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14 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"20/6875"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundestagsdrucksachen

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (14)

  • SG2502060015 (PDF, 23 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen bei NEP Strom & Gas dringend erforderlich

      Beschreibung des konkreten Regelungsvorhabens: Für die Stromproduktion aus Biomasse wird im Entwurf davon ausgegangen, dass die erzeugte Strommenge 2045 von aktuell ca. 46 TWh (netto) auf 9 TWh abnehmen wird. Diese extreme Annahme ist aus einer Reihe von Gründen nicht nachvollziehbar. Genauso wenig nachvollziehbar ist, dass kein NEP für erneuerbares Methan eine relevante Rolle in der geplanten Gasversorgung spielt. Die Ergänzung der NEP um dezentrale Biogasanlagen, welche bereits eine wesentliche Rolle in regionalen Stoff- & Wertschöpfungsketten besitzen ist unerlässlich und ergänzt sich mit der Stromerzeugung aus Biomasse sowie der stofflichen Nutzung von biogenem CO2.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Fraktionen/Gruppen (27.09.2024) [alle SG dorthin], Gremien (27.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (27.09.2024) [alle SG dorthin], Organe (27.09.2024) [alle SG dorthin]
      Bundesregierung: BMWK (27.09.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • SG2501160011 (PDF, 12 Seiten)

  • SG2501160015 (PDF, 2 Seiten)

  • SG2501160019 (PDF, 2 Seiten)

  • SG2412230004 (PDF, 3 Seiten)

  • SG2412230005 (PDF, 2 Seiten)

  • SG2412190062 (PDF, 4 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 19.12.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gebäudeenergiegesetz

      Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (20.09.2024) [alle SG dorthin]
      Bundesregierung: BMWK (20.09.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • SG2412190063 (PDF, 5 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 19.12.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gebäudeenergiegesetz

      Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (20.09.2024) [alle SG dorthin]
      Bundesregierung: BMWK (20.09.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • SG2412160008 (PDF, 3 Seiten)

  • SG2409270038 (PDF, 49 Seiten)

  • SG2410020021 (PDF, 7 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gebäudeenergiegesetz

      Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (20.09.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • SG2409180022 (PDF, 60 Seiten)

  • SG2406140049 (PDF, 6 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 14.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dezentrale KWK explizit ins GEG aufnehmen zur effizienten Residuallastdeckung Strom und Wärme

      Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMWK (12.06.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • SG2405220030 (PDF, 9 Seiten)

    • Bereitgestellt von: co2online gGmbH am 29.05.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gebäudeenergiegesetz

      Die Interessenvertretung von co2online zielt darauf ab, die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes nach aktuellen Klimaschutzstandards und verbraucherfreundlich zu gestalten, um letztlich das Klimaschutzziel Deutschlands einzuhalten und eine sozial gerechte Energiewende voranzutreiben. Ziel co2onlines für das Regelungsvorhaben ist es, nachweislich klimafreundliche Heizträger in den Vordergrund der Energiewende zu stellen, Verbraucher*innen mit einem stabilen gesetzlichen Rahmen Planungssicherheit für ihre Investitionen zu geben und fossile Heizträger als "Übergangslösung" auszuschließen.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
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