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106 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AO 1977"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (106)
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SG2410150017 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bündnis für Gemeinnützigkeit am 13.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit setzt sich im Sinne seiner rechtspolitischen Forderungen für Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht, im Umsatzsteuerrecht ein. https://www.buendnis-gemeinnuetzigkeit.org/wp-content/uploads/2024/02/rechtspolitische-forderungen-des-bfg-januar-2024.pdf
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Adressatenkreis:
Bundestag: Organe (07.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412020016 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Forum Gemeinnütziger Journalismus am 02.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung gemeinnütziger Journalismus im Zweckekatalog der Abgabenordnung
Anerkennung gemeinnütziger Journalismus im Zweckekatalog der Abgabenordnung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (09.09.2024) [alle SG dorthin], Gremien (09.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (09.09.2024) [alle SG dorthin], Organe (09.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (09.09.2024) [alle SG dorthin], BMF (09.09.2024) [alle SG dorthin], BMJ (09.09.2024) [alle SG dorthin], BMI (09.09.2024) [alle SG dorthin], BMWK (09.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412200150 (PDF, 24 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerfortentwicklungsgesetz (vormals: Jahressteuergesetz 2024 II)
- Verhinderung der Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen - frühzeitige Anpassungen von Änderungen im Steuertarif, um eine rückwirkende Lohnabrechnungsänderung zu vermeiden - Bürokratieabbau durch Erhöhung und Vereinheitlichung der handels- und steuerrechtlichen Regelungen zu Sammelposten
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412200028 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen
Forderung nach Verzicht auf die Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen (SteFeG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (25.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412200052 (PDF, 44 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anpassungen von gesetzlichen Regelungen im Jahressteuergesetz 2024
Verschiedenste, steuerrechtliche Änderungen des Entwurfs (Schwerpunkte u. a. Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen, Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung; Nutzungsdauer bei Gebäuden)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412200066 (PDF, 24 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland
Änderungen im Einkommensteuertarif (Beseitigung der kalten Progression im Veranlagungszeitraum 2025 und 2026), Positionierung zur Poolabschreibung, Verlängerung der degressiven Afa, Forderung nach Streichung der Meldepflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen, Empfehlungen für eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung auf Grundlage der Expertenkommissionen "Vereinfachte Unternehmensteuer" und "Bürgernahe Einkommensteuer" vom 12. Juli 2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412190020 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts der globalen Herausforderungen, vor denen Deutschland steht – von der Digitalisierung und Energiewende über die Sicherheitspolitik und gesamtgesellschaftliche Krisen-Resilienz bis hin zur Fachkräftesicherung –, ist es das Gebot der Stunde, das Innovationssystem als Ganzes zu stärken. Um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, bedarf es einer fokussierten Technologie- und Innovationspolitik, die auf bestehende Stärken setzt und in unserem ausdifferenzierten Wissenschaftssystem den Transfer von Wissen und Technologien sowie die Stärkung von Kooperationen priorisiert.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (12.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (12.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (12.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMVg (12.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (12.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (12.12.2024) [alle SG dorthin], BMDV (12.12.2024) [alle SG dorthin], BMEL (12.12.2024) [alle SG dorthin], BMG (12.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (12.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (12.12.2024) [alle SG dorthin], BMWSB (12.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412180106 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 18.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie-Entlastung für Ehrenamt, Vereine, Zivilgesellschaft
Zivilgesellschaftliches Engagement soll einfach sein. Die Freiheit der Zivilgesellschaft darf nicht durch überbordende Regeln beschränkt werden. Ein Verdacht, dass der Staat durch Regeln den Raum der Zivilgesellschaft beschränkt (shrinking spaces), darf nicht entstehen. Die verschiedenen Rechtsgebiete bzw. Ressorts müssen zusammen gedacht werden. Engagement muss einfach sein. Eine Unterscheidung nach Organisationsgrößen bzw. Grad der Professionalisierung ist sinnvoll.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12982
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten - Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen
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BT-Drs. 20/12982
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (17.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (17.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2412170095 (PDF, 44 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe
Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412170097 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden (neue §§ 138l, 138m, 138n AO). Wegen der daraus resultierenden unzumutbaren Bürokratiebelastungen sollte auf die Einführung der Meldepflicht verzichtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (25.09.2024) [alle SG dorthin], Gremien (25.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412170099 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von bürokratischen Belastungen im Bereich des Steuerrechts
Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2411220019 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 22.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritisch gesehen wird die vorgesehene Ausweitung des Datensatzes bei den Mitteilungspflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäß Artikel 4 Nr. 1 um alle sonstigen Informationen, die den zuständigen Behörden bei der Beurteilung eines Steuerrisikos helfen könnten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2411200001 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2408150010 (PDF, 16 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 14.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die GFF setzt sich für die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein. Ziel ist es, zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer Rolle zu stärken und rechtlich abzusichern. Konkret sollen neue gemeinnützige Zwecke wie Engagement für Grund- und Menschenrechte anerkannt werden. Politische Betätigung zur Erreichung gemeinnütziger Ziele soll nicht eingeschränkt sein. Zudem soll das Engagement bei besonderen Anlässen rechtlich abgesichert und die Beweislastumkehr in der Verfassungsschutzklausel abgeschafft werden. Eine europaweite Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen soll ebenfalls gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2411110017 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Klärung auf gesetzlicher Ebene, dass die politische Betätigung als Mittel zur Verwirklichung, d.h. innerhalb der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke, zulässig ist. Wir plädieren dafür, das im AEAO unklar formulierte „Hintergrund“-Kriterium gesetzgeberisch klarzustellen und abzubilden. Diese gesetzliche Klarstellung macht aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn sie die politische Betätigung als wesentliches Instrument zur Zweckverfolgung ausdrücklich anerkennt; dies sollte so auch in der Begründung zum Ausdruck kommen. Wenn darüber kein Konsens innerhalb der Regierungskoalition hergestellt werden kann, sollten die bestehenden AEAO-Regelungen beibehalten und somit auf eine gesetzliche Klarstellung verzichtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410090021 (PDF, 26 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Auswirkungen von Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum auf § 27 KStG - Ergänzung einer zeitlichen Anwendungsregelung zu § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation - Anregung zu § 87a Abs. 6 Satz 1 AO-E, weniger sichere Verfahren durch sicherere Verfahren zu ersetzen - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen zumindest freiwillig auch elektronisch - zu § 3a Abs. 3 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen - keine eRechnungspflicht für steuerfreie Umsätze von Kleinunternehmern - gesetzliche Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung des § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (04.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2410090024 (PDF, 21 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (01.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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SG2411010014 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (24.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2411010015 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (24.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2411010016 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (10.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (10.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
-
SG2411010017 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (11.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (11.03.2024) [alle SG dorthin], BMI (11.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (11.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
-
SG2411010013 (PDF, 14 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 01.11.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (16.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (06.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
SG2411010004 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einbeziehung reiner Inlandssachverhalte in die Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen
Zusätzliche Bürokratielasten durch Verzicht auf Einbeziehung reiner Inlandssachverhalte in die Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen vermeiden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2410300006 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Gemeinnützigkeitsrecht
Die geplanten Streichung des Gebotes der zeitnahen Mittelverwendung einschließlich der Rück-lagen-/Vermögensbildung in §§ 55 Abs. 1 Nr. 5, 58 Nr. 3 und 10, 62 und 63 Abs. 4 AO wird vom Verband abgelehnt. Der Verband spricht sich für die Beibehaltung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung aus, wobei er eine Erhöhung der geltenden Freigrenze von 45.000 € auf 100.000 € befürwortet. Zudem plädiert der Verband für eine Verlängerung der Mittelverwendungsfrist, um eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Die Abschaffung der bestehenden Regelung würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2410220003 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs - Darin insb. Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):