Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

1.718 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Aktive Filter

  • Empfängergruppen: Fraktionen/Gruppen

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.718)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DATEV eG begrüßt die Ziele dieser Richtlinie ausdrücklich. Der Abbau geschlechtsbedingter Entgeltunterschiede und mehr Transparenz sind wichtige Anliegen, die wir als genossenschaftliches Unternehmen mit über 9.000 Mitarbeitenden seit Jahren verfolgen. Allerdings stellt die Umsetzung der Richtlinie die Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, vor große Herausforderungen. In der Praxis besteht die Sorge, dass die Vorgaben weder gut umsetzbar noch mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen sind. Statt mehr Fairness drohen zusätzliche Bürokratie, höhere Haftungsrisiken und große Unsicherheit bei der Gestaltung von Vergütungssystemen. Ohne Anpassungen könnte die Richtlinie sowohl Arbeitnehmende enttäuschen als auch Unternehmen stark belasten.

    • Bereitgestellt von: DATEV eG am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage bei der Befüllung der Gasspeicher sowie des Auslaufens der nationalen Füllstandsvorgaben im März 2027 wird über ein neues Marktdesign für Gasspeicher in Deutschland diskutiert. Ziel der Interessenvertretung ist es, Impulse zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der marktwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit zu geben. Im Fokus stehen eine praxistaugliche, auf reale physische Mangellagen begrenzte strategische Gasreserve mit klaren Ausschreibungs- und Auslösekriterien sowie die Weiterentwicklung marktorientierter Instrumente wie Long Term Options (LTOs) und Strategic Storage Based Options (SSBOs).

    • Bereitgestellt von: VNG Handel & Vertrieb GmbH am 09.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.

    • Bereitgestellt von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.

    • Bereitgestellt von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Volkshochschul-Verband will die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Dabei tritt der DVV für eine bürokratiearme Lösung ein, die gleichzeitig eine soziale Absicherung nicht verhindert. Hintergrund ist die aus dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ abgeleitete Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund in Statusfragen, die Handlungsspielräume für Einrichtungen, die selbstständige Lehrkräfte einsetzen, erheblich einschränkt und damit die Weiterbildungslandschaft bedroht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 09.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, die Eckpunkte unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit zu einer verbindlichen Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und in den anstehenden Strukturreformen des Gesundheitswesens fest zu verankern. Ein solcher Rahmen ist die zentrale Voraus- setzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Es formuliert keinen abschließenden Maßnahmenplan, sondern benennt die wesentlichen Handlungsbedarfe, strukturellen Voraussetzungen und strategischen Leitlinien. Die Eckpunkte benennen Handlungsbedarfe in 9 zentralen Bereichen: Governance, Prävention und Versorgungsplanung, ambulante, pflegerische und stationäre Versorgung, Arzneimittel, Medizinprodukte, Abfallreduktion, Transport und Digitalisierung.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 09.07.2026
    • Adressatenkreis:
Nach oben blättern