Stellungnahmen/Gutachten
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200 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (200)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben. Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Digitalcourage e.V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Fahrschulausbildung
Der GDV begrüßt die Modernisierung der Fahrausbildung. Mit der Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der praktischen Fahrausbildung für Kraftfahrzeuge der Klasse B betritt die Bundesregierung Neuland. Dies darf aber nicht zu einer Haftungserweiterung außerhalb des etablierten Haftungssystems für den beifahrenden Praxisanleiter führen. Die Erprobung ist u.E. daher nur vertretbar, wenn vor Inkrafttreten eindeutig geregelt ist, wer Fahrzeugführer ist, welche Rolle der Fahrpraxisanleiter haftungsrechtlich einnimmt, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist und unter welchen Voraussetzungen keine Obliegenheitsverletzung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung erhöhen
Die Generali Deutschland setzt sich dafür ein, die betriebliche Altersversorgung weiter zu stärken und auszubauen. Reformansätze sollten die Stärken der betrieblichen Altersversorgung als kollektives Sicherungssystem bewahren und gleichzeitig gezielt weiterentwickeln. In der betrieblichen Altersversorgung sollte die lebenslange Absicherung weiter verpflichtend bleiben. Für eine größere Verbreitung der bAV unterstützen wir die Möglichkeit eines Auto-Enrolment mit Opt-Out Möglichkeit. Vielversprechende Ansätze zur Steigerung der Attraktivität sind "Pay-and-Forget" Lösungen (beitragsorientierte Leistungszusage) und die Einführung niedriger Garantienniveaus.
- Bereitgestellt von: Generali Deutschland AG am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - Tiergesundheit
Eine GOT-Novellierung darf nicht alleine auf pauschale Gebührenerhöhungen zielen. Entscheidend sind strukturelle Verbesserungen: klare Leistungsbeschreibungen, eindeutige Abgrenzungen zusammenhängender Leistungen und mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Gebührenordnung. So ist etwa der einfache Gebührensatz nach dem gesetzgeberischen Leitbild eine eigenständige, tragfähige und auskömmliche Vergütungseinheit – nicht bloß eine rechnerische Untergrenze für regelmäßige Faktorsteigerungen. Zuschläge sind für besondere Umstände des Einzelfalls vorgesehen, dürfen aber nicht zum faktischen Regelfall werden. Daher braucht es gesetzliche Konkretisierungen insbesondere bei § 2 GOT zur Gebührenbemessung, aber auch an anderen Stellen der GOT.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf Gold-Plating bei Umsetzung des Solvency-II-Reviews und der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
-
19.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf Gold-Plating bei Umsetzung des Solvency-II-Reviews und der Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
-
19.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Mit der Stellungnahme verfolgt der AfW das Ziel, die Reform der privaten Altersvorsorge so mitzugestalten, dass sie in der Praxis tatsächlich zu einer breiteren Verbreitung privater Vorsorge führt – durch den Erhalt qualifizierter Beratung, wirtschaftlich tragfähiger Vermittlungsstrukturen und passender Vorsorgelösungen auch für Selbständige.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 07.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Mit der Stellungnahme verfolgt der AfW das Ziel, die Reform der privaten Altersvorsorge so mitzugestalten, dass sie in der Praxis tatsächlich zu einer breiteren Verbreitung privater Vorsorge führt – durch den Erhalt qualifizierter Beratung, wirtschaftlich tragfähiger Vermittlungsstrukturen und passender Vorsorgelösungen auch für Selbständige.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 07.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
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Adressatenkreis:
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04.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
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Adressatenkreis:
-
04.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren auf EU-Ebene ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fünf kompakte Leitgedanken zur Einbindung deutschen Altersvorsorgekapitals
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine erfolgreiche Gestaltung der „Twin Transition“ aus Digitalisierung und Dekarbonisierung für die deutsche Volkswirtschaft nicht ohne eine substanzielle Aktivierung privatwirtschaftlicher Investitionen gelingen kann. Bisher wird das entsprechende Potenzial von privaten institutionellen Investoren in Deutschland jedoch nur ansatzweise genutzt – obwohl diese Akteure in Summe über Vermögenswerte in Höhe von etwa 2,2 Billionen Euro verfügen. Allein die rund 40 Mitglieder der IDI repräsentieren branchen- und regionenübergreifend ein Kapitalanlagevolumen von insgesamt rund 400 Mrd. Euro.
- Bereitgestellt von: IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 724/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 724/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ginkgo betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, auf laufende Reformvorhaben zur betrieblichen Altersvorsorge einzuwirken. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, die eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ginkgo am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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04.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ginkgo betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, auf laufende Reformvorhaben zur betrieblichen Altersvorsorge einzuwirken. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, die eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ginkgo am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
-
04.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Insbesondere ist daher wichtig, im Falle einer Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale des AGG auch für diese Merkmale – jedenfalls soweit für die Versicherungswirtschaft relevant – eine unterschiedliche Behandlung zuzulassen, sofern sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Zudem sollte das AGG auch zukünftig technologieneutral formuliert sein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsfähige Weiterentwicklung der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 21.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Rechtsetzung gegen Unterschlagungsrisiko hochwertiger mobiler Güter
Der rechtliche Rahmen soll durch mehrere infrage kommender Gesetze insoweit geändert werden, dass es kriminellen Kreisen nicht mehr so leicht gemacht wird, mobile Güter wie Kfz, die ihnen nicht gehören, an ahnungslose Verbraucher zu verkaufen, die es nach den Folgen des Rechtsbegriffes Gutgläubiger Erwerb häufig behalten dürfen. Ca. 190.000 abhanden gekommene Blanko-Zulassungsbescheinigungen sind der Nährboden für ca. 5.000 Unterschlagungsfälle und viele weitere Diebstähle.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Der Verband setzt sich für eine Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen dem BSI und der BaFin bei der Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung ein. Dies stellt sicher, dass die BaFin als für die Versicherungswirtschaft zuständige Aufsichtsbehörde angemessen in die Entscheidungen des BSI nach der Cyberresilienz-Verordnung in Bezug auf Versicherungsunternehmen eingebunden wird.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II
Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Bereitgestellt von: HDI Deutschland AG am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insolvenzschutz bei Versicherungen verbessern
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines Sicherungsfonds für Sachversicherungen und eines Abwicklungsfonds für den gesamten Versicherungsmarkt ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 28.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insolvenzschutz bei Versicherungen verbessern
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines Sicherungsfonds für Sachversicherungen und eines Abwicklungsfonds für den gesamten Versicherungsmarkt ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 28.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insolvenzschutz bei Versicherungen verbessern
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines Sicherungsfonds für Sachversicherungen und eines Abwicklungsfonds für den gesamten Versicherungsmarkt ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 28.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Der Verband setzt sich für eine Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen dem BSI und der BaFin bei der Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung ein. Dies stellt sicher, dass die BaFin als für die Versicherungswirtschaft zuständige Aufsichtsbehörde angemessen in die Entscheidungen des BSI nach der Cyberresilienz-Verordnung in Bezug auf Versicherungsunternehmen eingebunden wird.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichs-rechts enthält sachgerechte und praxisnahe Regelungen, die bestehende Gerechtigkeitslücken im Versorgungsausgleich schließen und zugleich die Rechtssicherheit wahren. Die vorgesehenen Neuregelungen entsprechen weitgehend den in den vergangenen Jahren vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eingebrachten Positionen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: