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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"217/25"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundesratsdrucksachen

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (2)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 217/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 217/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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