Stellungnahmen/Gutachten
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538 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (538)
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Zu Regelungsvorhaben:
Synchronisierung EE- und Netzausbau
Um den Anforderungen des zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau von Erneuerbaren Energien stärker regional gesteuert werden. Erneuerbare Energien müssen vor allem dort hinzugebaut werden, wo sie systemisch den höchsten Nutzen haben. Dies lässt sich z.B. über entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen (im Falle von EEG-Förderung), ein Bonus-/ Malus-System, den s.g. Redispatch-Vorbehalt oder dem Konzept „Einspeisesteckdose“ anreizen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 13.02.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Stromkosten
PlasticsEurope Deutschland e.V. unterstützt die Wiederaufnahme der Förderfähigkeit der Kunststoffherstellung (NACE 20.16) und der Herstellung von Basischemikalien (NACE 20.14) i.R. der EU-ETS Beihilfeleitlinien zur Kompensation indirekter CO2-Kosten durch die EU-Kommission. Hierdurch können Mitgliedstaaten die neu beihilfeberechtigten Sektoren für indirekte Emissionskosten kompensieren und damit die Industrie stark entlasten. Damit die Kompensationen bereits für 2025 tatsächlich ausgezahlt werden können, ist eine zügige und praxistaugliche Umsetzung in Deutschland entscheidend.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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22.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, den Transformationsprozess der Energiepolitik in Baden-Württemberg fortzusetzen und die Energiewende nachhaltig zu gestalten. Im Fokus steht, das Land als Vorreiter in der Energie- und Klimapolitik zu positionieren und das Klimaziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen. Dies erfordert Maßnahmen zur Stärkung der Energieversorgung, der Infrastruktur und zur Förderung der Bürger- und Unternehmensbeteiligung. Vorgeschlagen werden: Vorsprung bei der Energie- und Wärmewende Kontinuität beim Ausbau erneuerbarer Energien Verbesserung der Energieinfrastruktur-Finanzierung Verlässlichkeit in der Wärmeversorgung Weniger Bürokratie für Bürgerenergie
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zur Verbesserung der EEG-Novelle für einen besseren Ausbau Erneuerbarer Energien
Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapiers des BWE mit der Forderung zur Anpassung des § 9 Absatz 8 EEG: Der BWE regt die Einführung einer eindeutigen Übergangsfrist zwischen Inbetriebnahme der Windenergieanlage (Inbetriebnahme nach dem 0101.2025) und Inbetriebnahme des BNK-Systems an, die einerseits Betreiber vor ungerechtfertigten und unverschuldeten Pönalen schützt und gleichzeitig Netzbetreiber vor unnötigen bürokratischen Prozessen bewahrt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.01.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung PV-Politik und Flexibilisierung des Stromsystems
Die Stiftung Klimaneutralität verfolgt das Ziel, die Flexibilisierung des Stromsystems voranzutreiben und damit eine bessere Integration von Erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik (PV), zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde zum einen zehn Politikempfehlungen in einem dedizierten Bericht veröffentlicht. Zum anderen wurden drei Empfehlungen rechtlich ausformuliert, die Anreize für einen beschleunigten Smart Meter Rollout setzen und die Rechtssicherheit bei den Netzanschlüssen von Großbatteriespeichern verbessern.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 28.01.2026
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorabposition EEG/EnWG Novelle
Für die anstehende EEG/EnWG Novelle hat der BWE eine Vorabposition mit Forderungen für Gesetzesanpassungen eingereicht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.01.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier mit dem BVES zu BESS
Vorschläge des BWE gemeinsam mit dem BVES zur Verbesserung des Rechtsrahmens zur Umsetzung von BESS Projekten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kriterium Artikel 6 VO 2025/1176 NZIA Umsetzung in deutsches Recht
Umsetzung der NZIA in deutsches Recht - Anforderungen des Artikel 6 "Fähigkeit, das Projekt vollständig und fristgerecht durchzuführen".
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben
Das Klima-Bündnis setzt sich für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben ein. Wie die gesetzliche Ausgestaltung hierbei aussehen könnte bzw. welche konkreten Gesetze hiervon betroffen wären, ist eine Frage, die nicht abschließend geklärt ist. Als mögliche Blaupause für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben könnten z.B. das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze oder das Bundes-Klimaanpassungsgesetz dienen, in denen entsprechende Regelungen bereits (teilweise) vorhanden sind. Manche Jurist*innen argumentieren auch, dass eine Grundgesetzänderung hierfür notwendig bzw. sinnvoll sei. Das Klima-Bündnis möchte diese Debatte konkstruktiv und ergebnisoffen vorantreiben.
- Bereitgestellt von: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 15.01.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wird gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode beschlossen und dient der Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 sowie der Erfüllung europäischer Verpflichtungen. Begleitend zur laufenden Erarbeitung beteiligt das BMUKN Länder, Kommunen, Verbände und wissenschaftliche Akteure. Ziel der Interessenvertretung ist es, evidenzbasierte Forschung der Helmholtz-Zentren in den Prozess einzubringen, um verbleibende Emissionslücken durch einen konsistenten Policy-Mix zu schließen, insbesondere durch den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, wirksame Maßnahmen in Verkehr und Gebäuden, die Stärkung natürlicher Senken sowie klare Zuständigkeiten und ein wirksames Monitoring zur Steuerung.
- Bereitgestellt von: Helmholtz KLIMA am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung von Contract for Difference
Aufgrund von europäischen Vorgaben müssen bis 2027 auf nationaler Ebene Contracts for Difference (CfD) als neue Fördersystematik für Erneuerbare Energie eingeführt werden. Die aktuellen Reformvorschläge, die in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem dazu diskutiert werden, könnten den PPA-Markt jedoch erheblich einschränken. Denn ohne Wechseloptionen zwischen CfDs und der sonstigen Direktvermarktung besteht das Risiko, dass mittelfristige Grünstrom-PPAs unmöglich gemacht werden - einem der zentralen Treiber der Marktintegration von Erneuerbaren Energien und des förderfreien Ausbaus. Es gibt jedoch Wechselmodelle für dich sich Green Planet Energy einsetzt, die eine Umgehung der Abschöpfung vermeiden und gleichzeitig die notwendige Wechselfreiheit ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Green Planet Energy eG am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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05.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RED III-Umsetzungsgesetzgebung
Erhalt des Status eines erneuerbaren Energieträgers für die feste Biomasse; Erhalt der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Biomasse für die energetische Nutzung; flexible Auslegung des Kaskadenprinzips aus der EU-RED III.
- Bereitgestellt von: KPC Berlin GmbH am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse zur Senkung der Energiekosten
Wettbewerbsfähige Energiekosten sind essenziell für die Zukunftsfähigkeit und Investitionsbereitschaft der deutschen Wirtschaft. Kurzfristiges Ziel ist die strukturelle Senkung der Strompreise durch politische Maßnahmen. Dazu zählen die Absenkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß, die Verstetigung des ÜNB-NNE-Zuschusses, die Ausweitung der Strompreiskompensation sowie die Einführung eines beihilfekonformen Industriestrompreises. Auch die Anpassung der EU-ETS-Beihilfeleitlinien für weitere energieintensive Branchen ist erforderlich. Mittel- bis langfristig sollen Strompreise durch eine eng verzahnte Umsetzung von EEG, Netzausbaugesetzen und Lastenmanagement gesenkt werden.
- Bereitgestellt von: Made for Germany am 31.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1863
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
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BT-Drs. 21/1863
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.12.2025
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Adressatenkreis:
-
06.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
9.) Versorgungssicherheit durch den Strommarkt nicht verzerrende Mechanismen sicherstellen
Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bne setzt sich für den progressiven Ausbau von Kurzfristspeicherkapazität in Form von Batteriespeichern ein. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen und Marktzugänge für Großspeicher, Gewerbespeicher und Heimspeicher verbessert werden. Moderne Speicher werden am Energiemarkt eingesetzt und können Erneuerbaren Energie-Anlagen verbunden sein (z.B. Prosumer), können aber auch direkt marktgekoppelt eingesetzt werden. Ziel ist eine flexibele Nutzung von Groß- und Heimspeichern, die bessere Einbindung in eine dezentrale Vor-Ort-Versorgung und der Abbau vor Hürden für Speicher im Energierecht, Baurecht und in Steuerrecht, sowie in anderen relavanten gesetzgeberischen oder regulatiorschen Belangen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.12.2025
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Investitionsbedingungen bei der RED III Umsetzung
Der Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik ist entscheidend fürdie Erreichung der Treibhausgasneutralität im Stromsektor in Deutschland. Als Investorenund Betreiber von Windkraftanlagen und PV-Anlagen sowie als Dienstleisterim Bereich Dach-PV sind die Unternehmen der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft wichtige Akteure, um die Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen. Es muss klargestellt werden, dass Minderungsmaßnahmen, die über die auf Planebene festgelegten Maßnahmen hinausgehen, nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden dürfen. Antragsteller sollten schon im Vorfeld der Antragstellung einen Auskunftsanspruch haben. Es muss klargestellt werden, dass die Behörde auf Basis der vom Vorhabenträger vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
-
BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitioniertes Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschieden
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: