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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"20/9187"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundestagsdrucksachen

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir werben für die Einführung und sachgerechte sowie kapitalmarktfähige Ausgestaltung von EnWG §13k "Zuschaltbare Lasten".

    • Bereitgestellt von: STOFF2 am 30.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelung soll die verbesserte Auslastung erneuerbarer Erzeugung und die Vermeidung von Abregelung durch den Einsatz zusätzlicher, zuschaltbarer Lasten ermöglichen. Die Regelung der Zusätzlichkeit ist im hier und jetzt problematisch - perspektivisch und systemisch sicherlich gut gedacht. Solange es keine sonstigen Anreize im Strommarkt für regionale Verbräuche gibt (Schlagworte Netzentgelte und Gebotszonen), ist der 13k in seiner jetzigen Fassung uninteressant.

    • Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • ProTherm Mertingen GmbH
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DWV begrüßt das in § 13k EnWG geregelte Verfahren zur Hinzuziehung zuschaltbarer Lasten. Dies ermöglicht insbesondere Elektrolyseuren in der Theorie einen günstigen Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. In der Anwendung des § 13k muss darauf geachtet werden, dass das Zusätzlichkeitskriterium so ausgestaltet wird, dass die zu meldenden Elektrolyseure technisch auch tatsächlich ist der Lage sind, die zusätzlichen Strommengen aufzunehmen, dass dem Abtransport des produzierten Wasserstoffs nichts im Wege steht, die Anlagensicherheit nicht gefährdet wird und die Konformität mit der 37. BImSchV gewahrt wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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