Stellungnahmen/Gutachten
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5.433 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5.433)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung EU Industrial Emissions Directive
Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der IED konsequent alle bestehenden Berichtswege und Daten nutzt und anerkennt sowie sich nach Möglichkeit auf eine 1:1 Umsetzung der Europäischen Vorgaben beschränkt.
- Bereitgestellt von: BASF InfraService & Solutions Lausitz GmbH am 10.06.2026
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Adressatenkreis:
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16.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach Risikobewertung statt Gefahrenidentifikation in der EG Verordnung 1107/2009
Die EG Verordnung 1107/2009 regelt die europäische Zulassung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen. Der Wegfall essentieller Wirkstoffe aufgrund der Ausschlusskriterien der Verordnung für potenziell verheerende Pflanzenkrankheiten ohne Alternative zeigt den Handlungsbedarf die Verordnung anzupassen. Laut Verordnung wird eine Wirkstoff nicht (wieder-)zugelassen, wenn eine Gefahr von dem Stoff ausgehen kann, eine Risikobewertung wird nicht vorgenommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Wiederzulassung für essentielle Wirkstoffe im entsprechenden SCOPAFF-Ausschuss einzusetzen und sich auf europ. Ebene für eine Verbesserung der EG Verordnung 1107/2009 einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband dt. Saatguterzeuger am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gebäudeenergiegesetz zur stärkeren Berücksichtigung nachhaltiger Baustoffe und Bauweisen. Vollständige Integration von Lebenszyklusanalysen in den Bewertungen von Gebäuden.
- Bereitgestellt von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gebäudeenergiegesetz zur stärkeren Berücksichtigung nachhaltiger Baustoffe und Bauweisen. Vollständige Integration von Lebenszyklusanalysen in den Bewertungen von Gebäuden.
- Bereitgestellt von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 170/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
European Health Data Space (EHDS) VO I & II sowie Durchsetzungsgesetze
Interessenvertretung für die EHDS-Kompatibilität der Datenraumtechnologien und -prinzipien unserer Mitglieder und Vorprojekte zur Umsetzung menschzentrierter, Metastandard-konformer Datenräume.
- Bereitgestellt von: European Health Data Alliance e.V. am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.02.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen Rechtsform, einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
- Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung §19 Strafgesetzbuch
Die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeit ist von unterschiedlichen Parteien wieder in die Diskussion gebracht worden. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch sind Kinder ab einem Alter von 14 Jahren unter bestimmten Umständen strafmündig und können für ihr Handeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unterhalb dieser Altersgrenze ist davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des eigenen Handelns und damit eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Anstatt den Fokus auf Bestrafung zu legen, muss stattdessen an den Ursachen angesetzt werden. Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um sie in ihrer Entwicklung – und damit auch im Erlangen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fünf kompakte Leitgedanken zur Einbindung deutschen Altersvorsorgekapitals
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine erfolgreiche Gestaltung der „Twin Transition“ aus Digitalisierung und Dekarbonisierung für die deutsche Volkswirtschaft nicht ohne eine substanzielle Aktivierung privatwirtschaftlicher Investitionen gelingen kann. Bisher wird das entsprechende Potenzial von privaten institutionellen Investoren in Deutschland jedoch nur ansatzweise genutzt – obwohl diese Akteure in Summe über Vermögenswerte in Höhe von etwa 2,2 Billionen Euro verfügen. Allein die rund 40 Mitglieder der IDI repräsentieren branchen- und regionenübergreifend ein Kapitalanlagevolumen von insgesamt rund 400 Mrd. Euro.
- Bereitgestellt von: IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 724/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 724/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das geplante Sondervermögen ermöglicht einen massiven Fortschritt, doch angesichts der immensen Größe der im Raum stehenden Zahlen wird das staatliche Kapital allein nicht ausreichen, um die vielfältigen benötigten Investitionen über alle Infrastrukturelemente hinweg zu tätigen. Darüber hinaus entsteht durch die Einbeziehung von Altersvorsorgekapital ein volkswirtschaftlicher Mehrwert in dreifacher Hinsicht: durch eine geringere Staatsverschuldung künftiger Generationen, einen stärkeren Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei geeigneten Themen sowie der finanziellen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am Infrastrukturausbau.
- Bereitgestellt von: IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V. am 06.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Dezember 2024)
Die Bundestagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN legten am 17. Dezember 2024 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Bundestagsdrucksache 20/14235) vor. Der Entwurf sieht insbesondere Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung von Einschränkungen des Ausbaus der Windenergie, insbesondere der Untersagungsmöglichkeit von Vorhaben außerhalb ausgewiesener Windgebiete und Einschränkung des überragenden öffentlichen Interesses an der Nutzung erneuerbarer Energien
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14234
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
-
BT-Drs. 20/14234
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei der Forschungszulage
Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das Innovationen in Deutschland – insbesondere in der kapital- und risikointensiven Biotechnologiebranche – durch steuerliche Anreize unterstützen soll. BIO Deutschland fordert u.a. eine Erhöhung der Förderquote und Bemessungsgrundlage, mehr Rechtssicherheit und Flexibilität bei der Antragstellung, die Einbeziehung von Verbrauchsgütern, Produktionsanlagen und Zertifizierungskosten sowie eine Besserstellung von KMU, Start-ups und Unternehmen in Schwierigkeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken.
- Bereitgestellt von: BIO Deutschland e.V. am 23.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Cybersecurity Acts (CSA)
Wir setzen uns für eine europäische Cybersicherheitsgestzgebung ein, die die Umsetzung bestehender Regeln und Gesetze prorisiert sowie für klare Zuständkitkeiten sorgt. Insbesondere fordern wir, die strategische Ausrichtung und das Aufgabenspektrum der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erläuterung der Bedarfe der Deutschen Universitäten betreffend der Novellierung des WissZeitVG
Die Universitäten Deutschlands verfügen über Bedarfe und Bedürfnisse hinsichtlich der Anwendung des WissZeitVG in der Praxis. Diese Bedarfe und Bedürfnisse der Universitäten, im Kontext der Novellierung des WissZeitVG, werden und sollen weiterhin gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung geäußert werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Strategie für Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Strategie für die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfasst mehrere Aspekte, die darauf abzielen, die Teilhabe zu fördern und Barrieren zu überwinden.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: