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24 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, die Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern als auch in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Das Vorhaben der Bundesregierung soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf umgesetzt werden. Mit der Stellungnahme aus der DVfR wird die Intention begrüßt, ist aber enttäuscht, dass die vorgesehenen Regelungen dieses Ziel nicht erreichen, da das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen im Entwurf nicht richtig ausgestaltet ist.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Berücksichtigung der betrieblichen Praxis im Öffentlichen Personenverkehr
Bürokratiearme und praxistaugliche Ausgestaltung bei der Förderung der Herstellung von Barrierefreiheit. Beibehaltung der bestehenden Begriffsdefinition der Öffentlichen Stelle des Bundes in § 12 Abs. 2 BGG zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsgleicheit mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 31.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Ausgestaltung der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass sich das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterhin in erster Linie an die öffentliche Verwaltung und nicht an die Privatwirtschaft richtet, da die maßgeblichen Barrierefreiheitsanforderungen für den privaten Sektor schon über das BFSG geregelt sind.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit der UN-Behindertenrechtskonvention vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der zunehmenden Digitalisierung von Dienstleistungen. Die BAGFW unterstützt die Zielsetzung des Referentenentwurfs, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern sowie die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes weiter zu verbessern, sieht sie aber durch die vorgesehenen rechtlichen Änderungen bei weitem nicht erreicht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Bauten erhöhen für soziale Teilhabe aller Generationen
Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechte von Menschen mit Behinderung
Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bemühungen um eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Das AGG bietet bereits einen weitgehenden Schutz vor Benachteiligungen; demnach ist eine unterschiedliche Behandlung nur zulässig, soweit sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf diesen in der privaten Versicherung essentiellen Punkt im Grundsatz ebenfalls berücksichtigt. Es sollten jedoch auch auf technischer Ebene bei den Regelungen zur Reichweite der Ausnahme und zum Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Klarstellungen erfolgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 10.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit schaffen im Sinne des Design for all
Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Notwendigkeit für Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen. Entsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)
Aufnahme der Verpflichtung privater Anbieter (so auch Versicherungen, Banken, Arztpraxen, Kinos, Restaurants etc.) zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote.
- Bereitgestellt von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 09.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Der BV-BFW hat in seiner Stellungnahme vom 8. Dezember 2025 seine Einschätzung zu dieser neufassung des BGG an das BMAS üversandt. Wir sind um diese Stellungnahme gebeten worden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Bundestagswahl 2025
Abschaffung des Kostenvorbehalts beim Wunsch- und Wahlrecht sowie der Heranziehung von Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe, Sicherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexer Behinderung sowie des barrierefreien Zugangs zu Gesundheitsleistungen, Schließung der Versorgungslücke für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege, voller Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege für Bewohner:innen der besonderen Wohnformen, Einführung eines flexiblen jährlichen Entlastungsbudgets, welches der Höhe nach entsprechend den Pflegegraden abzustufen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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09.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes / Ausweitung auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen durch Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Veröffentlichung von Forderungspapieren zum Thema auf unserer Webseite, Postings zu aktuellen Themen auf unseren Social Media Kanälen) und durch Kontaktierung der relevanten behinderungspolitischen Akteure in Gremien (bspw. BMWSB - Fachdialog zum Thema Kosten & Förderung von Barrierefreiheit) sowie Informations- und Kontaktangebote an Bundestagsabgeordnete bzw. deren Fraktionen, um Gespräche zu führen. Aufrechterhaltung der Vernetzung durch Anschreiben auch an neu eingesetzte Akteure auf ministerieller Ebene.
- Bereitgestellt von: Deutscher Behindertenrat am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BGG Novelle und Förderung von Barrierefreiheit: rechtssicher und praktikabel ausgestalten
Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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08.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit schaffen im Sinne des Design for all
Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Bauten erhöhen für soziale Teilhabe aller Generationen
Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Im „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ 20/13171 sollen alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren „im überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. Dieses bevorzugt die Mobilfunkinfrastruktur. Das Gesetzesvorhaben steht im Widerspruch zum Vorschlag aus dem Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder“, in dem die anerkannten Grundsätze des Risikomanagements diskutiert und gefordert und unter anderem Schutzzonen vorgeschlagen werden. Die Verwirklichungsoption würde mit dem „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ kaum realisierbar. Somit beantragen wir, die Einrichtung von Schutzzonen als „überragendes öffentliches Interesse“ dem Mobilfunk gleichzustellen.
- Bereitgestellt von: gesund verNETZt e.V. am 15.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ 20/13171 sollen alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren „im überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. Dieses bevorzugt die Mobilfunkinfrastruktur. Das Gesetzesvorhaben steht im Widerspruch zum Vorschlag aus dem Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder“, in dem die anerkannten Grundsätze des Risikomanagements diskutiert und gefordert und unter anderem Schutzzonen vorgeschlagen werden. Die Verwirklichungsoption würde mit dem „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ kaum realisierbar. Somit beantragen wir, die Einrichtung von Schutzzonen als „überragendes öffentliches Interesse“ dem Mobilfunk gleichzustellen.
- Bereitgestellt von: gesund verNETZt e.V. am 06.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: