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60 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BSIG 2009"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (60)
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SG2501300011 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
20.) Eine dekarbonisierte Energiewirtschaft benötigt kostengünstige und leistungsfähige Messtechnik.
Eine dekarbonisierte Energiewirtschaft benötigt kostengünstige, leistungsfähige und zeitgemäße Mess- und Steuerungstechnik. Eine gelungene Digitalisierung ist die Grundlage für die intelligente Koordinierung des Stromsystems. Dafür müssen die Anforderungen an die Messtechnik an internationale Standards angepasst werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMWK (18.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2501240007 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Huawei Technologies Deutschland GmbH am 24.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Beteiligung an regulatorischen und legislativen Prozessen mit dem Ziel, den Fokus der IT- und Cybersicherheit auf objektive und überprüfbare Kriterien (z. B. durch Standardisierung und Zertifizierung) durch die Fach- und technischen Behörden zu legen. Ferner setzen wir uns gegen eine unsachgemäße Politisierung der IT- und Cybersicherheit ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (16.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501220033 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (03.07.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (03.07.2024) [alle SG dorthin], BMWK (03.07.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2501220034 (PDF, 20 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (27.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (27.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2501170017 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 17.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bitkom setzt sich bei der Ausgestaltung des NIS2UmsuCG für gezielte regulatorische Eingriffe zur ganzheitlichen Stärkung der Cyber-Resilienz ein. Die öffentliche Hand sollte in diesem Vorhaben keine Sonderrechte erhalten, die zu einer gesamtstaatlichen Schwächung des Cybersicherheitsniveaus führen. Unternehmen sollten mit praxisnahen Angeboten bei der NIS2-Umsetzung unterstützt werden. Beim Umgang mit kritischen Komponenten sollte stets die Auswirkungen auf die Infrastrukturversorgung mit Sicherheitsmaßnahmen abgewogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (16.01.2025) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (16.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (16.01.2025) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412280002 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: United Internet AG am 30.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (4):
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SG2412270010 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: 1&1 Versatel GmbH am 30.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412270012 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: 1&1 AG am 30.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412270008 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: 1&1 Mail & Media Applications SE am 27.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412270007 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: IONOS Group SE am 27.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Alle wesentlichen Regelungsaspekte im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie sollten unmittelbar im NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsCG) geregelt werden. Zudem sollten durch das Gesetz rein digitale und zentralisierte Meldeprozesse auf Seiten der Aufsichtsbehörden eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412230010 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bitkom setzt sich bei der Ausgestaltung des NIS2UmsuCG für gezielte regulatorische Eingriffe zur ganzheitlichen Stärkung der Cyber-Resilienz ein. Die öffentliche Hand sollte in diesem Vorhaben keine Sonderrechte erhalten, die zu einer gesamtstaatlichen Schwächung des Cybersicherheitsniveaus führen. Unternehmen sollten mit praxisnahen Angeboten bei der NIS2-Umsetzung unterstützt werden. Beim Umgang mit kritischen Komponenten sollte stets die Auswirkungen auf die Infrastrukturversorgung mit Sicherheitsmaßnahmen abgewogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (12.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (12.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190036 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die NIS-2-Richtlinie maßvoll und verhältnismäßig in nationales Recht umzusetzen. Es darf aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass es zu umfassenden Abänderungen und Verschärfungen der bislang und zukünftig geregelten Verfahren kommt. Hierbei ist auch der finanzielle und bürokratische Aufwand für die betroffenen Unternehmen gering zu halten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (13.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (13.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (13.12.2024) [alle SG dorthin], BMDV (13.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2412200085 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (31.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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SG2412200087 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (31.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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SG2409270103 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2)
Die NIS-2 Richtlinie muss bis September 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Telekommunikationsunternehmen unterliegen bereits der Sicherheits- und Ausfallsicherheitsregulierung. Unsere Interessenvertretung zielt daher insbesondere darauf ab, dass bei gleichbleibendem Schutzniveau keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412190009 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2)
Die NIS-2 Richtlinie muss bis September 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Telekommunikationsunternehmen unterliegen bereits der Sicherheits- und Ausfallsicherheitsregulierung. Unsere Interessenvertretung zielt daher insbesondere darauf ab, dass bei gleichbleibendem Schutzniveau keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (13.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412170069 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (10.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (09.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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SG2412040024 (PDF, 14 Seiten)
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 04.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung des Sektors Staat und Verwaltung in NIS2
Die AG KRITIS versucht eine sektorübergreifende Harmonisierung, damit Mindestsicherheitstandards auch im Sektor Staat und Verwaltung auf den Ebenen Bund, Land und Kommune für den Staat gelten, zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2411010002 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Die deutsche Versicherungswirtschaft als Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands unterstützt das Vorhaben , die Cyberresilienz in Deutschland als Teil des europäischen Raums weiter zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Organe (31.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410170016 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: BASF SE am 17.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung der NIS2-RL in deutsches Recht ein, etwa sollte der Stand der Technik in der Richtlinie möglichst dynamisch und technologieoffen beschrieben werden. Außerdem muss ganz klar geregelt sein wie der Begriff der "Einrichtung" in der RL zu verstehen ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2410080005 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 08.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des NIS 2 Umsetzungsgesetzes
Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (30.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2409300012 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2-UMSUCSG)
Die NIS-2-Richlinie legt Maßnahmen fest, mit denen ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU sichergestellt werden soll. Das NIS-2-UMSUCSG sieht u.a. vor, IT-Sicherheitsvorgaben und Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle auf mehr Unternehmen in mehr Sektoren auszuweiten sowie die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung zu stärken. Das KRITISDachG setzt u.a. die gesetzlichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit für Betreiber der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren fest, um die Kritischen Infrastrukturen umfassend gegen Gefahren zu schützen. Ferner sollen diese Regelungen die bereits bestehenden Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen ergänzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): NIS-2UMSUCSG
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2409300019 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes
Die EU-Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) wie EU-seitig vorgegeben, als lex-specialis für Finanzinstitute berücksichtigen sowie eine adäquate Definition der Betreiber kritischer Anlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2409180005 (PDF, 28 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor (Verordnung (EU) 2022/2554 DORA)
Konstruktive Begleitung der Pläne der Kommission und der Aufsichtsbehörden zur Einführung eines einheitlichen digitalen operativen Resilienzrahmens für die Finanzindustrie durch Einbringung folgender Kernvorschläge: 1.) Berücksichtigung von Proportionalität in den delegierten Rechtsakten. 2.) Keine nationale Erweiterung der europ. Meldeverpflichtungen und Nachweispflichten. 3.) Für Förderbanken sollte vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen gelten. 4.) Eine grundsätzliche Bewertung der internen Bank-IT als “zero trust”-Umgebung gilt es zu vermeiden. 5.) Für IKT-Auslagerungen sollte regelmäßige Zertifizierung ausgesuchter IT-Produkte oder -Dienstleistungen entlasten können.6,) Wir befürworten das in DORA verankerte Vorhaben einen Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Dienstleister.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.07.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.07.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2408280004 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 28.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetzes
Klarstellung im Referentenentwurf, dass die Regelungen des Gesetzes nicht die planenden Unternehmen, sondern nur die Betreiber der Anlagen betreffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):