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8 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"20/14025"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (8)
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SG2502040014 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies erfolgt über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Hierzu werden die Länder den jeweils tatsächlichen Bedarf an bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
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SG2501310005 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
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SG2501240001 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 24.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
BT-Drs. 20/13734
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
BT-Drs. 20/14029
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
BT-Drs. 20/13739
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (24.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2412190032 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenring e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung der Neuregelung des Gewalthilfegesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: AA (21.11.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMF (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMJ (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMVg (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMI (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMAS (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMBF (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMDV (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMEL (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMG (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMUV (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMWK (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMWSB (21.11.2024) [alle SG dorthin], BMZ (21.11.2024) [alle SG dorthin]
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SG2412110011 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
BT-Drs. 20/13734
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
BT-Drs. 20/14029
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
BT-Drs. 20/13739
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
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SG2410010053 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
BT-Drs. 20/13734
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
BT-Drs. 20/14029
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
BT-Drs. 20/13739
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
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SG2410010054 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
BT-Drs. 20/13734
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
BT-Drs. 20/14029
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
BT-Drs. 20/13739
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
-
BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
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SG2410010056 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
BT-Drs. 20/13734
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
BT-Drs. 20/14029
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
BT-Drs. 20/13739
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
-
BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis: