkunft, Wahrheit und Bindung – und jeder Vater die Pflicht, dafür einzustehen.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... hier alternative § 198 GVG völlig wirkungslos. Verzögerungsrügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
10.07.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...spezialisierten Baukammern nach § 72a GVG zum 1. Januar 2018 einen..., ...Zuständigkeit Baukammern nach § 72a GVG - Handelskammer nach § 95 GVG Zudem bestehen weiterhin..., ... (§ 95 GVG), etwa bei Streitigkeiten..., ...Handelssachen ergibt sich aus § 95 GVG, die der Baukammer aus § 72a GVG. Die Frage der Zuständigkeit..., ... 2 GVG sind bei den Landgerichten..., ... für Handelssachen (§ 95 GVG) Die Kammern für Handelssachen sind nach § 95 GVG insbesondere für bürgerliche..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG als auch die des § 95 GVG..., ...Spezialkammer nach § 72a GVG – ist nach h. M. analog..., ...UH 12/25). Die §§ 96 ff. GVG regeln diesbezüglich, dass..., ...der Tatbestände des § 72a GVG und des § 95 GVG die ..., ... Verweis in § 95 GVG erfolgen: „Soweit eine..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG und des § 95 GVG erfüllt..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG durch diese Vorrangregelung..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG bleibt hiervon unberührt..., ...der Baukammern nach § 72a GVG verfolgt das Ziel, komplexe..., ...der Baukammern nach § 72a GVG gegenüber den Kammern für..., ...vorgeschlagene Ergänzung im GVG trägt diesen Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunikationsbedarf und qualifizierte Sprachmittlung im GEAS-Anpassungsgesetz berücksichtigen
Das Recht auf ein faires Verfahren durch Hinzuziehung qualifizierter Übersetzer und Dolmetscher muss auch bei der GEAS-Reform gewährt sein, vor allem in Haft und bei der (vorläufigen) Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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Adressatenkreis:
-
08.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Haft, noch wird auf § 185 GVG verwiesen (für Menschen..., ...immerhin der Verweis auf § 186 GVG gegeben). Vielmehr wird..., ...AufenthG-E) auf §§ 185, 186 GVG verwiesen werden muss, ..., ...Ermächtigung i. S. v. § 189 GVG, also über eine Beeidigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Zwar ist das Ziel des..., ...GSD findet sich in § 186 GVG, während das GDolmG ausschließlich auf § 185 GVG Bezug nimmt. Es ist sicherzustellen..., ...Verweis auf § 189 Absatz 2 GVG auch GSD einschließt. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung von D & Ü und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgen; dass der Zugang zu qualifizierten Ü & D im Strafvollzug gewährleistet wird; dass die Kapazitätsengpässe der Staatlichen Prüfungsstellen durch Verlängerung Übergangsfrist des GDolmG und die Anerkennung von Dolmetschprüfungen an einschlägigen Hochschulen als fachlicher Eignungsnachweis behoben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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13.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gerichtsverfassungsgesetz (§§ 185, 189 GVG) enthalten ist, bzw. ist..., ...Änderung in § 189 Absatz 2 GVG würde – wie im Referentenentwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Referentenentwürfe zur Umsetzung des GEAS. Er fordert eine klare Gesetzesbegründung und praxisnahe Anwendungshinweise. Die Regelungen zum Rechtsschutz, insbesondere aus der Haft, sind unzureichend. Neue Haftformen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und räumliche Beschränkungen lehnt der DAV ab, insbesondere für Minderjährige. Der DAV fordert gesetzlich geregelte Überwachungsmechanismen, besseren Rechtsschutz im ScreeningVerfahren sowie Aenderungen bei Paragraf 25 und die Aufhebung von Paragraf 12a AufenthG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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Adressatenkreis:
-
08.07.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbindung mit §§ 199 ff GVG gesichert werden. Offenkundige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Referentenentwürfe zur Umsetzung des GEAS. Er fordert eine klare Gesetzesbegründung und praxisnahe Anwendungshinweise. Die Regelungen zum Rechtsschutz, insbesondere aus der Haft, sind unzureichend. Neue Haftformen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und räumliche Beschränkungen lehnt der DAV ab, insbesondere für Minderjährige. Der DAV fordert gesetzlich geregelte Überwachungsmechanismen, besseren Rechtsschutz im Screening-Verfahren sowie Änderungen bei Paragraf 25 und die Aufhebung von Paragraf 12a AufenthG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
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Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbindung mit §§ 199 ff GVG gesichert werden. Offenkundige...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV lehnt Ausweitung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Strafverschärfungen ab.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die FKS (§ 14a SchwarzArbG RefE) und die Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um den § 9 SchwarzArbG RefE im Anwendungsbereich des § 100a StPO.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SchwarzArbG 2004 [alle SG hierzu]
- StPO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- WRegG [alle SG hierzu]
- MiLoG [alle SG hierzu]
- ArbSchG [alle SG hierzu]
- AEntG 2009 [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- SGB 1 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 7 [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- ZFdG 2021 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- FKSDVO [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...rechtsstaatlichen Konzept der im GVG geregelten Aufgaben der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie
Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle SG hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Streitgegenstands (§ 3 GVG). Je höher also der Betrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Policy Paper: Rechtliche Argumente gegen Kopftuchverbote im Bereich der Justiz
Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne von § 51 Abs. 1 GVG darstelle, aber eine (sonstige..., ... im Sinne von § 52 Nr. 1 GVG begründe und daher eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschriften des § 23 b Abs. 3 GVG und § 158 a FamFG eingehalten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elterngeld weiterentwickeln - Väterbeteiligung am Familienleben stärken
Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...planten Änderungen der § 23b GVG und § 158 FamFG, https:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...planten Änderungen der § 23b GVG und § 158 FamFG, https:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewaltschutzsachen 12 2.6 § 23b GVG n.F. Sicherstellung der..., ...www.deutscher-verein.de. Seite 13 2.6 § 23b GVG n.F. Sicherstellung der..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG vor. Während bislang im..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG, da sie die Zuweisung von...
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Zu Regelungsvorhaben: