Stellungnahmen/Gutachten
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1.597 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.597)
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Zu Regelungsvorhaben:
KRITIS-Dachgesetz: Klare Identifizierung von Kritischen Infrastrukturen
Ein Regelungszweck des KRITIS-Dachgesetzes soll die klare Identifizierung von Kritischen Infrastrukturen sein. Hierfür ist der Vorschlag der AG KRITIS, sich von der bisherigen Systematik der Schwellwerte zu verabschieden: Aus Sicht der Bevölkerung ist entscheidend, dass eine Versorgung mit den kritischen Dienstleistungen stattfindet (bspw. Trinkwasserversorgung, Stromversorgung, stationäre medizinische Versorgung, Kraftstoff- und Heizölversorgung, Sprach- und Datenübertragung, Bargeldversorgung, Siedlungsabfallentsorgung, usw., vgl. BSI-Kritisverordnung). Dabei ist unerheblich, wie viele andere Menschen durch die gleiche physische Infrastruktur noch versorgt werden.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Cyber-Sicherheit
Die AG KRITIS setzt sich für eine ersatzlose Streichung der geplanten Hackback-Befugnisse für das BKA und BPol ein. Wir lehnen offensive Eingriffsbefugnisse in IT-Systeme vehement ab.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AG KRITIS setzt sich dafür ein, die Schwellenwerte dieser Verordnung zu verändern, und eine Systematik entlang tatsächlich verfügbarer Ersatzversorgungskapazitäten zur Bestimmung der Schwellenwerte einzuführen.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS- Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben. Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Digitalcourage e.V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Banken
Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken hängt maßgeblich von einem funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ab. Derzeit verhindern nationale Fragmentierungen die Hebung von Skaleneffekten und erschweren eine effiziente Finanzierung zentraler Zukunftsfelder in Europa. Wir setzen uns daher für weitere Integrationsschritte ein, insbesondere für eine stärkere Anwendung von Regulierung auf konsolidierter Ebene, eine Harmonisierung makroprudenzieller Vorgaben, verlässliche Rahmenbedingungen für Kreditvergabe sowie die Vollendung der Bankenunion durch ein europäisches Einlagensicherungssystem. Ziel ist ein effizienter, wettbewerbsfähiger und integrierter europäischer Bankenmarkt.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 11.06.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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19.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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08.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Banken
Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken hängt maßgeblich von einem funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ab. Derzeit verhindern nationale Fragmentierungen die Hebung von Skaleneffekten und erschweren eine effiziente Finanzierung zentraler Zukunftsfelder in Europa. Wir setzen uns daher für weitere Integrationsschritte ein, insbesondere für eine stärkere Anwendung von Regulierung auf konsolidierter Ebene, eine Harmonisierung makroprudenzieller Vorgaben, verlässliche Rahmenbedingungen für Kreditvergabe sowie die Vollendung der Bankenunion durch ein europäisches Einlagensicherungssystem. Ziel ist ein effizienter, wettbewerbsfähiger und integrierter europäischer Bankenmarkt.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 11.06.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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19.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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08.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen beim sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren
Die Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass für die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die von Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht anerkannte allgemeine gesetzgeberische Wertung von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB weiterhin maßgeblich bleibt. Diese anerkannten Abgrenzungskriterien dürfen nicht durch etwaig neu eingeführte Abgrenzungskriterien beeinflusst werden. Insbesondere dürfen keine Rückschlüsse auf das Bewertungsergebnis der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung gezogen werden. Eine Pflicht zur Absicherung von Selbstständigen ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu beschränken. Andere Formen der Altersvorsorge müssen möglich bleiben.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinheitlichung des europäischen, kapitalmarktrechtlichen Meldewesens
Bewusstsein für die Optimierung des kapitalmarktrechtlichen Meldewesens schaffen. Sicherung bzw. Verbesserung der Datenqualität unter gleichzeitiger Entlastung von Aufsichtsbehörden und Meldepflichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
-
04.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der kapitalmarktrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen kapitalmarktrechtlichen Regulierungsrahmens, u. a. mehrjähriges Moratorium im Hinblick auf bereits implementierte Regulierung; Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung; Vermeidung von Doppelregulierung; kritische Überprüfung bereits bestehender Regulierung im Hinblick auf Effizienz und Wirksamkeit; keine Doppelung von Aufsichtsstrukturen; Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Wirtschaftsstandortes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähigkeits europäischer Banken stärken
Der Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken und die daraus voraussichtlich folgenden regulatorischen Änderungen auf EU-Ebene sind eine wichtige Möglichkeit angesichts der geoökonomischen Situation, die europäische Wirtschaft zu stärken. Entscheidend ist, dass die Auswirkungen finanz- und bankpolitischer Regulierung auf die Realwirtschaft in den kommenden Anpassungen mitgedacht werden. Dabei sollte ein Fokus darauf liegen, den EU-Binnenmarkt für Banken und Kapitalmärkte abzuschließen und Finanzierungskapazitäten von Banken für die Wirtschaft auch im internationalen Vergleich zu stärken. Dabei sollte das Eigenkapital möglichst effizient und effektiv einsetzbar sein, um die wirtschaftliche Transformation, Digitalisierung und Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 02.06.2026
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Adressatenkreis:
-
23.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ratenzahlungsvereinbarungen nicht unter die Regularien des Verbrauchervertragsrechts fallen lassen
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der aktuell auf europäischer Ebene beschlossenen und angekündigten Änderungen bei der Umsetzung der CSRD zur Vermeidung von Mehraufwand für die Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mastercard setzt sich dafür ein, dass das EU-Tech-Sovereignty-Paket, insbesondere der CAIDA, risikobasiert, technologieoffen und ergebnisorientiert ausgestaltet wird. Zentrale Souveränitätskriterien sollten Kontrolle, Resilienz, Auditierbarkeit sowie Wechsel- und Exit-Fähigkeit sein, nicht die Herkunft von Anbietern. Für kritische Infrastrukturen, insbesondere im Zahlungs- und Finanzmarktbereich, soll das Paket bestehende Aufsichtsrahmen ergänzen, Anbieterdiversität stärken und Konzentrationsrisiken vermeiden. Beschaffungsmechanismen sollten verhältnismäßig, anwendungsfallbezogen und ergebnisorientiert bleiben und private Betreiber in regulierten Märkten nicht indirekt beschränken. Zudem wird eine kohärente, grenzüberschreitende Umsetzung ohne Fragmentierung des Binnenmarkts angestrebt.
- Bereitgestellt von: Mastercard am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes. Die Investitionsbereitschaft dafür wird durch Planungssicherheit und begleitende Maßnahmen erhöht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Der Blockchain Bundesverband teilt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) die Erfahrungen unserer Mitglieder. Insgesamt bewerten wir das eWpG als eine weitgehend gelungene und ausgewogene Regulierung - allerdings ist der Austausch zu praktischen Themen ebenso unabdingbar wie der weitere strategische Blick, sodass weder fehlende Detailkenntnis noch Unklarheit über das technische Potential der verwendeten Technologien zu einer Schlechterstellung der Anleger oder einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit Europas führen.
- Bereitgestellt von: Blockchain Bundesverband e.V. am 22.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: