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56 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (56)
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Zu Regelungsvorhaben:
Dringliche energiepolitische Vorhaben und Reformen in der 21. Legislaturperiode
Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 30.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen an die Koalitionsverhandler:innen der AG Klima und Energie
Mit dem offenen Brief fordern die Öko-Energieversorger (Bürgerwerke, EWS Schönau, Green Planet Energy und Naturstrom) von den Koalitionsverhandler:innen der AG Klima und Energie, den bisherigen Kurs beim Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent fortzusetzen, bürokratische Hürden abzubauen und marktorientierte sowie innovationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, anstatt unter dem Vorwand eines „Neustarts“ das Ausbautempo zu drosseln oder gar zurückzufahren. Sie warnen davor, die Ausbauziele zu senken oder die Energiewende auszubremsen, da dies Investitionen, Arbeitsplätze, Klimaschutz und die wirtschaftliche Entwicklung gefährden würde, und verlangen stattdessen eine Weiterentwicklung des Marktdesigns, mehr Flexibilitätstechnologien und eine stärkere Bürgerbeteiligung
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Innovationen und Geschäftsmodelle mit Wärmepumpen vorantreiben
Die unterzeichnenden Unternehmen fordern von der zukünftigen Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD, weiterhin verlässliche und nachhaltig finanzierte Förderprogramme für erneuerbare Wärme (wie BEG und BEW) bereitzustellen, an den aktuellen gesetzlichen Regelungen (GEG und WPG) festzuhalten und effektive Strompreis-Entlastungen umzusetzen. Sie erwarten, dass die Politik damit Planungssicherheit schafft, die Wärmewende vorantreibt und die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Unabhängigkeit Deutschlands stärkt.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen Koalitionsverhandlungen 2025
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wärmeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Veröffentlichungs- und Informationspflichten praxisnah ausgestalten. 2. Weitergabe der Transformationskosten ermöglichen und einseitige Preisänderungen zulassen. 3. Wiederaufnahme des § 18 (2) in die AVBFernwärmeV oder ein Ausnahmenbestand für das Kleinanlagen-Contracting, die eine indirekte Messung über Erdgaszähler zulässt.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherrechte stärken und Preistransparenz in der Fernwärme herstellen
Der Verband Wohneigentum e.V. fordert eine faire, transparente und bezahlbare Fernwärmeversorgung. Die kommunale Wärmeplanung muss schneller vorankommen, damit Hauseigentümer*innen Klarheit über mögliche Anschlüsse erhalten. Ein Anschlusszwang ist abzulehnen – Wärmenetze müssen durch attraktive Preise überzeugen, nicht durch Zwang. Zudem braucht es eine bundesweite Preisaufsicht, da Verbraucher*innen bisher oft an einen Anbieter gebunden und intransparenten Preissteigerungen ausgesetzt sind. Damit Fernwärme klimafreundlich wird, muss der Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigt und bürgernahe Lösungen wie Nahwärme-Genossenschaften stärker gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiepolitik in der Contractingbranche
Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil AVBFernwärmeV: - grundlegender Aufbau der AVBF, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG
- Bereitgestellt von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verzahnung mit dem GEG, WPG sowie Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen um Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen zu fördern, bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen von Verbrauchern und Energiedienstleistern.
- Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Erhöhung der Transparenz und Akzeptanzsteigerung durch Vereinfachung und Vereinheitlichung.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärmeVO
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.02.2025
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Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmewende planungssicher umsetzen
Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen und diese planungssicher umsetzen. Faire Preisbildungsregeln für grüne Wärmenetze schaffen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die im Verordnungsentwurf vom 28.11.2024 vorgeschlagenen Änderungen für mehr Transparenz und verbesserte Preisgleitklauseln im Wesentlichen. Außerdem fordern wir mehr Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es ist wichtig, dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur erfolgt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 20.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fernwärme: Mehr Verbraucherschutz und Preistransparenz
Der Verband begrüßt, dass mit der Novellierung weitestgehend auch die Verbraucherrechte aus dem Gas- und Strommarkt angewendet werden sollen. Er plädiert zudem dafür, ein bundesweites Vergleichsportal und eine zentrale Stelle zur Preisaufsicht einzuführen. Da mit Blick auf die besonderen Infrastrukturen von Fernwärmenetzen vor Ort eine regionale Monopolstellung der Fernwärmeunternehmen nicht zu verhindern ist, wären ein bundesweiter Vergleich der Fernwärmeunternehmen untereinander und die Preisaufsicht wichtige Maßnahmen, um noch mehr Kostentransparenz und Fairness zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Vertragsbedingungen bei der Ausgestaltung der AVBFernwärmeV
Wärmenetze können eine Möglichkeit sein, das Zeitalter des fossilen Heizens hinter sich zu lassen. Gleichzeitig muss eine warme Wohnung aber auch bezahlbar bleiben. Wir sehen in fairen Vertragsbedingungen den Schlüssel, damit Fernwärme ihre Rolle bei der Wärmewende ausspielen kann. Die Modernisierung der Fernwärme braucht kurzfristig folgende zwei Schritte: 1. Mehr Transparenz und faire Preisgleitklauseln, damit Kund:innen vor überfordernden Preissteigerungen geschützt werden. Dies muss in der anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden. 2. Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 02.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV sowie der FFVAV
Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: