Stellungnahmen/Gutachten
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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung)"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung im Gesundheitswesen und der Arzneimittelversorgung
Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der nationalen Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung für eine Ausgestaltung der Cybersicherheits- und Marktüberwachungsvorgaben ein, die die besonderen Anforderungen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels und der Arzneimittelversorgung berücksichtigt. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und unverhältnismäßige Auswirkungen auf kritische Lieferketten zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Starke Marktüberwachung für vernetzte Produkte
Der vzbv setzt sich für folgendes ein: - Etablierung einer Marktaufsichtsstruktur, welche Verbraucher:innen und ihre Interessen in den Blick nimmt und dementsprechend ausgestaltet ist.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KMU-gerechte Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung
Regulatorische Anforderungen dürfen nicht mittelbar über die Lieferketten an KMU weitergereicht werden. Es muss verhindert werden, dass verpflichtete Unternehmen ihre Pflichten faktisch auf kleinere Betriebe übertragen. Vergleichbare Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz oder der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie haben gezeigt, dass solche „Durchreicheffekte“ erhebliche Belastungen für KMU verursachen können und unbedingt vermieden werden müssen. KMU sind ausdrücklich von bestimmten Pflichten auszunehmen. Insbesondere sollten sie nicht verpflichtet werden, eigenständig die Konformität von Produkten mit den Anforderungen der Verordnung zu überprüfen. Ebenso sollten KMU von entsprechenden Berichts- und Nachweispflichten entbunden werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Die AG KRITIS begrüßt dieses Gesetz und möchte, dass dieses wie vorgelegt in Kraft tritt.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Der Verband setzt sich für eine Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen dem BSI und der BaFin bei der Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung ein. Dies stellt sicher, dass die BaFin als für die Versicherungswirtschaft zuständige Aufsichtsbehörde angemessen in die Entscheidungen des BSI nach der Cyberresilienz-Verordnung in Bezug auf Versicherungsunternehmen eingebunden wird.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Der Verband setzt sich für eine Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen dem BSI und der BaFin bei der Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung ein. Dies stellt sicher, dass die BaFin als für die Versicherungswirtschaft zuständige Aufsichtsbehörde angemessen in die Entscheidungen des BSI nach der Cyberresilienz-Verordnung in Bezug auf Versicherungsunternehmen eingebunden wird.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: