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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AufenthV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im nationalen Recht (insbesondere AsylG und AufenthG) aufgrund der GEAS-Reform
Nutzung rechtlicher Spielräume bei der Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform u.a.durch: Unentgeltliche behördenunabhängige Asylverfahrensberatung als Rechtsauskunft einstufen - Asylverfahren an der Grenze nur in den verpflichtend geregelten Fällen vorsehen - gesetzliche Verankerung des Monitoring-Mechanismus vornehmen - Bestimmung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten nur unter Beteiligung des Bundestags und des Bundesrats - gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden systematischen Identifizierung von besonderen Aufnahme- und Verfahrensbedürfnissen - Klarstellung der Grenzen von Asylverfahrenshaft - Keine Schaffung zusätzlicher Fallkonstellationen, die der juristischen Fiktion der Nicht-Einreise weitere Anwendungsmöglichkeiten eröffnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 04.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) -
BR-Drs. 553/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Neuregelungen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Vaterschaften zu Lasten der Kinder/Familien
Mit den Gesetzesänderungen sollen die bestehenden Regelungen geändert werden, die verhindern sollen, dass Männer eine Vaterschaft missbräuchlich anerkennen, um Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit oder dem Kind und einem Elternteil ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Besteht zwischen den Elternteilen ein Statusgefälle, soll für das Wirksamwerden einer (vorgeburtlichen) Vaterschaftsanerkennung und eine Eintragung ins Geburtsregister eine Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend sein, sofern nicht biologische Vaterschaft durch Gentest nachgewiesen wird. Die Frist für einen möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes wird verlängert. Diese Gesetzesänderungen sollen verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: