Stellungnahmen/Gutachten
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25 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (25)
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Zu Regelungsvorhaben:
Konsequente Risikoorientierung der Regelung
Die überwiegende Mehrheit der Freien Berufe erzielt ihre Umsätze nicht in bargeldintensiven Geschäftsmodellen. Honorare und Vergütungen werden regelmäßig auf Grundlage von Rechnungen abgerechnet und überwiegend per Überweisung beglichen. Die Registrierkassenpflicht für Freie Berufe hat keinen Mehrwert für die Betrugsbekämpfung, wenn lediglich einzelne Bar- oder Kartenzahlungen oder die Vereinnahmung gesetzlicher Zuzahlungen erfasst werden sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 09.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur allgemeinen Kassenpflicht, RegE vom 23.09.2026
Klarstellung des Anwendungsbereiches der allg. Kassenpflicht
- Bereitgestellt von: Dipl-Finanzwirt (FH) Lukas Hendricks MBA International Taxation – Hendricks Consulting Steuerberater am 02.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum zweiten Kassengesetz
Zielsetzung des Referentenentwurfs: Vermeidung von Manipulation an Kassensystemen; Positionierung zur elektronischen Belegbereitstellungspflicht, zur Einführung einer Registrierkassenpflicht und Ausnahmen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 01.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum zweiten Kassengesetz
Zielsetzung des Referentenentwurfs: Vermeidung von Manipulation an Kassensystemen; Positionierung zur elektronischen Belegbereitstellungspflicht, zur Einführung einer Registrierkassenpflicht und Ausnahmen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 01.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
praxisorientierte Ausgestaltung der Ausnahmen von der Kassenpflicht
Der Gesetzentwurf sieht vor, ab 2028 eine Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz einzuführen. Offene Ladenkassen sollen dadurch weitgehend ersetzt und Steuerhinterziehung erschwert werden. Die gesetzlich vorgesehene Ausnahme verfehlt jedoch ihre Wirkung. Ich erbitte eine praxisorientierte Ausgestaltung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Einführung der Kassenpflicht.
- Bereitgestellt von: Dipl.-Finw. Mirco Heidrich am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.09.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Kassengesetz - Einführung Kassenpflicht
Einführung einer Registrierkassenpflicht ab einem bestimmten Umsatz und Abschaffung Bonpflicht sowie Einführung einer digitalen Belegvorhaltepflicht
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 23.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konsequente Risikoorientierung der Regelung
Die überwiegende Mehrheit der Freien Berufe erzielt ihre Umsätze nicht in bargeldintensiven Geschäftsmodellen. Honorare und Vergütungen werden regelmäßig auf Grundlage von Rechnungen abgerechnet und überwiegend per Überweisung beglichen. Die Registrierkassenpflicht für Freie Berufe hat keinen Mehrwert für die Betrugsbekämpfung, wenn lediglich einzelne Bar- oder Kartenzahlungen oder die Vereinnahmung gesetzlicher Zuzahlungen erfasst werden sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 11.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht
Der Referentenentwurf des BMF sieht vor, ab 2028 eine Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz einzuführen. Offene Ladenkassen sollen dadurch weitgehend ersetzt und Steuerhinterziehung erschwert werden. Ich erbitte eine praxisorientierte Ausgestaltung der tatbestandlichen Voraussetzungen (insbesondere die Ermittlung des betragsmäßigen Schwellenwerts) für die Einführung der Kassenpflicht.
- Bereitgestellt von: Dipl.-Finw. Mirco Heidrich am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der Kassenpflicht um eine verpflichtende digitale Zahlungsoption
Nexi unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen, durch die Einführung einer Kassenpflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Belege, Steuercompliance, Transparenz und Digitalisierung zu stärken. Ergänzend setzt sich Nexi dafür ein, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr umzusetzen. Unternehmen, die bei Vor-Ort-Geschäften Bargeld annehmen und unter die Kassenpflicht fallen, sollen mindestens eine gängige digitale Zahlungsoption anbieten. Die Regelung soll technologieoffen, bürokratiearm und ohne Mindestzahlbetrag oder Zusatzentgelt ausgestaltet werden. Für technische Störungen und Härtefälle sollen Ausnahmen gelten. Die Verpflichtung soll parallel zur Kassenpflicht ab 1. Januar 2028 gelten.
- Bereitgestellt von: Nexi Germany GmbH am 27.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist festgehalten, dass "für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro ... ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht" eingeführt werden soll. Wir erbitten eine Differenzierung zwischen stationär/permanent und reisend/temporär sowie eine Ausnahmeregelung, mit der zum Schutz der Volksfeste und Weihnachtsmärkte diese Pflicht ausgespart wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 20.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 18.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Kassenpflicht. Die vorgesehene elektronische Belegbereitstellungspflicht soll durch eine Belegerstellung und -ausgabe ausschließlich auf Verlangen der Kundschaft ersetzt werden; die Wahl zwischen digitalem und papiergebundenem Beleg soll beim Betrieb liegen. Zudem sollen rechtssichere gesetzliche Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht für mobile Verkaufsformen, Wochenmarktstände und Verkäufe auf Volksfesten geschaffen, angemessene Übergangsfristen und eine Sonderabschreibung für erforderliche Investitionen vorgesehen sowie zusätzliche Meldepflichten bei TSE-Wechseln vermieden oder automatisiert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 17.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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17.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband wirfahren unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und steuerlich relevante Geschäftsvorgänge manipulationssicher zu erfassen. Die in § 146c AO vorgesehene eigenständige, steuerlich verpflichtende Ausstattung von Mietwagen mit einem Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle zur Anbindung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) halten wir für digital vermittelte Festpreisfahrten jedoch für nicht sachgerecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband wirfahren am 17.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung
Erweiterung der Ausnahmeregelung gemäß § 1 Absatz 1 KassenPflAusnV für Kreditinstitute auf Leasing-Institute
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 14.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Klarstellungsbedarf bei Mobilitätsstandorten in der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung - steuerliche Einordnung von Tankautomaten und weiteren unbemannten Forecourt-Systemen - Behandlung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit integrierter Zahlungsfunktion - Auslegung des Begriffs „regelmäßige Nacherfassung“, insbesondere hinsichtlich zulässiger Übertragungsintervalle - Anerkennung bestehender integrierter Forecourt-Architekturen als einheitliche TSE-konforme Gesamtsysteme
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist festgehalten, dass "für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro ... ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht" eingeführt werden soll. Wir erbitten eine Differenzierung zwischen stationär/permanent und reisend/temporär sowie eine Ausnahmeregelung, mit der zum Schutz der Volksfeste und Weihnachtsmärkte diese Pflicht ausgespart wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist festgehalten, dass "für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro ... ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht" eingeführt werden soll. Wir erbitten eine Differenzierung zwischen stationär/permanent und reisend/temporär sowie eine Ausnahmeregelung, mit der zum Schutz der Volksfeste und Weihnachtsmärkte diese Pflicht ausgespart wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 10.06.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: