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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Verwaltungstransparenz/Open Government

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (40)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier zu Staatsreform und Digitalisierung erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert: 1. einen bürgerfreundlichen Staat durch eine Reform der öffentlichen Verwaltung zu gestalten, 2. die sozialräumliche Zugänglichkeit der sozialen Infrastruktur zu stärken, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar wird, 3. die digitale Zugänglichkeit zu erleichtern und dabei Digitalisierung vom Nutzer her zu denken, 4. die rechtliche Zugänglichkeit zu erleichtern und Beratung sicherstellen und 5. Bürokratie abzubauen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      youpaN-Mitglieder treffen sich mit Mitgliedern des Bundestages, um die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Jugendbeteiligung auf Bundesebene zu stärken und strukturell besser zu verankern. Gegenüber den MdBs soll die Bedeutung gesellschaftlicher Transformation im Sinne einer BNE hervorgehoben und deutlich gemacht und die Wichtigkeit und Dringlichkeit betont werden. Außerdem sensbilisiert das youpaN MdBs für junge Perspektiven auf Gesetzes- und Regelungsvorhaben. Und macht sich für die Bedeutung junger Menschen als Schlüsselakteuer*innen für die Zukunftsgestaltung einer nachhaltigen Welt und Gesellschaft stark.

    • Bereitgestellt von: youpaN am 18.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      youpaN-Mitglieder treffen sich mit Mitgliedern des Bundestages, um die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Jugendbeteiligung auf Bundesebene zu stärken und strukturell besser zu verankern. Gegenüber den MdBs soll die Bedeutung gesellschaftlicher Transformation im Sinne einer BNE hervorgehoben und deutlich gemacht und die Wichtigkeit und Dringlichkeit betont werden. Außerdem sensbilisiert das youpaN MdBs für junge Perspektiven auf Gesetzes- und Regelungsvorhaben. Und macht sich für die Bedeutung junger Menschen als Schlüsselakteuer*innen für die Zukunftsgestaltung einer nachhaltigen Welt und Gesellschaft stark.

    • Bereitgestellt von: youpaN am 18.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Berücksichtigung der Interessen kommunalen IT-Dienstleister bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Wir fordern, folgende Punkte zu berücksichtigen, um KI in der Verwaltung effektiv in den Rollout zu bekommen: - Erweiterte Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörde zur Schaffung praxisnaher Checklisten und zentralem Wissensmanagement. - Kostenlosen Zugang zu KI-Reallaboren für Kommunen und IT-Dienstleister zur ressourcenschonenden Erprobung und Zertifizierung von KI-Projekten. - Nachhaltige KI-Anwendungen mit langfristiger Anpassung an technologische Rahmenbedingungen und energieeffiziente Nutzung fördern

    • Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 12.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung · (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU)_ 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die referenzierte DIN SPEC z.B. im Bereich der Nutzerzentrierung genauer ausgestaltet wird und der technologieoffene Ansatz gewählt wird. Die Föderale Architekturrichtlinie sollte zudem für alle föderalen Ebenen verpflichtend anzuwenden sein und in der Verordnung sollte nicht nur auf die DIN SPEC und die Architekturrichtlinie verweisen, sondern auf weitere Richtlinien z.B. aus dem Bereich Cybersicherheit.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen
    • Adressatenkreis:
      • 26.02.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Auf Bundesebene sollen an verschiedenen Stellen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um eine Beschaffung von Open Source Software zu vereinfachen, insbesondere dort, wo heute noch Hürden oder Unsicherheiten bestehen. Dies betrifft z.B. die Überarbeitung der EVB-IT, die Überarbeitung der Ufab 2018 und Rahmenbedingungen und Prozesse im Beschaffungsamt ("Kaufhaus des Bundes"). Zudem soll ein Vorrang für Open Source bei der Beschaffung auf Bundesebene für alle Bereiche festgelegt werden, das betrifft u.a. das Onlinezugangsgesetz (siehe eigenes Regelungsvorhaben) und das Vergabetransformationspaket (siehe eigenes Regelungsvorhaben).

    • Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 12.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 11.02.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      In einem komplexen geopolitischen Umfeld muss Europa in der Lage sein, innovativ und wettbewerbsfaehig zu bleiben, und gleichzeitig seine Werte zu bewahren. Dies kann nur durch starke Initiativen auf EU und nationaler Ebene erreicht werden, angefangen bei der Cloud, die das Rueckgrat der digitalen Wirtschaft und eine wichtige Triebkraft fuer die digitale Transformation und Wettbewerbsfaehigkeit europaeischer Unternehmen ist. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 hat OVHcloud fuenf Kernvorschlaege zusammengefasst, damit Deutschland eine fuehrende Innovationsrolle einnimmt, ueber : digitale Souveraenitaet, nachhaltige Innovation, Fachkraefte und Know-how, Wettbewerbswidrige Praktiken, transnationale Zusammenarbeit im digitalen Sektor.

    • Bereitgestellt von: OVH GmbH am 06.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 22.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Einsatz von Open Source Software garantiert die Kontroll- und Gestaltungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung über die genutzten digitalen Systeme und sichert somit die digitale Souveränität des Staates. Open Source Software und offene Standards gewährleisten Interoperabilität und die Wechselfähigkeit zwischen verschiedenen Anbietern sowie eine schnellere und effizientere Verwaltungsdigitalisierung. Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, sollte der Staat den Quellcode öffentlich finanzierter Software immer veröffentlichen, sodass er in der Folge von allen frei genutzt werden kann. Die Bundesregierung soll flächendeckend in der öffentlichen Verwaltung eine verstärkte Nutzung und Beschaffung von Open Source Software und offenen Standards verankern und vorantreiben.

    • Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 03.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Einsatz von Open Source Software garantiert die Kontroll- und Gestaltungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung über die genutzten digitalen Systeme und sichert somit die digitale Souveränität des Staates. Open Source Software und offene Standards gewährleisten Interoperabilität und die Wechselfähigkeit zwischen verschiedenen Anbietern sowie eine schnellere und effizientere Verwaltungsdigitalisierung. Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, sollte der Staat den Quellcode öffentlich finanzierter Software immer veröffentlichen, sodass er in der Folge von allen frei genutzt werden kann. Die Bundesregierung soll flächendeckend in der öffentlichen Verwaltung eine verstärkte Nutzung und Beschaffung von Open Source Software und offenen Standards verankern und vorantreiben.

    • Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 19.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit die Bundesregierung ihre gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung umsetzen kann, müssen entsprechende Vorhaben in den Bundesministerien mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Zu diesen zentralen Initiativen gehören u.a. das Zentrum für digitale Souveränität mit seinen Projekten OpenCoDE und OpenDesk sowie weiteren Projekten (siehe eigenes Regelungsvorhaben), sowie der Sovereign Tech Fund, das Referat für digitale Souveränität im BMWK sowie weitere Initiativen in den einzelnen Ministerien und Behörden.

    • Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 19.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz soll unter anderem verbliebene Regelungsaufträge sowohl aus dem Koalitionsvertag als auch der im Juli vorgestellten Wachstumsinitiative umsetzen. Im Bereich der Digitalisierung enthält der Entwurf nach Meinung des Bitkom wichtige Eckpunkte, wie den Verweis auf den Standard XPlanung oder die Veröffentlichung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen im Internet, die für mehr Transparenz in der Bauleitplanung sorgen werden. Zur umfänglichen Digitalisierung und der damit schnelleren und effizienteren Abwicklung von Bauvorhaben fehlt es jedoch an einer lückenlosen Prozesskette.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 04.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 13.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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