Stellungnahmen/Gutachten
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614 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (614)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des GEG, GModG, Co2KostAufG, BGB
Positiv: Grundsatz der Technologieoffenheit + Verlängerung Innovationsklausel + digitale Energieausweise. Kritik: fehlende Klarheit der Rahmenbedingungen zu Verfügbarkeit und Kosten biogener Brennstoffe. Ablehnung: Wegfall der verpflichtenden Verbraucherinformation bei Einau fossiler Heizungen. Ablehnung: Hälftige Übernahme der Netzenzgelte, CO2-Kosten und Mehrkosten durch Biotreppe durch Vermietende; insbesondere bei Vermietung in GdWE. Kritik: Änderung des BGB – Erschwernis der Modernisierungsmieterhöhung bei Einbau fossiler Heizungen in GdWE.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Ände rung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen
Der Bundesverband setzt sich für Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen ein, u.a. durch eine klare Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. durch die Abgrenzung von Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen. Dazu gehört auch die Modernierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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15.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) soll das bisherige GEG ersetzen und dient auch der Überführung der EPBD-Vorgaben ins nationale Recht. Der BBS spricht sich dafür aus, den Aspekt der Gebäudeenergieeffizienz zu stärken, die steigende Nutzungskonkurrenz bei CO2-neutralen Energieträgern einzubeziehen und Fehlanreize zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz: EPBD-Potenziale nutzen, Planungssicherheit schaffen
Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 11.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europaweit harmonisierte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht
Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert
- Bereitgestellt von: PayPal Limited am 08.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und stattdessen Lösungen zu entwickeln, die den Schutz des Familienrechts für alle Familien sicherstellen und keine neuen strukturellen Diskriminierungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Die Möglichkeit zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im ambulanten Bereich wird begrüßt, allerdings werden notwendige Rahmenbedingungen eingefordert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 30.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung eines Quality Jobs Act der EU
Die EU-Kommission hat einen Quality Jobs Act angekündigt, der Regelungen in den Bereichen Algorithmisches Management und Einsatz von KI am Arbeitsplatz, Telework und Recht auf Nichterreichbarkeit, Unterauftragsvergabe, Gerechte Übergänge in der Arbeitswelt und Durchsetzung und Rolle der Sozialpartner enthalten soll. Wir lehnen Belastungen für Arbeitgeber und Bürokratieaufwuchs ab.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ersetzung der Kombination aus Grundförderung, Geschwindigkeits- und Einkommensbonus durch eine einheitliche einkommensgestaffelte prozentuale Förderung für den Heizungstausch (Fördersätze 10 bis 80 Prozent). Jährliche Degression der Kostenhöchstgrenzen um 5 Prozent. Zweckgebundener KfW-Eigenanteilskredit für Haushalte in der höchsten Förderstufe. Bevollmächtigung von Fachbetrieben und Abtretbarkeit des Zuschussanspruchs. Nachgelagerte Einkommensprüfung im Regelverfahren. Havarie-Sofortprogramm mit Direktzahlung an Fachbetriebe. Faktor 1,5 auf die Kostenhöchstgrenzen bei fehlender Zentralheizung. Abschaffung der Effizienzhausförderung (BEG WG). Beibehaltung der Einzelmaßnahmenförderung und der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
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06.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mietrechtliche Flankierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Erstens: Einführung eines Technologieausgleichsfaktors in den §§ 556 ff. BGB. Für Mieter in Wohnungen mit nach Inkrafttreten des GModG eingebauten fossilen Heizungen begrenzen sich die umlagefähigen Brennstoffbezugskosten auf die Höhe der Kosten, die bei Anwendung des Stromdurchschnittspreises geteilt durch den Wert 3,0 anfielen; die Differenz trägt der Vermieter. Zweitens: Ausschluss fossiler Heizungsanlagen von der Modernisierungsumlage nach §§ 559 und 559e BGB beim Neueinbau. Drittens: Überführung der in § 71o GEG enthaltenen Halbierung der Modernisierungsumlage bei ineffizienten Wärmepumpen ins BGB mit Anhebung der Mindest-Jahresarbeitszahl auf 3,0.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
-
06.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund einer fehlenden Legaldefinition und daraus abgeleliteten Erfassungssystemen fehlt eine solide Datengrundlage von Solo-/Selbstständigen. Das muss sich ändern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mieterschutz stärken und Wohnungsverluste verhindern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 23.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Die Diakonie Deutschland lehnt den Gesetzesentwurf ab, begrüßt jedoch die Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Ampelkoalition.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Die Diakonie Deutschland lehnt den Gesetzesentwurf ab, begrüßt jedoch die Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Ampelkoalition.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zeitgemäße Flexibilisierung des Arbeitsrechts
Die Unternehmen im kooperierenden Mittelstand sowie ihre Beschäftigten benötigen mehr Freiräume in der Arbeitsgestaltung und in Bezug auf die Anstellungsbedingungen. Deshalb sollte die Höchstarbeitszeit flexibilisiert und die Arbeitszeiterfassung möglichst unbürokratisch möglich sein. Auch sollten gesetzliche Kündigungsfristen nicht mehr so stark mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit ansteigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 21.04.2026
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lt. DAV sollten bei der Umsetzung einige Gesichtspunkte berücksichtigt werden bei: 1. Begriff der Reparierbarkeit, § 434 Abs. 3 BGB-E: nähere Ausführungen zur Auslegung erforderlich. 2. Hinweispflicht und Verjährungsverlängerung, § 475 Abs. 4 BGB-E: problematisch bei den vielen Produkten, die keine 3 Jahre halten. 3. Reparaturverpflichtung des Herstellers, § 479a ff BGB-E: der dynamische Verweis auf den Anhang zur Ermittlung des Anwendungsbereichs ist für Verbraucher problematisch. Klarstellung erforderlich, dass bei vom Verbraucher selbst verschuldeten Mängeln keine Reparaturverpflichtung besteht. 4. Übergangsbestimmung: Tabelle über das Inkrafttreten der einzelnen Rechtsakte für die Waren wäre hilfreich. Die freiwillige Nutzung des Formulars über Reparaturinformationen wird begrüßt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung der Personalarbeit
Die Chancen der Digitalisierung müssen genutzt werden, um die Unternehmen zukunftsfest aufzustellen und langfristig Arbeitsplätze zu sichern. Ein moderner Rechtsrahmen muss dazu die notwendigen Spielräume schaffen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf macht die Wirksamkeit von Vaterschaftsanerkennungen bei einem „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“ grundsätzlich von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig, soweit keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände greifen. Dies ist Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien und Teil der aktuellen Verschärfungen im Migrationsrecht. Der Gesetzentwurf geht von einem strukturellen Missbrauchsproblem aus, obwohl dafür keine belastbaren Daten vorliegen, und belastet sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zur tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Er führt zu systematischer Ungleichbehandlung im Anerkennungsverfahren; erheblicher Rechtsunsicherheit und Gefährdung des Kindeswohls.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben: