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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BeurkG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (10)
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SG2501220032 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaaltung des notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht muss praktikabel ausgestaltet sein.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190044 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2412160047 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2412130031 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2412130025 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2412130002 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2409240001 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die intendierte Umsetzung der Istanbul Konvention (IK). Allerdings bestehen Bedenken, ob die Vorgaben des Art. 51 IK damit erfüllt und die qualifizierten Analysen allein von Familiengerichten bewerkstelligt werden können. Die Einführung eines Rechtsmittels für Eilentscheidungen in Umgangsverfahren ist zu begrüßen, wobei diese nicht auf Umgang vollständig ausschließende Entscheidungen beschränkt sein sollte. Ein Rechtsmittel ist auch für die Anordnungsmöglichkeit des Gerichts, Eltern zu verpflichten, dem Verfahrensbeistand ein Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen, vorzusehen. Mit der Berücksichtigung von „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich wird eine Forderung des DAV (DAV-Stellungn. 72/22) umgesetzt. Hier wird lediglich eine Klarstellung angeregt.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (06.09.2024) [alle SG dorthin], Gremien (06.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (06.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (8):
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SG2408280001 (PDF, 23 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (08.08.2024) [alle SG dorthin], Gremien (08.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (08.08.2024) [alle SG dorthin], BMI (08.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...indem nach § 17 Abs. 1 BeurkG bei der Beurkundung von..., ...Zwecke verfolgt werden (§ 3 BeurkG; § 14 Abs. 2 BNotO). ...
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SG2406260237 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaaltung des notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht muss praktikabel ausgestaltet sein.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2405290036 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (19.03.2024) [alle SG dorthin], Gremien (19.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (19.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (19.03.2024) [alle SG dorthin], BMJ (19.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Beurkundungsgesetzes (BeurkG) a) Änderung des § 13..., ... der §§ 13a, 13 b, 13c BeurkG Der DAV teilt die Auffassung..., .... b) Änderung § 14 BeurkG Dass auf Karten, Zeichnungen..., ...c) Einführung des § 31 BeurkG Auch seitens des DAV ..., ... d) Einführung von 40b BeurkG Die Bedenken, dass bei..., ... und Erweiterungen des BeurkG geben keinen Anlass zu...