Stellungnahmen/Gutachten
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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"20/14514"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wünsche der Tierärzteschaft an den Koalitionsvertrag
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die BTK einer Abgeordneten ein Positionspapier mit Forderungen zu den folgenden Themengebieten zur Verfügung gestellt: Verbesserungen von Tiergesundheit und Tierschutz sowie der tierärztlichen Versorgung durch Anpassung gesetzlicher Regelungen in den Bereichen Tierschutzrecht, Tierarzneimittelrecht und Tiergesundheitsrecht
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...42 zu Ziffer 1 in Drs 20/14514). Bezug: Referentenentwurf..., ...Apothekengesetzes (Drs 20/14514, Seite 42, Gegenäußerung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierarzneimittelgesetz
Abschaffung der "Nullmeldung" in der TAM-Datenbank. Änderung des Gesetzes, dass Homöopathika durch einen Tierarzt verschrieben werden müssen.
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tierarzneimittelgesetz: Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung
Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: