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541 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (541)
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG)
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte der Carbon Management Strategie der Bundesregierung (CMS)
Die Eckpunkte der CMS stellen die politischen Maßgaben den für den Umgang mit CCS/CCU dar und bilden die Grundlage für die umfassende Carbon Management-Strategie selbst. In der CMS geht es u.a. darum, notwendige Anwendungsgebiete für CCU und CCS zu benennen sowie die rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Hochlauf in Deutschland darzustellen. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Schaffung der notwendigen Infrastruktur gelegt.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Adressatenkreis:
-
18.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG)
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte der Carbon Management Strategie der Bundesregierung (CMS)
Die Eckpunkte der CMS stellen die politischen Maßgaben den für den Umgang mit CCS/CCU dar und bilden die Grundlage für die umfassende Carbon Management-Strategie selbst. In der CMS geht es u.a. darum, notwendige Anwendungsgebiete für CCU und CCS zu benennen sowie die rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Hochlauf in Deutschland darzustellen. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Schaffung der notwendigen Infrastruktur gelegt.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG)
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG)
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG)
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte der Carbon Management Strategie der Bundesregierung (CMS)
Die Eckpunkte der CMS stellen die politischen Maßgaben den für den Umgang mit CCS/CCU dar und bilden die Grundlage für die umfassende Carbon Management-Strategie selbst. In der CMS geht es u.a. darum, notwendige Anwendungsgebiete für CCU und CCS zu benennen sowie die rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Hochlauf in Deutschland darzustellen. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Schaffung der notwendigen Infrastruktur gelegt.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Adressatenkreis:
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03.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Standortallokation und damit die Ausschreibungskriterien für die zukünftigen Gas- und H2-Kraftwerke im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes sollten sich nach Kriterien der Systemdienlichkeit richten. Kraftwerksstandorte sollten daher nicht nur aus Stromsicht netzdienlich, sondern auch für den Gasnetzausbau schonend und gleichzeitig perspektivisch mit Wasserstoff versorgbar sein.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU-Gas-/H2-Binnenmarktpaketes in nationales Recht
Das Ziel ist es, das EU-Binnenmarktpaket für den Gasmarkt in nationales Recht umzusetzen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Einführung von Regelungen zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und der Umstellung auf grüne Gase.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Adressatenkreis:
-
03.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 20.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
- Bereitgestellt von: H2ercules am 20.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets
Nach Art. 8 der Gasbinnenmarkt Richtlinie wird der Einsatz von Low Carbon Hydrogen thematisiert. Es ist ein Delegated Act angekündigt, der weitere Details zur Definition von low hydrogen im Einklang zu den Regelungen für RNFBOs regeln soll. Außerdem werden die Verteilnetze mit dem EU-Gasbinnenmarktpaket angesprochen, für welche es regulatorische Rahmenbedingungen hinsichtlich des Einsatzes von Wasserstoff bedarf.
- Bereitgestellt von: H2ercules am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
- Bereitgestellt von: H2ercules am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
- Bereitgestellt von: H2ercules am 20.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets
Nach Art. 8 der Gasbinnenmarkt Richtlinie wird der Einsatz von Low Carbon Hydrogen thematisiert. Es ist ein Delegated Act angekündigt, der weitere Details zur Definition von low hydrogen im Einklang zu den Regelungen für RNFBOs regeln soll. Außerdem werden die Verteilnetze mit dem EU-Gasbinnenmarktpaket angesprochen, für welche es regulatorische Rahmenbedingungen hinsichtlich des Einsatzes von Wasserstoff bedarf.
- Bereitgestellt von: H2ercules am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiepolitik in der Contractingbranche
Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil AVBFernwärmeV: - grundlegender Aufbau der AVBF, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG
- Bereitgestellt von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 20.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur schaffen
Für die Umsetzung der Energiewende muss ein gesetzlicher Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Gasnetze mit grünen Gasen und mögliche Teilstilllegungen, der Aufbau und Betrieb des Wasserstoffverteilnetzes, sowie der Ausbau, die Ertüchtigung und die Digitalisierung der vorhandenen Stromnetzinfrastruktur und des Energiesystems, insbesondere der Verteilnetze. Von besonderer Relevanz ist auch die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets in nationales Recht, vor allem der Stilllegungspläne und mit ihnen verbundener Anschlussverweigerungs- und Anschlusskündigungsrechte.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 20.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung des Rahmens für Windenergie
Trianel setzt sich für die Einführung von Beschleunigungsflächen und Infrastrukturgebieten im WindSeeG ein, die mit der Schaffung und Erhaltung von Akzeptanz des Offshore-Aufbaus Hand in Hand gehen soll. Ziel ist es Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen bzw. zu erhalten, um Projektierungsvorhaben schneller und sicherer realisieren zu können. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele im Bereich Wind Offshore geleistet werden.
- Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 13.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
- Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
- Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
- Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundliche Ausgestaltung von Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität im Rahmen der Kraftwerksstrategie wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich realistische Umsetzung der Kraftwerksstrategie i.V.m. einem Kapazitätsmechanismus, was beispielsweise im Rahmen der Adaption des Belgischen Kapazitätsmarktmodells gelingen kann. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus, auf Perspektiven für Mitarbeiter und ein stabiles Strommarktsystem, zu dem der Erhalt einer einheitlichen Strompreiszone gehört. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Rückforderungsansprüche begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 12.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Ermöglichung von Neubau/Umrüstung von Kraftwerken bestehenden Netzreserve-Standorten
Angestrebt wird eine Anpassung des §13b EnWG, der eine Umrüstung oder den Neubau von Kraftwerken an bestehenden Netzreserve-Standorten ermöglicht. Hierzu sollte eine vorzeitige Entlassung aus der Systemrelevanz rechtssicher vorgenommen werden können. Bisher ist gesetzlich nicht vorgesehen, Kraftwerke vorzeitig aus der Netzreserve zu entlassen - auch nicht, um die Inbetriebnahme eines Neubaus oder eines umgerüsteten Kraftwerks zu gestatten (und etwa Anlagenteile für eine neue Anlage zu nutzen).
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 12.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 12.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlung zu nationalen Gasspeicherfüllstandsvorgaben
Das BMWK hatte dem BDEW die Möglichkeit gegeben, mit äußerst kurzer Frist, eine Empfehlung zur Flexibilisierung der nationalen Gasspeicherfüllstandsziele abzugeben. Aus Sicht des BDEW bedarf es schnellstmöglich einer Anpassung der Füllstandsvorgaben: Die Absenkung der Füllstandsvorgabe zum 1.11.25 von 90 % auf 80 % wäre ein guter und sehr rasch umzusetzender Schritt (im Wege einer Verordnung gemäß § 35b Abs. 3 EnWG). Damit würde ein wichtiges Signal in den Markt gesendet werden. Von besonderer Relevanz ist der Füllstand und damit das Risiko eventueller Fehlmengen am Ende des Winters. Daher sollte das Füllstandsziel zum 1.2. erhalten, Zwischenziele bzw. Befüllungspfade jedoch gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: