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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten "« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (15)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent stabil halten und die Kindererziehungszeiten für alle Kinder gleich anrechnen, damit Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes mehr Rentenpunkte erhalten. Die Bundesregierung möchte damit die finanzielle Absicherung im Alter stärken, Gerechtigkeit für Erziehende schaffen und die gesetzliche Rentenversicherung verlässlich machen.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet.Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1929 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
      • 05.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IVFP begleitet Reformvorhaben zur langfristigen Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Rente, zur Sicherung der Generationengerechtigkeit, zur Anpassung an demografische Entwicklungen sowie zur Verbesserung des Zusammenspiels von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge im Rahmen eines zukunftsfähigen Alterssicherungssystems.

    • Bereitgestellt von: Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH am 22.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1929 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Laut aktuellen Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM übersteigen die tatsächlichen Kosten die bisherigen Schätzungen deutlich: Bis 2050 entstünde eine zusätzliche Belastung von fast 480 Milliarden Euro – das entspricht in etwa dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Die jährlichen Mehrkosten stiegen gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Milliarden Euro (2031) auf 27 Milliarden Euro (2050). Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, der „nur“ eine Zusatzbelastung von insgesamt gut 123 Milliarden Euro bis 2050 gegenüber der aktuellen Rechtslage verursachen würde. Schon diese Koalitionsvereinbarung ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ein Fehler.

    • Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1929 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In dem gemeinsamen Brief wird deutlich gemacht, dass das Rentenpaket in der vorliegenden Form weder finanziell tragfähig noch generationengerecht ist. Neue Berechnungen zeigen zusätzliche Kosten von fast 480 Milliarden Euro bis 2050, weit mehr als bislang angenommen. Damit würde das umlagefinanzierte Rentensystem strukturell überlastet und zukünftige Haushaltsspielräume massiv eingeschränkt. Zudem würde der Handlungsspielraum der noch nicht eingesetzten Rentenkommission bereits vor Beginn ihrer Arbeit erheblich beschnitten. Wir fordern daher, die Entscheidung über das Rentenpaket zu vertagen, bis die Rentenkommission tragfähige Reformvorschläge vorgelegt hat.

    • Bereitgestellt von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 17.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3112 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3112 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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