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9 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (9)
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Zu Regelungsvorhaben:
12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Der Verband begrüßt die Änderungsvorschläge weitestgehend. Lediglich die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Transaktionswertschwellen erscheinen problematisch.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für Händler von Lebensmitteln sollte klargestellt werden, dass nicht nur der Verkauf unter Einstandspreis verboten ist, sondern dass auch für den herstellenden Händler der Verkauf unter Herstellungskosten untersagt ist. Es gilt, die Regelungslücke des § 20 Absatz 3 GWB bezüglich „Verkauf unter Herstellungs-kosten“ zu schließen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Kaffeeverband am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückführung des kartellrechtlichen Sonderregimes im Kraftstoffbereich
Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verlängerung der besonderen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Energieversorger
Die Laufzeit des als Übergangsvorschrift gedachten § 29 GWB sollte nicht nochmals verlängert werden. §§ 19, 20 GWB sind ausreichend, um die kartellrechtlichen Probleme der Energiemärkte zu adressieren. Das zeigt auch die Praxis der Kartellbehörden. Des Weiteren ist nicht interessensgerecht, die Zustellung von Auskunftsverlangen der Kartellbehörden an allgemeine Unternehmens-E-Mail-Adressen zu ermöglichen. Auch die Überlegungen zu einer verschuldensabhängigen Erlösabschöpfung sollten nicht weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Anlass der geplanten Novelle des GWB möchten wir darauf hinwirken, dass sie praxisgerecht ausgestaltet wird und der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle nicht übermäßig ausgeweitet wird.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Aus Sicht des bvse e.V. und der mittelständisch geprägten Entsorgungswirtschaft begegnen einzelne vorgesehene Änderungen erheblichen wettbewerbspolitischen Bedenken. Insbesondere die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Fusionskontrolle bergen die Gefahr einer weiteren Marktverengung zulasten mittelständischer Unternehmen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
- geplante Regelung ist ordnungspolitisch bedenklich, weil sie den Übergang von einer ex-post Missbrauchs- und Kartellkontrolle zu einer ex-ante Marktüberwachung markiert - Ablehnung eines eigenständigen Regimes zur regelmäßigen, zukunftsgerichteten und verdachtsunabhängigen Übermittlung sensibler Preis- und Absatzdaten auf vorgelagerten Kraftstoffmärkten geschaffen - Ablehnung der geplanten Änderung des § 47k GWB - eine Benachrichtigung durch die MTS-K an die durch die Verpflichtung anderer Unternehmen indirekt betroffenen Abnehmer, deren Daten an die MTS-K geleitet und dort verarbeitet werden - Ablehnung weiterer Meldepflichten
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der 12. GWB-Novelle
MEW e.V. begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur 12. GWB-Novelle und setzt sich dafür ein, dass die Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen praxistauglich, verhältnismäßig und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Im Fokus stehen insbesondere die Auswirkungen auf Unternehmen, Verfahren vor den Wettbewerbsbehörden sowie mögliche bürokratische Belastungen.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der 12. GWB-Novelle, Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 des BMWE
Es ist notwendig, die besonderen Herausforderungen des prv. Rundfunks bei der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fokus zu nehmen. Im vorliegenden Entwurf ist das unberücksichtigt geblieben. Es wird gebeten, den Beschluss der RuFu-Komm. vom 4.3.26 zu berücksichtigen. Argumente: Regelung der Umsatzerlöse, Die für § 30 Abs. 2b GWB geltenden Argumente im Printbereich sind auf Radio (Audio) und Lokal-TV übertragbar. Die audiovisuellen Medien müssen hier gleichbehandelt werden, d.h. die Norm in § 30 UWG ist entsprechend auch auf den Rundfunk bzw. audiovisuelle Dienste anzuwenden. Berücksichtigung von: Kooperationen, Berücksichtigung der Marktbedingungen regionaler Medien, Rahmenbedingungen f. Rufu-Veranst. wie für Presseverlage.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: