Stellungnahmen/Gutachten
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469 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (469)
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Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräfte- und Personalmangel im ÖPNV und Eisenbahnverkehr
Die Initiative zielt darauf ab, dass gesetzliche Neuregelungen festgeschrieben werden, mit denen dem Fachkräfte- und Personalmangel im Nah- und Eisenbahnverkehr begegnet werden kann. So fehlen bundesweit rund 25.000 Busfahrerinnen und -fahrer allein im ÖPNV und Gelegenheitsverkehr. Der Fahrermangel hat zwei wesentliche Gründe. Zunächst bestehen in Deutschland im Allgemeinen zu hohe Hürden für die Gewinnung von Fachkräften bzw. Berufskraftfahrern aus dem außereuropäischen Ausland. Ein weiterer Grund für den Fahrpersonalmangel ist der hürdenreiche Berufszugang in Deutschland selbst; im Konkreten der Erwerb des Busführerscheins und der Berufskraftfahrerqualifikation.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich für eine Vielzahl von Regelungsvorhaben ein (s.u. Interessensbereiche)
Das ZdK setzt sich für eine Vielzahl von Regelungsvorhaben ein (s.o. Interessensbereiche)
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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27.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mindestlohn / geringfügige Beschäftigung
Mindestlohn an Ausbildung koppeln Stärkung der Sozialversicherungspflicht Ende des Minijobs
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 12.01.2026
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen für Hebammen
Der DHV begrüßt die grundsätzliche Intention, eine Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen zu erreichen. Dabei muss sowohl ein niedrigschwelliger Zugang als auch die Qualität der Anerkennungsverfahren gesichert sein sowie die Finanzierung und Gleichwertigkeit in den verschiedenen Bundesländern gewährleistet sein. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Anpassungslehrgänge und das Nadelöhr Praxiseinsätze zu legen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bonus-System für Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen (siehe Drucksache 19/8557) – Ein Schritt zur gelebten Inklusion Ziel des Vorhabens: In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befinden sich viele Betroffene, die auf diesem Weg eine Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfahren könnten und nicht mehr für ein Taschengeld in ausgelagerten Arbeitsgruppen oder auf Einzelarbeitsplätzen in der freien Wirtschaft beschäftigt werden (arbeitsähnliche Tätigkeit). Die ungerechte, derzeitige Regelung verstößt nicht nur aus meiner Sicht gegen Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention, Werkstätten müssen radikal reformiert werden, die Parteien halten leider am System der Werkstätten fest. Chancengleichheit, Transparenz und Augenhöhe sind die Zukunft.
- Bereitgestellt von: Andreas Arnemann (Inklusionskünstler*) am 31.12.2025
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Adressatenkreis:
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02.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tariftreuegesetz des Bundes: Kein Tarifzwang bei öffentlichen (Druck-)Aufträgen
Der Regelungsentwurf zum Tariftreuegesetz des Bundes steht im Widerspruch zu angestrebter Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabebeschleunigungsgesetzes sowie angestrebtem Bürokratieabbau und kann das Ziel, mehr Tarifbindung zu erreichen, nicht fördern und wird daher abgelehnt. Zumindest muss das Gesetz so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden, die Tarifautonomie gewährleisten sowie Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von KMU und Verlagerung von Wertschöpfung ins (EU-)Ausland vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Tariftreuegesetzes
Faire Wettbewerbsbedingungen für tarifgebundene Unternehmen schaffen bzw. gewährleisten und die Vereinfachung administrativer Verfahren bei Vergabeverfahren des Bundes.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung
DEKRA begrüßt ausdrücklich die Ziele der Bundesregierung zur Einrichtung einer digitalen Work-and-Stay-Agentur (WSA) und unterstützt die angestoßene Umsetzung. Insbesondere der Abbau bürokratischer Hürden, mehr Transparenz durch harmonisierte Prozesse sowie das vollständig digitale Konzept sind zentrale Schritte hin zu einer attraktiveren und planbareren Fachkräftemigration. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wettbewerbsneutralität der WSA. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass bereits in der Konzeptionsphase eine konsequente Nutzerzentrierung auf alle beteiligten Akteure erfolgt.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Pläne der Bundesregierung, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzuschaffen und durch eine bürokratiearme und vollzugsfreundliche Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie zu ersetzen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
-
25.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Einbindung Hebammen in die Notfallversorgung und den Rettungsdienst
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Betriebsverfassungsgesetz modernisieren und an das digitale Zeitalter anpassen
Das Betriebsverfassungsgesetz soll umfassend modernisiert und an die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts angepasst werden. In Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung, die Unternehmen dazu zwingen, sich schnell und effizient anzupassen, müssen die innerbetrieblichen Abstimmungsprozesse flexibler und schneller werden.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Plattformarbeiterrichtlinie COM/2021/762 in nationales Recht
Die nationale Umsetzung der auf EU-Ebene bereits beschlossenen Plattformarbeiterrichtlinie soll in Deutschland wirkungsvoll umgesetzt werden. Ziel ist es, dass Kurieren von Essenslieferdiensten/Onlinemarktplätzen der richtige Beschäftigungsstatus zugewiesen wird. Um dies zu erreichen, führt Lieferando Gespräche mit relevanten Entscheidungsträgern auf der politischen und administrativen Ebene.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kopplung des steuerfreien arbeitgeberseitigen Essenszuschusses an die Inflation
Lieferando setzt sich dafür ein, den Gesamtbetrag für steuerfreie Essenszuschüsse ab 2025 anzuheben. Dies soll durch eine paritätische Verteilung erfolgen und jährlich auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen an die Inflation angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung
Der Deutsche Volkshochschul-Verband will die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Dabei tritt der DVV für eine bürokratiearme Lösung ein, die gleichzeitig eine soziale Absicherung nicht verhindert. Hintergrund ist die aus dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ abgeleitete Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund in Statusfragen, die Handlungsspielräume für Einrichtungen, die selbstständige Lehrkräfte einsetzen, erheblich einschränkt und damit die Weiterbildungslandschaft bedroht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 17.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung
Der Deutsche Volkshochschul-Verband will die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Dabei tritt der DVV für eine bürokratiearme Lösung ein, die gleichzeitig eine soziale Absicherung nicht verhindert. Hintergrund ist die aus dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ abgeleitete Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund in Statusfragen, die Handlungsspielräume für Einrichtungen, die selbstständige Lehrkräfte einsetzen, erheblich einschränkt und damit die Weiterbildungslandschaft bedroht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 17.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung
Der Deutsche Volkshochschul-Verband will die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Dabei tritt der DVV für eine bürokratiearme Lösung ein, die gleichzeitig eine soziale Absicherung nicht verhindert. Hintergrund ist die aus dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ abgeleitete Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund in Statusfragen, die Handlungsspielräume für Einrichtungen, die selbstständige Lehrkräfte einsetzen, erheblich einschränkt und damit die Weiterbildungslandschaft bedroht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 17.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung
Der Deutsche Volkshochschul-Verband will die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Dabei tritt der DVV für eine bürokratiearme Lösung ein, die gleichzeitig eine soziale Absicherung nicht verhindert. Hintergrund ist die aus dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ abgeleitete Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund in Statusfragen, die Handlungsspielräume für Einrichtungen, die selbstständige Lehrkräfte einsetzen, erheblich einschränkt und damit die Weiterbildungslandschaft bedroht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 17.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: