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413 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (413)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Förderbedingungen für die Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Förderbedingungen für die Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
-
07.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bemessung der Ausbauvorgaben für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur anhand der Ladeleistung anstatt der Anzahl von Ladepunkten (qualitativer Ansatz). Möglichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Standorte beim Erfüllen der Ausbauvorgaben (Pooling). Differenzierung der geforderten Ladeleistung zwischen Bestand und Neubau. Für die Einhaltung der Frist soll bereits die Beantragung der Ausbaumaßnahmen ausreichen. Eine verspätete Zulieferung und Installation durch die Verteilnetzbetreiber außerhalb der Frist kann von Händlern nicht beeinflusst werden.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bemessung der Ausbauvorgaben für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur anhand der Ladeleistung anstatt der Anzahl von Ladepunkten (qualitativer Ansatz). Möglichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Standorte beim Erfüllen der Ausbauvorgaben (Pooling). Differenzierung der geforderten Ladeleistung zwischen Bestand und Neubau. Für die Einhaltung der Frist soll bereits die Beantragung der Ausbaumaßnahmen ausreichen. Eine verspätete Zulieferung und Installation durch die Verteilnetzbetreiber außerhalb der Frist kann von Händlern nicht beeinflusst werden.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passendere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze zu erwirken. Dies betrifft die Finanzierung, Planungssicherheit und Beteiligung von Bürgerenergieakteuren in der Wärmeplanung.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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04.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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10.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passendere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze zu erwirken. Dies betrifft die Finanzierung, Planungssicherheit und Beteiligung von Bürgerenergieakteuren in der Wärmeplanung.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passendere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze zu erwirken. Dies betrifft die Finanzierung, Planungssicherheit und Beteiligung von Bürgerenergieakteuren in der Wärmeplanung.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passendere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze zu erwirken. Dies betrifft die Finanzierung, Planungssicherheit und Beteiligung von Bürgerenergieakteuren in der Wärmeplanung.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
Der VKU setzt sich daher für umfassende Technologieoffenheit für Wasserstoff, die Einbeziehung von KWK-Technologien in Hybridheizungen und die ersatzlose Streichung der Biomasse-Deckelung ein, um Flexibilität und Effizienz in der Wärmewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Herstellung von Planungssicherheit für Investitionen in den Wärmepumpenmarkt durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Angestrebt wird eine verlässliche Fortführung der Förderung im GEG mit einem planbaren, degressiven Ausstiegspfad zur Vermeidung von Investitionshemmnissen. Ziel der Einflussnahme ist die Schaffung technologieneutraler und langfristig kalkulierbarer Rahmenbedingungen für Hersteller, Fachhandwerk und Verbraucher zur Unterstützung des Wärmepumpen-Hochlaufs.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Eckpunkte für das Wärmenetzpaket bilden eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Ausbau und Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Hierzu sollen Dekarbonisierungsinvestitionen umfassend anerkannt und langfristig refinanzierbar ausgestaltet, Preisbildungs- und Preisänderungsmechanismen rechtssicher geregelt sowie Transparenz- und Verbraucherschutzanforderungen verhältnismäßig umgesetzt werden. Zudem sollen die Finanzierung der Wärmenetztransformation durch einen verlässlichen Förderrahmen abgesichert und Hemmnisse im Gebäude- und Mietrecht abgebaut werden. Die primärenergetische Bewertung von Wärmenetzen sollte Dekarbonisierungsleistungen angemessen berücksichtigen und Investitionsentscheidungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 24.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis Gebäudewende fordert, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung gewährleistet. Dabei sollten nicht nur kurzfristige Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, sondern auch mittel- und langfristige Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere, ob Produktionskapazitäten, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Sozialabgaben im Inland entstehen oder finanzielle Mittel in den Import fossiler Energieträger fließen. Die Mitglieder des BGW appellieren an den Gesetzgeber, die Anpassungen des GModG im anstehenden Verfahren so auszugestalten, dass die Gebäudebranche weiterhin ein starker Wirtschaftsfaktor bleibt und gleichzeitig eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Wärmewende erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7009
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violet...
-
BT-Drs. 21/7009
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis Gebäudewende fordert, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung gewährleistet. Dabei sollten nicht nur kurzfristige Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, sondern auch mittel- und langfristige Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere, ob Produktionskapazitäten, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Sozialabgaben im Inland entstehen oder finanzielle Mittel in den Import fossiler Energieträger fließen. Die Mitglieder des BGW appellieren an den Gesetzgeber, die Anpassungen des GModG im anstehenden Verfahren so auszugestalten, dass die Gebäudebranche weiterhin ein starker Wirtschaftsfaktor bleibt und gleichzeitig eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Wärmewende erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7009
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violet...
-
BT-Drs. 21/7009
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt die EU die Gebäudewende entscheidend voran. Für Deutschland bedeutet die EU-Gebäudewende enorme Chancen für Wirtschaft und Klima, gerade in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation. Moderne Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien, effiziente Gebäudehüllen und innovative Gebäudetechnik zählen bereits heute zu marktbewährten Zukunftstechnologien. An diesen Punkt setzt das BGW an, das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordiniert wird. In seiner neuesten Publikation gibt das Bündnis unter anderem Empfehlungen zur Umsetzung der EPBD in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
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Adressatenkreis:
-
18.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das GModG gibt weitreichenden Vorgaben zur Dekarbonisierungs des Gebäudesektors
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 22.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz erneuerbarer Gase im Wärmemarkt
Gegenstand des Regelungsvorhabens sind bundesrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz erneuerbarer Gase im Wärmemarkt. Hierzu gehören Regelungen zur Nutzung von Biomethan und Wasserstoff in Gebäuden und Wärmenetzen, zur Weiterentwicklung einer Grüngasquote, zur Anerkennung erneuerbarer Gase im Rahmen gesetzlicher Anforderungen an die Wärmeversorgung sowie zur Transformation bestehender Gasinfrastrukturen. Ziel der Interessenvertretung ist die Gewährleistung technologieoffener regulatorischer Rahmenbedingungen für erneuerbare Gase im Wärmesektor.
- Bereitgestellt von: GELSENWASSER AG am 21.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
12.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Förderrahmens für die Wärmepumpe.
- Bereitgestellt von: Enpal B.V. am 18.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung sektorübergreifender Planungen in der Wärmewende und Vernetzung mit Gebäuderecht
Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das HBB kritisiert den RefE zur WPG-Novelle, weil er in der „kleinen Wärmeplanung“ leitungsgebundene Versorgung im ländlichen Raum strukturell unterschätzt: Kommunen sollen verpflichtend prüfen, ob Wärmenetze nach § 22a Abs. 2 geeignet sind und bei positivem Ergebnis „Prüfgebiet Wärmenetz“ ausweisen. Zudem sollen die pauschalen Biomassebegrenzungen in großen Wärmenetzen (>50 km) für neue Netze und für 2045 ersatzlos gestrichen werden. Für „grünes Methan“ fordert das HBB den Abbau unverhältnismäßiger Anforderungen (u. a. Streichung § 28 Abs. 2; Wegfall/Überarbeitung der „Wirtschaftlichkeits“-Hürde in § 22a Abs. 4 Satz 2) sowie die Streichung des bundeslandspezifischen Bedarfs-/Potenzialabgleichs (§ 28 Abs. 5 Satz 2).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Die vorgesehene ordnungsrechtliche Kaskadenpflicht für Holz sei RED-III-rechtlich nicht geboten, praktisch kaum kontrollierbar und gefährde Wärmewende und etablierte Verwertungsketten; sie solle ersatzlos gestrichen werden. Zudem entstehe durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: