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41 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (41)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten soll der Bau von "Langzeitkapazitäten", "Erzeugungskapazitäten" und "Kapazitäten" angereizt werden. Der Gesetzesentwurf regelt unter anderem Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumia; Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen; Aggregation, Reduzierte Leistung und Referenzwert sowie Präqualifizierung. Die EnBW bringt sich in den Prozess ein, um eine praktikable Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen und hat so bspw. Vorschläge zur Erbringung von Momentanreserve oder für Standortdefinitionen eingebracht.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 29.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten soll der Bau von "Langzeitkapazitäten", "Erzeugungskapazitäten" und "Kapazitäten" angereizt werden. Der Gesetzesentwurf regelt unter anderem Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumia; Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen; Aggregation, Reduzierte Leistung und Referenzwert sowie Präqualifizierung. Die EnBW bringt sich in den Prozess ein, um eine praktikable Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen und hat so bspw. Vorschläge zur Erbringung von Momentanreserve oder für Standortdefinitionen eingebracht.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 29.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StromVKG - Verhinderung einer Kapazitätsumlage für die Industrie
Das StromVKG regelt die Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten im Stromsystem für das Jahr 2031. Das Ziel des des BDI ist es, ein möglichst einfaches Ausschreibungsdesign zu realisieren, das zum verlässlichen und möglichst kosteneffizienten Zubau der benötigten Kapazitäten führt. Das Hauptziel des BDI ist dabei, auf die Problematik einer damit verbundenen Kapazitätsumlage für die Industrie hinzuweisen, und diese zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 28.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bioenergie stärker einbeziehen in Ausschreibungsdesign des StromVGK
Die Bioenergieverbände bewerten den RefE zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätenrecht nur eingeschränkt, weil der Höchstgebotswert fehlt, ohne realistischen Höchstwert drohen Unterzeichnung und ausbleibender Kapazitätsaufbau. Positiv ist die Mindestleistung von 1 MW, weil sie auch dezentrale/aggregierte Anlagen einbindet. Kritisch ist ein starrer CO2-Grenzwert: Er könne fossile Erzeugung faktisch erlauben und setze keine ausreichenden Transformationsanreize. Stattdessen wird eine „Bio-Treppe“-Analogie gefordert: ein Mindestanteil erneuerbarer Gase. Standortkriterien sollen nicht pauschal alle früheren Gas-Standorte ausschließen; Standorte mit Biogas/Biomethan müssen zulässig bleiben, um bestehende Infrastruktur systemdienlich zu nutzen und Flexibilität zu heben.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bioenergie stärker einbeziehen in Ausschreibungsdesign des StromVGK
Die Bioenergieverbände bewerten den RefE zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätenrecht nur eingeschränkt, weil der Höchstgebotswert fehlt; ohne realistischen Höchstwert drohen Unterzeichnung und ausbleibender Kapazitätsaufbau. Positiv ist die Mindestleistung von 1 MW, weil sie auch dezentrale/aggregierte Anlagen einbindet. Kritisch ist ein starrer CO2-Grenzwert: Er könne fossile Erzeugung faktisch erlauben und setze keine ausreichenden Transformationsanreize. Stattdessen wird eine „Bio-Treppe“-Analogie gefordert: ein Mindestanteil erneuerbarer Gase. Standortkriterien sollen nicht pauschal alle früheren Gas-Standorte ausschließen; Standorte mit Biogas/Biomethan müssen zulässig bleiben, um bestehende Infrastruktur systemdienlich zu nutzen und Flexibilität zu heben.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Ausgestaltung des StromVKG für Speicher und hybride Lösungen
Änderung des StromVKG mit dem Ziel, Kapazitätsmechanismen technologieoffen auszugestalten, Batteriespeicher und hybride Lösungen wie Kombinationen aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherpark-Cluster in Ausschreibungen zuzulassen und kostengünstige Beiträge zur Versorgungssicherheit nicht auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)
Greenpeace lehnt den Entwurf des StromVKG ab. Statt ein erneuerbares, flexibles Energiesystem der Zukunft zu fördern, bedeutet das Gesetz einen klima- und wirtschaftspolitischen Rückschritt. Es schreibt ein milliardenschweres Subventionsprogramm für fossile Infrastruktur fest und riskiert damit fossile Lock-ins. Unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit schafft die Bundesregierung strukturelle Privilegien für neue Gaskraftwerke. Gleichzeitig werden sauberere und günstigere Lösungen wie Batteriespeicher und Nachfrageflexibilisierung durch technische Hürden systematisch aus dem Markt gedrängt.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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04.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf regelt die Einführung eines befristeten Kapazitätsmarkts für das Zieljahr 2031, um ausreichend gesicherte elektrische Leistung für die Stromversorgung bereitzustellen. Dafür sollen verschiedene Ausschreibungen für neue und bestehende Erzeugungsanlagen sowie weitere Kapazitäten wie regelbare Lasten durchgeführt werden; bezuschlagte Anbieter erhalten eine Vergütung für die Bereithaltung von Leistung und übernehmen Verfügbarkeits- und Nachweispflichten. Neue geförderte Kraftwerke müssen zudem Wasserstoff-ready ausgelegt sein und alle geförderten Kraftwerke nach 2045 klimaneutral betrieben werden können. Die Kosten des Kapazitätsmarkts sollen über eine Umlage finanziert werden, während die Bundesnetzagentur zentrale Vollzugs- und Ausschreibungsaufgaben übernimmt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl unterstützt dieses Vorhaben, da eine sichere Stromversorgung wesentliche Grundlage für die Stahlproduktion in Deutschland und den Umbau unserer Branche zur Klimaneutralität darstellt. Dabei müssen die Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie einerseits einen verlässlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, aber andererseits für im internationalen Wettbewerb stehenden Industrien wie der Stahlindustrie nicht zu einem Anstieg der Stromkosten führen. Ein besonderes Anliegen ist uns zudem, dass auch die aufgrund des Umbaus der Stahlindustrie zur Klimaneutralität nicht mehr benötigten Kuppelgaskraftwerke als Back-Up-Kapazitäten in die Ausschreibungen eingebracht werden können. Dazu sind aus unserer Sicht Anpassungen im Gesetz erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von Bahnstromkraftwerken für Ausschreibungen nach dem StromVKG
Klarstellung, dass Bahnstromkraftwerke, die direkt an das Bahnstromnetz angeschlossen sind, für Ausschreibungen nach dem StromVKG zugelassen sind. Auch sollten bestehende Standorte nutzbar sein. Die technischen Anforderungen sollten hinsichtlich der Systemdienstleistungen auf das notwendige Maß beschränkt sein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten soll der Bau von "Langzeitkapazitäten", "Erzeugungskapazitäten" und "Kapazitäten" angereizt werden. Der Gesetzesentwurf regelt unter anderem Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumia; Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen; Aggregation, Reduzierte Leistung und Referenzwert sowie Präqualifizierung. Die EnBW bringt sich in den Prozess ein, um eine praktikable Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen und hat so bspw. Vorschläge zur Erbringung von Momentanreserve oder für Standortdefinitionen eingebracht.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf regelt die Einführung eines befristeten Kapazitätsmarkts für das Zieljahr 2031, um ausreichend gesicherte elektrische Leistung für die Stromversorgung bereitzustellen. Dafür sollen verschiedene Ausschreibungen für neue und bestehende Erzeugungsanlagen sowie weitere Kapazitäten wie regelbare Lasten durchgeführt werden; bezuschlagte Anbieter erhalten eine Vergütung für die Bereithaltung von Leistung und übernehmen Verfügbarkeits- und Nachweispflichten. Neue geförderte Kraftwerke müssen zudem Wasserstoff-ready ausgelegt sein und alle geförderten Kraftwerke nach 2045 klimaneutral betrieben werden können. Die Kosten des Kapazitätsmarkts sollen über eine Umlage finanziert werden, während die Bundesnetzagentur zentrale Vollzugs- und Ausschreibungsaufgaben übernimmt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der geplanten Ausschreibungsbedingungen im StromVKG
MIBRAG setzt sich im Rahmen der StromVKG-Konsultation für eine diskriminierungsfreie und praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Ausschreibungen ein. Zu diesem Zweck fordert MIBRAG die Abschaffung bzw. Anpassung von nachteiligen Bestimmungen (u.a. regionale Steuerung, Momentanreserve, Nichtrealisierungspönale).
- Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
FNB Gas setzt sich für eine sachgerechte Ausgestaltung des StromVKG ein.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf StromVKG vom 27.04.2026
Zubau gesicherter Leistung zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Strom im Falle einer verminderten Einspeisung der Erneuerbaren Energien (Stichwort Dunkelflaute)
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie der Bundesregierung zur Ausschreibung von H2-Ready Kraftwerken und Richtungsentscheidung für Kapazitätsmechanismus
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StromVKG: praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Ausschreibungen
Die Saale Energie GmbH setzt sich im Rahmen der StromVKG-Konsultation für eine diskriminierungsfreie und praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Ausschreibungen ein. Zu diesem Zweck fordert die Saale Energie GmbH die Abschaffung bzw. Anpassung von nachteiligen Bestimmungen (u. a. regionale Steuerung, Momentanreserve, Nichtrealisierungspönale).
- Bereitgestellt von: Saale Energie GmbH am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eintreten für KWK als Effizienztechnologie im StromVKG
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 02.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VDE-STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF DES BMWE ERFOLGTE AUF EINLADUNG - 05.05.2026 Der Entwurf greift stark in technische Detailregelungen ein und weicht von der üblichen Trennung zwischen Gesetz und Normung ab, was Innovation und Rechtssicherheit beeinträchtigen kann. §§15, 16 und 23 StromVKG sollten stärker über Normen bzw. dynamische Festlegungen (z. B. BNetzA) umgesetzt werden, um Flexibilität, Kohärenz und Nachvollziehbarkeit zu sichern.
- Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 26.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom Versorgungssicherheits und Kapazitätengesetz StromVKG
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 21.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Emissionsgrenzwertes zur Teilnahme am Kapazitätsmarkt
Forderung an die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung des § 9 StromVKG Emissionsgrenzwertes einzusetzen, um TAB die Teilnahme am Kapazitätsmarkt zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Gestaltung der Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt
Der BVES setzt sich für eine technologieoffene, kosteneffiziente und systemdienliche Beschaffung gesicherter Leistung in einem Kapazitätsmarkt ein. Daher setzt sich der BVES dafür ein, dass auch Speicher entsprechend im Ausschreibungsdesign des BMWE berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 12.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten soll der Bau von "Langzeitkapazitäten", "Erzeugungskapazitäten" und "Kapazitäten" angereizt werden. Der Gesetzesentwurf regelt unter anderem Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumia; Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen; Aggregation, Reduzierte Leistung und Referenzwert sowie Präqualifizierung. Die EnBW bringt sich in den Prozess ein, um eine praktikable Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen und hat so bspw. Vorschläge zur Erbringung von Momentanreserve oder für Standortdefinitionen eingebracht.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 11.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
StromVKG - Aufnahme von instandgehaltenen Industriegasturbinen
Die MTU Aero Engines AG setzt sich dafür ein, dass für die Bereitstellung der neuen Kapazitäten zukünftig auch auf instandgehaltene Industriegasturbinen (IGTs, sogenannte "refurbished Engines") zurückgegriffen werden kann.
- Bereitgestellt von: MTU Aero Engines AG am 08.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten soll der Bau von "Langzeitkapazitäten", "Erzeugungskapazitäten" und "Kapazitäten" angereizt werden. Der Gesetzesentwurf regelt unter anderem Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumia; Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen; Aggregation, Reduzierte Leistung und Referenzwert sowie Präqualifizierung. Die EnBW bringt sich in den Prozess ein, um eine praktikable Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen und hat so bspw. Vorschläge zur Erbringung von Momentanreserve oder für Standortdefinitionen eingebracht.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 06.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: