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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"24/24"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Pauschalreiserichtlinie
KARIMI.legal berät zum Entwurf der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie. Es gilt die Rahmenbedingungen für ein Level Playing Field aller Akteure auf dem Markt zu sichern und den Fokus auf die heimische Touristik nicht zu verlieren. Hierzu steht KARIMI.legal im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des stationären Vertriebs, der Politik und der Wirtschaft und unterbreitet praxisnahe Vorschläge zu Gesetzesänderungen und Schwerpunktsetzungen.
- Bereitgestellt von: KARIMI.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 08.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Pauschalreiserichtlinie als Ausgangspunkt für bessere Zusammenarbeit
Der Bundesverband der Reisebüros (VUSR) hat sich mit einem Positionspapier für die Überarbeitung des ersten Entwurfs der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie zu Wort gemeldet. Die Reisebüros wollen gemeinsam mit den Reiseveranstaltern und allen, die im Outgoing aktiv sind, vorangehen. Verbandschefin Linnhoff betonte erneut die Notwendigkeit, die Interessen des Outgoing-Tourismus und der von Pauschalreisen abhängigen Branchenteilnehmer zu stärken und eine übergreifende Task-Force für den Outgoing-Tourismus zu bilden, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.
- Bereitgestellt von: Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. - Bundesverband am 16.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Erweiterung um Marktversagen bei der Revision Pauschalreiserichtlinie
Wir beziehen uns auf die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie EU 20152302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie vom 29.11.2023. Grundsätzlich hat sich die Pauschalreiserichtline in ihrer jetzigen Form im alltäglichen Geschäft bewährt. Dies gilt jedoch explizit nicht für die Corona-Pandemie als ein Ereignis eines weltweiten Marktversagens. Für einen solchen außergewöhnlichen Fall war die Pauschalreiserichtlinie nie vorgesehen. Statt also die wichtigste Forderung zu berücksichtigen, werden stattdessen weitere Hürden und Erschwernisse eingeführt, die im Resultat das Produkt Pauschalreise nur teurer und damit unattraktiver machen.
- Bereitgestellt von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 29.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie zukunftsorientiert gestalten
Im Zuge einer Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie mit Augenmaß sollen Preissteigerungen vermieden werden. Ziel sollte sein, den Anteil an Pauschalreisen perspektivisch weiter zu erhöhen. - Keine Einbeziehung von Geschäftsreisende - Beibehaltung der Regelung im Bereich der verbundenen Reiseleistungen - Bei Click-Through-Buchungen muss die 24-Stunden-Frist erhalten bleiben - Keine gesetzliche Regelung der Anzahlungsmodalitäten - Keine Ausweitung der Informationspflichten - Keine Ausweitung der Rücktrittsgründe - Beibehaltung der aktuellen Regelung bei Reisehinweisen/Reisewarnungen - Ablehnung eines Krisenfonds - Recht auf Vergabe von obligatorischen Gutscheinen bei Großschadensereignissen - Verhinderung von Doppelabsicherung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie
Die Novellierung der Pauschalreiserichtlinie (PTD) soll das Verbraucherschutzniveau weiter erhöhen. TUI unterstützt die Zielsetzung eines hohen Verbraucherschutzstandards. Pauschalreisen sind schon heute die sicherste Reiseform. Pauschalreiseanbieter sind im Wettbewerbsvergleich bereits hochgradig reguliert. Die Novellierung sollte so ausgestaltet werden, dass die Pauschalreise auch künftig zu attraktiven Konditionen angeboten werden und wettbewerbsfähig bleiben kann. Es bedarf eines ‘level playing fields’ zwischen Reiseveranstaltern und multinationalen Plattform-Anbietern für Einzelleistungen. Zusätzliche Belastungen für Pauschalreisen – die den Verbraucherschutz nicht verbessern – müssen vermieden werden. Alle Anbieter von Reiseleistungen sollten im Grundsatz gleichen Regeln unterliegen.
- Bereitgestellt von: TUI AG am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Stärkung der Buspauschalreise
- Bereitgestellt von: RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
-
BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie zukunftsorientiert gestalten
Im Zuge der Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie mit Augenmaß sollen Preissteigerungen vermieden werden. Ziel sollte sein, den Anteil an Pauschalreisen perspektivisch zu erhöhen. - Keine Einbeziehung von Geschäftsreisende - Beibehaltung der Regelung im Bereich der verbundenen Reiseleistungen - Bei Click-Through-Buchungen muss die 24-Stunden-Frist erhalten bleiben - Keine gesetzliche Regelung der Anzahlungsmodalitäten - Keine Ausweitung der Informationspflichten - Keine Ausweitung der Rücktrittsgründe - Beibehaltung der aktuellen Regelung bei Reisehinweisen/Reisewarnungen - Ablehnung eines Krisenfonds - Recht auf Vergabe von obligatorischen Gutscheinen bei Großschadensereignissen - Verhinderung von Doppelabsicherung - Gleichlauf der Haftungssysteme
- Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 02.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
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BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: