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3.963 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3.963)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Monaten nicht auf anderem Weg möglich ist. Laut Gesetzesbegründung..., ...Einschätzung, dass Arbeit ein guter Weg sein kann, um Menschen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erdwärmeprojekten auf den Weg gebracht: Die Klar- stellung..., ...Erdwärme- projekten auf den Weg gebracht: Durch eine Klarstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine Änderung des KSpTG, die Ratifizierung des Amendments des London-Protokolls und die Anpassung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes. Der Aufbau einer CO2-Infrastruktur, ermöglicht durch die Anpassung des KSpTG, ist ein wichtiger Schritt Richtung Net-Zero 2045. Planung- und genehmigungsrechtliche Beschleunigungen sollten sowohl den Umweltschutz, wie den Schutz der Wasserressourcen, als auch den Klimaschutz, wie die Nutzung und Speicherung von CO2, berücksichtigen. Nach einer Hochlaufphase sollten sich Carbon-Management-Technologien über den CO2-Preis finanzieren: erforderlich sind, eine angemessene Förderung eine Reduktion des Investitionsrisikos. Zentral ist der Schutz der Wasserressourcen! Vermeidung von Treibhausgasemissionen geht vor der Nutzung von Senken.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 266/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wichtiger Baustein auf dem Weg zu ei-ner CO2-Value Chain..., ...obersten Prioritäten auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...initial eingeordnet. Doch der Weg zu einem „guten“ digitalen..., ... sein, um Europa auf dem Weg in eine neue Führungsposition...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wie..., ...Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht werden. Bei einer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das geplante Forschungsdatengesetz der Bundesregierung muss, aus Sicht des dbv, für Bibliotheken Strukturen schaffen, innerhalb derer sie ihre Rolle als infrastrukturelle Zugangsvermittler rechtssicher wahrnehmen können. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2023-04/2023_04_24_dbv_Stellungnahme_%C3%96ffentliche%20Konsultation_Forschungsdatengesetz_final.pdf

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Selbstverständnis für Openness (weg von dem Gedanken „das sind..., ...Rechtsfragen erlauben. Dieser Weg ist gesetzhierarchisch ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Weiterentwicklung der europäischen Klimaschutzarchitektur nach 2030 ein. Der BDEW fordert die Stärkung des Emissionshandels als zentrales Steuerungsinstrument, die Vereinfachung der Zielarchitektur sowie die Begrenzung zusätzlicher sektoraler Einzelvorgaben. Der BDEW setzt sich für eine vollständige und einheitliche Einführung des ETS 2, die Weiterentwicklung des ETS 1 unter Wahrung von Investitionssicherheit sowie für einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz ein. Der BDEW fordert technologieoffene Rahmenbedingungen für Elektrifizierung und klimaverträgliche Moleküle sowie verlässliche regulatorische Voraussetzungen für Wasserstoff, CO2-Management und Flexibilitätsoptionen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wichtiger Schritt auf diesem Weg. Für Sommer und Herbst..., ...den ETS 2-Sektoren auf den Weg zu bringen. Insbesondere..., ...Zertifikaten Anfang 2027 auf den Weg gebracht werden, um frühzeitige..., ...kostengünstigste und schnellste Weg zur Emissionsminderung,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...administrativen Aufwand: • weg von Bevollmächtigten, ..., ...administrativen Aufwand: • weg von Bevollmächtigten, ..., ...administrativen Aufwand: • weg von Bevollmächtigten, ..., ...administrativen Aufwand: • weg von Bevollmächtigten, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Medical Device Regulation (MDR) soll im Rahmen der vorgezogenen Evaluierung praxistauglicher gemacht werden. Dazu gehört: Die MDR muss das abschließende EU-Regelwerk für Medizinprodukte sein. Regelungen zur UDI-Direktkennzeichung und für Maß- bzw. Sonderanfertigungen müssen klarer formuliert werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Klinische Bewertungen für Medizinprodukt der Klasse I dürfen nur eingeschränkt erforderlich sein. Die Klassifizierung von Software als Medizinprodukt muss neu geregelt werden, damit nicht jede Software automatisch in Klasse IIa landet. Die Einschaltung von Benannten Stellen ist auf das Notwendige zu reduzieren. Gebrauchsanweisungen muss es auch elektronisch geben. Ergänzende nationale Regelungen sind zu reduzieren.

    • Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...konstruktiven wie proaktiven Weg aus. Nachdem in zahlreichen..., ...anderen Produktbereichen der Weg einer weitestgehend integrierten..., ...beschritten wird, sollte dieser Weg auch für Medizinprodukte..., ...Regulierung ist der richtige Weg, um die Transparenz-, Rechtssicherheits...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für Justiz (BfJ) auf den Weg gebracht. Das BfJ nimmt..., ...oder aufsichtsrechtlichem Weg anzugreifen. Im Ergebnis..., ...Bereich der Inkassokosten ein Weg zu sein, die Interessen..., ...ihnen dabei, einen gangbaren Weg aus der Schuldensituation...
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