Stellungnahmen/Gutachten

Suchmasken

20 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"20/11852"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Aktive Filter

  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundestagsdrucksachen

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (20)

  • SG2501160012 (PDF, 5 Seiten)

  • SG2501160013 (PDF, 9 Seiten)

  • SG2501160014 (PDF, 2 Seiten)

  • SG2501160016 (PDF, 2 Seiten)

  • SG2501160017 (PDF, 2 Seiten)

  • SG2501160018 (PDF, 2 Seiten)

  • SG2411150001 (PDF, 9 Seiten)

  • SG2410020035 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.10.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Energiedienstleistungs- u. Energieeffizienzgesetzes

      Die Initiative verfolgt das Ziel, dass der Gesetzentwurf „über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, ...“ geändert wird bzw. Verkehrsunternehmen von den neuen Maßgaben für mehr Energieeffizienz ausgenommen werden. Dazu gehört unter anderem die Reduktion des Endenergieverbrauches in Höhe von 2 Prozent pro Jahr sowie die Einführung eines Energiemanagement-Systems. Denn die Angebote mit Bussen und Bahnen sind bereits klimafreundlich. Darüber hinaus können Einsparungen dieser Größenordnungen nicht erfüllt werden, wenn Angebote im ÖV ausgebaut und Takte verdichtet werden sollen. In einem Worst-Case-Szenario könnte die Gesetzesänderung sogar zu einer Verpflichtung von Angebotsreduktionen im Öffentlichen Verkehr führen, da die Zielvorgaben technologisch nicht umsetzbar sind.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
  • SG2410020007 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 02.10.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

      Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
  • SG2410020006 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 02.10.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

      Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
  • SG2410020005 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 02.10.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

      Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
  • SG2410020003 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 02.10.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

      Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
  • SG2406070043 (PDF, 2 Seiten)

  • SG2405210006 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 28.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

      Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMWK (18.04.2024) [alle SG dorthin]
  • SG2406260217 (PDF, 9 Seiten)

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Klarstellung des Anwendungsbereichs der Energieauditverpflichtung

      Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (18.04.2024) [alle SG dorthin]
      Bundesregierung: BMWK (18.04.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • SG2405230007 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

      Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMWK (18.04.2024) [alle SG dorthin]
  • SG2405240005 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

      Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMWK (18.04.2024) [alle SG dorthin]
  • SG2406250034 (PDF, 4 Seiten)

  • SG2406180219 (PDF, 35 Seiten)

  • SG2405210003 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 22.05.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

      Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMWK (18.04.2024) [alle SG dorthin]
Nach oben blättern