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20 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"429/23"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundesratsdrucksachen

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (20)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der GDV setzt sich für eine schrittweise Einführung der FIDA-Verordnung ein ("Phasing In"). Vorrang sollten Anwendungsfälle mit einem klar belegbaren und messbaren Kundenmehrwert erhalten. Der sehr weit gefasste Anwendungsbereich sollte für den Versicherungsbereich weiter reduziert werden, bspw. durch eine Beschränkung auf das Neugeschäft sowie Herausnahme der Unfallversicherung und des Geschäftskundenbereichs. Bei den zu teilenden Daten ist u. a. darauf zu achten, dass die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben. Weitere Forderungen betreffen das Prinzip des "Level Playing Fields" sowie die Übergangsfristen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 30.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 14.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 21.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der GDV setzt sich für eine schrittweise Einführung der FIDA-Verordnung ein ("Phasing In"). Vorrang sollten Anwendungsfälle mit einem klar belegbaren und messbaren Kundenmehrwert erhalten. Der sehr weit gefasste Anwendungsbereich sollte für den Versicherungsbereich weiter reduziert werden, bspw. durch eine Beschränkung auf das Neugeschäft sowie Herausnahme der Unfallversicherung und des Geschäftskundenbereichs. Bei den zu teilenden Daten ist u. a. darauf zu achten, dass die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben. Weitere Forderungen betreffen das Prinzip des "Level Playing Fields" sowie die Übergangsfristen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 21.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 18.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir sprechen uns dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der GDV setzt sich für eine schrittweise Einführung der FIDA-Verordnung ein ("Phasing In"). Vorrang sollten Anwendungsfälle mit einem klar belegbaren und messbaren Kundenmehrwert erhalten. Der sehr weit gefasste Anwendungsbereich sollte für den Versicherungsbereich weiter reduziert werden, bspw. durch eine Beschränkung auf das Neugeschäft sowie Herausnahme der Unfallversicherung und des Geschäftskundenbereichs. Bei den zu teilenden Daten ist u. a. darauf zu achten, dass die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben. Weitere Forderungen betreffen das Prinzip des "Level Playing Fields" sowie die Übergangsfristen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 04.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert.

    • Bereitgestellt von: Santander Consumer Bank AG am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der GDV setzt sich für eine schrittweise Einführung der FIDA-Verordnung ein ("Phasing In"). Vorrang sollten Anwendungsfälle mit einem klar belegbaren und messbaren Kundenmehrwert erhalten. Der sehr weit gefasste Anwendungsbereich sollte für den Versicherungsbereich weiter reduziert werden, bspw. durch eine Beschränkung auf das Neugeschäft sowie Herausnahme der Unfallversicherung und des Geschäftskundenbereichs. Bei den zu teilenden Daten ist u. a. darauf zu achten, dass die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben. Weitere Forderungen betreffen das Prinzip des "Level Playing Fields" sowie die Übergangsfristen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der GDV setzt sich für eine schrittweise Einführung der FIDA-Verordnung ein ("Phasing In"). Vorrang sollten Anwendungsfälle mit einem klar belegbaren und messbaren Kundenmehrwert erhalten. Der sehr weit gefasste Anwendungsbereich sollte für den Versicherungsbereich weiter reduziert werden, bspw. durch eine Beschränkung auf das Neugeschäft sowie Herausnahme der Unfallversicherung und des Geschäftskundenbereichs. Bei den zu teilenden Daten ist u. a. darauf zu achten, dass die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben. Weitere Forderungen betreffen das Prinzip des "Level Playing Fields" sowie die Übergangsfristen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir sprechen uns dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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