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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AnlV 2016"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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SG2410090017 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410090020 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2409300223 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2409260007 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2409260002 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2409200044 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stärkung des Startup-Ökosystems
Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):