Stellungnahmen/Gutachten
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77 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BPflV 1994"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (77)
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 17.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform
Die BPtK setzt sich für eine gesetzliche Änderung ein, dass die Spezielle Schmerzmedizin in den Leistungsgruppen abgebildet wird. Sie fordert Bürokratieabbau in der Psychiatrie und wirbt zudem für eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 08.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere aufgrund der veränderten Sicherheitslage in Europa und Deutschland bedarf es eines resilienten Krankenhauswesens, um die stationäre Versorgung mit Gesundheitsleistungen auch im Falle von Cyberangriffen und Sabotageakten, dem Bündnis- sowie dem Verteidigungsfall weiterhin sicherzustellen. Hierzu sind umfassende Investitionen erforderlich, die zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen anfallen würden. Dazu gehören u.a. bauliche Anpassungen und der Ausbau geschützter Räume, eine sichere Energieversorgung, IT- und Kommunikationssicherheit sowie der Schutz der Infrastruktur und der Aufbau von Personalreserven. Diesem erforderlichen Investitionsbedarf kann nur mit der Schaffung einer zusätzlichen gesetzlichen Finanzierungsgrundlage sachgerecht begegnet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 02.12.2025
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz gegen eine Begrenzung des Veränderungswertes auf die Höhe des Orientierungswertes 2026
Die BKG setzt sich gegen die geplanten Einsparungen im Krankenhausbereich ein, konkret gegen die Begrenzung des Veränderungswertes auf die Höhe des veröffentlichten Orientierungswert 2026 (sog. Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel).
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2641
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr. 1.6 - Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/583 - Priorität für Pflege - Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
-
BT-Drs. 21/2641
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser: Auszahlungsweg über Rechnungszuschlag ändern
Der Auszahlungsweg für die Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser über einen Rechnungszuschlag soll geändert werden. Regelung wie bei der Energiekostenhilfe oder den Freihaltepauschalen notwendig.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 20.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 20.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 19.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
18.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG). Ziel ist es, auf die Ausgestaltung des Leistungsgruppensystems, der Qualitätskriterien sowie der Mindestvorhaltezahlen Einfluss zu nehmen. Zudem wird eine systematische Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in relevante Entscheidungs- und Evaluationsprozesse angestrebt, etwa durch ein Stellungnahmerecht sowie Vorschlagsrechte bei der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG). Ziel ist es, auf die Ausgestaltung des Leistungsgruppensystems, der Qualitätskriterien sowie der Mindestvorhaltezahlen Einfluss zu nehmen. Zudem wird eine systematische Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in relevante Entscheidungs- und Evaluationsprozesse angestrebt, etwa durch ein Stellungnahmerecht sowie Vorschlagsrechte bei der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 10.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür geworben, dass Gesetzesreformen zur Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen, zur Stärkung des Kinderschutzes, zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung sowie zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DKG setzt sich dafür ein, insbes. die onkologischen Leistungsgruppen so auszugestalten, dass eine spezialisierte, qualitätsgesicherte Versorgung flächendeckend gesichert wird. Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sind eng zu fassen und an klare Kriterien (einschl. Fahrzeit) zu binden. Onkochirurgische Mindestmengen sind indikations- und qualitätsorientiert auszugestalten. Der Transformationsfonds soll die Zentren Bildung, auch außerhalb von Hochschulkliniken, fördern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen
Krankenhausreform umsetzen und Netzwerkstrukturen ausbauen Hochschulambulanzen stärken Resilienz erhöhen Wissenschaftsgetriebene Forschung unterstützen Gesundheitsdatennutzung ermöglichen Innovationszentren implementieren Regulierungen verringern Bürokratie abbauen Akademisierung und Ausbildungsreform vorantreiben
- Bereitgestellt von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KHG [alle SG hierzu]
- KHEntgG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- BPflV 1994 [alle SG hierzu]
- TierSchG [alle SG hierzu]
- TierSchVersV [alle SG hierzu]
- AMG 1976 [alle SG hierzu]
- WissZeitVG [alle SG hierzu]
- GDNG [alle SG hierzu]
- KHTFV [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- GIV [alle SG hierzu]
- ÄApprO 2002 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen
Krankenhausreform umsetzen und Netzwerkstrukturen ausbauen Hochschulambulanzen stärken Resilienz erhöhen Wissenschaftsgetriebene Forschung unterstützen Gesundheitsdatennutzung ermöglichen Innovationszentren implementieren Regulierungen verringern Bürokratie abbauen Akademisierung und Ausbildungsreform vorantreiben
- Bereitgestellt von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 24.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- KHEntgG [alle SG hierzu]
- BPflV 1994 [alle SG hierzu]
- KHG [alle SG hierzu]
- TierSchVersV [alle SG hierzu]
- TierSchG [alle SG hierzu]
- AMG 1976 [alle SG hierzu]
- WissZeitVG [alle SG hierzu]
- GDNG [alle SG hierzu]
- KHTFV [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- GIV [alle SG hierzu]
- ÄApprO 2002 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform in der Kinder- und Jugendmedizin
Eine sichere und langfristig tragfähige Finanzierung der Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin durch entsprechende Berücksichtigung der besonderen Belange und Aspekte in der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen im KHVVG. Das KHVVG hat mit Definition der Leistungsgruppen auch Auswirkungen auf die Sicherstellung der spezialfachärztlichen pädiatrischen Versorgung auch in Zukunft. Bisher ist in dem Gesetzentwurf die Breite der spezialfachärztlichen Versorgung unzureichend dargestellt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 20.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen
Konsequente Deregulierung, Hinwendung zu Anreizsystemen und umfassendem Bürokratieabbau. Versorgungssicherheit schaffen und Finanzierung sicherstellen. Fachkräftesicherung erreichen. Qualitätssicherung und -verbesserung erreichen. Konsequente ambulante Öffnung von Krankenhäusern und Stärkung sektorenübergreifender Versorgung erreichen. Effizienten Personaleinsatz sicherstellen. Digitalisierung voranbringen. Notfallversorgung optimieren. Psychiatrische und psychosomatische Versorgung sicherstellen und optimieren. Arzneimittelversorgung sicherstellen und optimieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 19.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben: