Stellungnahmen/Gutachten
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41 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (41)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
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Adressatenkreis:
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27.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personen-kreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 9...., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenerstattung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Verfahrensbeteiligte einführen
Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) ein, womit eine Regelungslücke..., ...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) Ähnlich verhält es sich..., ...JVEG in § 185c Absatz 2 FamFG. Gleichzeitig müssen ..., ...vorgeschlagenen Formulierung für das FamFG würde sogar zum Widerspruch..., ...genannten Änderungen im FamFG muss die wiederkehrende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderregelung des § 96 FamFG führt hingegen für die..., ...Gewaltschutzsachen (§ 216a FamFG) sind nichtöffentliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...fordert daher, dass in § 158b FamFG die Möglichkeit der Ablehnung..., ... fordert, die in § 158a FamFG festgeschriebene Fortbildungspflicht..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen 4 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...Umgangsausschluss 4 2.2 Zu § 152 FamFG n.F. – Einführung eines..., ... 11 2.5 Zu §§ 211 ff. FamFG n.F. Änderungen des Verfahrens..., ... Einzelnen 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...zukünftig in § 57 Satz 2 FamFG als weitere Ausnahme zur..., ... der Vorschlag des § 57 FamFG n.F.) als auch bezüglich..., ...einzuführen. § 152 Abs. 2 FamFG soll zukünftig in Nr. ..., ...Regelung des § 211 Nr. 1 FamFG, wonach auch das Gericht..., ...Unterhaltssachen (§ 170 FamFG n.F. bzw. § 232 FamFG ..., ... des § 152 Abs. 2 Nr. 2 FamFG-E zurückgegriffen werden..., ...werden kann. § 156a Abs. 2 FamFG n.F. soll festhalten, ..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG hinwirken, von Anordnungen..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten soll, sondern auch..., ..., dass in § 156a Abs. 2 FamFG n.F. festgehalten wird..., ...von § 158b Abs. 1 Nr. 3 FamFG n.F. und § 163 Abs. 2 FamFG vorzusehen. Die Geschäftsstelle..., ...Regelung des § 156a Abs. 2 FamFG n.F. hinsichtlich der ..., ...Erörterungstermin (§ 157 FamFG) oder Vermittlungstermin (§ 165 FamFG), der Regelfall in Fällen..., ...Position des neuen § 156a FamFG ableiten lässt, scheint...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im nationalen Recht (insbesondere AsylG und AufenthG) aufgrund der GEAS-Reform
Nutzung rechtlicher Spielräume bei der Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform u.a.durch: Unentgeltliche behördenunabhängige Asylverfahrensberatung als Rechtsauskunft einstufen - Asylverfahren an der Grenze nur in den verpflichtend geregelten Fällen vorsehen - gesetzliche Verankerung des Monitoring-Mechanismus vornehmen - Bestimmung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten nur unter Beteiligung des Bundestags und des Bundesrats - gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden systematischen Identifizierung von besonderen Aufnahme- und Verfahrensbedürfnissen - Klarstellung der Grenzen von Asylverfahrenshaft - Keine Schaffung zusätzlicher Fallkonstellationen, die der juristischen Fiktion der Nicht-Einreise weitere Anwendungsmöglichkeiten eröffnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 04.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) -
BR-Drs. 553/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung und Anpassung der Betreuervergütung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Neuordnung des Betreuervergütungssystems bei gleichzeitiger Entlastung der Betreuungsgerichte sowie die Sicherstellung einer angemessenen, zeitgerechten und nachhaltigen Anpassung der Betreuervergütung zur Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der rechtlichen Betreuung. Bürokratieabbau, Transparenz und Entlastung im Betreuungswesen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden soll(§ 292 Abs. 2 FamFG). Problematisch ist jedoch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Erhöhung der Betreuervergütung wird begrüßt, doch ist unklar, ob sie das Ziel der Refinanzierbarkeit erreicht. Die zugrunde liegenden Daten sind zweifelhaft, und die Erhöhung kommt besonders bei Vereinsbetreuern, die oft für vermögenslose Betreute arbeiten, zu kurz. Der Wegfall des Wohnform-Kriteriums könnte Fehlanreize schaffen. Auch die Erhöhung für Verfahrenspfleger:innen reicht nicht aus; eine Anpassung an Verfahrensbeistände wird gefordert.
- Bereitgestellt von: Neue Richtervereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensbeistände nach § 158c Abs. 1 FamFG aus-zugestalten. Eine..., ...Veränderungen vorgeschlagen: § 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...entsprechend anzuwenden. § 318 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...Verfahrenspflegers gilt § 277. § 419 FamFG Verfahrenspfleger (1)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser / rechtlich vertreten durch den Verein Gewalt gegen Frauen beenden am 22.11.2024
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Adressatenkreis:
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03.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ... zu tragen. Soll § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...dem stimmen wir zu. Im FamFG RG ist vorgesehen, dass..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...Formulierung des § 68 Absatz 5 FamFG-E legt nahe, dass nur ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...dazu erkennt der in § 156a FamFG verankerte Grundsatz an..., ...erzielen. Im §152 Absatz 2 FamFG muss daher die Regelung..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...die neuen Regelungen des FamFG sich am Gewaltbegriff ..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen zu..., ...Begründung unter § 152 Absatz 2 FamFG-E. Aufgaben und..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) zu?* Wir stimmen..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen ..., ...oben unter § 152 Absatz 2 FamFG-E und § 156a Absatz 1 FamFG-E Antrag (Verfahren..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...zu. Im § 211a Absatz 3 FamFG-E soll nun geregelt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025
Das Papier stellt die zentralen Wahlforderungen des djb zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages dar. Schwerpunkte sind Gewaltschutz, reproduktive Selbstbestimmung und selbstbestimmte Familiengründung, ökonomische Gleichberechtigung und soziale Teilhabe, die Sicherung des Rechtsstaats und das Widerstand gegen den antifeministischen Rechtsruck, geschlechtergerechte Digital- und Datenpolitik sowie die Umsetzung des Gender Equality Acquis.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
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Adressatenkreis:
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16.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Der Reformentwurf des FamFG, zu dem der djb Stellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...77 und § 78 Abs. 2 bis 5 FamFG ist in den Fällen einer..., ...Vorschriften der §§ 76 bis 78 FamFG ein Rechtsanwalt beigeordnet..., ...der Anhörung nach § 420 FamFG hinzuweisen. § 141 StPO..., ...gilt entsprechend. § 427 FamFG bleibt unberührt. Liegen..., ...4) Abweichend von § 427 FamFG ist der erstmalige Erlass..., ...Zeitraum im Rahmen des § 427 FamFG zulässig sein, sofern ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Der djb befürwortet..., ...Anordnung im Sinne des § 38 FamFG hergestellt worden, ein..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) In Kindschaftssachen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Die Gesetzesänderung..., ... I. § 68 Abs. 2, Abs. 5 FamFG führt im Falle offenkundig..., ...Einführung des § 68 Abs. 5 FamFG geltenden Rechtzustand..., ... Jugendämter nach § 213 FamFG zu stärken. Diese für ..., ...Nummer 7 (§ 158c Absatz 1 FamFG-E) Auch der Anhebung..., ... nach Inkrafttreten des FamFG 2009 ergeben hat, dass..., ... Sinne des § 159 Abs. 2 FamFG rechtfertigen. Vor ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der djb teilt die..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der djb begrüßt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 2 FamFG-E) Der djb schlägt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) Der djb hält es ..., ...GewSchG notwendig und im FamFG besser verortet als in..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) Die Erweiterung ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E) Es handelt sich ..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der djb hält es ..., ... weil nach § 225 Abs. 1 FamFG nur Anrechte nach § 32...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen: § 57 Satz 2 FamFG-E Mit der Erweiterung in § 57 Satz 2 FamFG-E sollen künftig auch ..., ... heißt, vom § 57 Satz 2 FamFG-E wären auch jetzt schon..., ... sein. § 152 Absatz 2 FamFG-E Mit den Änderungen in § 152 Absatz 2 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ..., muss § 156 a Absatz 1 FamFG-E daher der umfassende..., ...gesetzlichen Regelungen des § 163 FamFG und des § 158 b FamFG ..., ...Satz 1 FamFG-E sind dem Verfahrensbeistand..., ... 1 FamFG-E haben die Eltern dem..., ...FamFG-E Kommen die Eltern ihrer..., ... 3 FamFG-E soll das Gericht mit..., ... 4 FamFG-E ist der Verfahrensbeistand..., ... 5 FamFG-E sind die Anordnungen..., ...in § 170 Absatz 1 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ...Ausführungen zu § 152 Absatz 2 FamFG-E verwiesen. § 211 FamFG-E § 211 FamFG bestimmt für Gewaltschutzsachen..., ... 1 FamFG-E soll im Gewaltschutzantrag..., ...2 FamFG-E soll die Antragsteller..., ... § 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E die Beauftragung der..., ... § 214 Satz 2 FamFG-E soll das Gericht künftig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowie auch in Teilen des FamFG) sind bereits heute wirksame..., ...Einvernehmen siehe § 156 FamFG, § 1626 BGB und § 1687..., ...Umgangsausschlüssen vor (Neufassung § 57 FamFG). Damit soll – zumindest..., ...wischen (Neufassung §68 FamFG). Die Wirksamkeit eines...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...fordert daher, dass in § 158b FamFG die Möglichkeit der Ablehnung..., ... fordert, die in § 158a FamFG festgeschriebene Fortbildungspflicht..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 31 der Istanbul-Konvention..., ...wird verzögert. § 57 FamFG (Erweiterung auf alle ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Wenn eine gewaltbetroffene..., ...Folgeänderungen in §170 und §232 FamFG-E. Eine explizite Erwähnung..., .... Frauenhäuser, in §152 FamFG-E als eindeutiger Anhaltspunkt..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) In Fällen häuslicher..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Obwohl in FamFG bereits..., ...einem Gewalthintergrund im FamFG eine ausdrückliche Ausnahmeregelung..., ...Anwendung des reformierten FamFG nur möglich sein wird ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) Die Änderungen bzw..., ...Referentenentwurfs, u.a. in §158b ff. FamFG-E, stellen eine bedeutende..., ...Wie unter §156a Absatz 2 FamFG-E ausgeführt, setzt sich..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...bereits unter § 152 Absatz 2 FamFG-E dargelegten Vorbehalt..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 26.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu?* 2. „ über den..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E):* Die Erweiterung ..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu?* aa) In Satz 2..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E):* Grundsätzlich ist..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) zu?* Dies gilt nicht..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E):* Unter dem Aspekt..., ...Nummer 4 (§ 117 Absatz 3 FamFG-E) zu?* In § 117 Absatz..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu?* „Ansonsten ist..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E):* Die Überschrift ..., ...Mediationsangebote) des FamFG abgewichen werden soll..., ...schon zu § 156 a Abs. 1 FamFG-E angemerkt, darf auch..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E) zu?* (2) Ist es ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E):* Die Einbeziehung..., ...Nummer 10 (§ 174 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ...Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E):* Aus den Gründen ..., ... oben zu § 152 Absatz 2 FamFG-E Gesagte. Stimmen...
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Zu Regelungsvorhaben: