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2 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"20/8674"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundestagsdrucksachen

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (2)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe. Kritisch ist nach Auffassung des BDPA jedoch die derzeit nach § 53 Abs. 2 Nr. 3 PAO und § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO vorgeschriebene Kammermitgliedschaft in der Patent- bzw. der zuständigen Rechts- anwaltskammer für Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans von Berufsausübungs- gesellschaften, unabhängig davon, ob diese bereits als Person bzw. Berufsträger nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 PAO Mitglied einer anderen Kammer sind.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. am 23.04.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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