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211 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (211)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier zu Familie und Generationen erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, Familien und Generationenpolitik so zu gestalten, dass die partnerschaftliche Verantwortung füreinander, für Kinder und für alte Eltern gestärkt und gute soziale Absicherung gewährleistet ist. Acht zentrale Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Stärkung der sozialen Infrastruktur, 2. Stärkung der Familienleistungen für alle Kinder, 3. Stärkung soziale Sicherung - Weiterentwicklung Alterssicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung. 4. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, 5. Stärkung Prävention, 6. Stärkung Generationengerechtigkeit, 7. Stärkung Resilienz und Teilhabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- AsylbLG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- MuSchG 2018 [alle SG hierzu]
- FPfZG [alle SG hierzu]
- PflegeZG [alle SG hierzu]
- JFDG [alle SG hierzu]
- BFDG [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Arbeitspapier zur Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert: 1. Integrationsangebote wie MBE, JMD und Integrationskurse auskömmlich zu finanzieren, 2. Wege der Arbeits- und Fachkräftemigration effizienter zu gestalten, 3. soziale Rechte für Eingewanderte fairer auszugestalten, 4. Gesundheitsversorgung für alle zu sichern, 5. an der Asylverfahrensberatung festzuhalten, 6. das Recht auf familiäres Zusammenleben zu achten, 7. rechtswidrige Zurückweisungen an Grenzen zu unterlassen, 8. Abschiebehaft humaner zu gestalten und 9. Schutzangebote für Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel auszubauen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Innen und Recht
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier „Innen und Recht“ erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert: 1.sich für die Selbstbestimmung von Frauen und den Schutz ihrer reproduktiven Gesundheit ebenso wie für den Schutz des ungeborenen Lebens von Anfang an einzusetzen, 2. das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben zu respektieren und einer Veralltäglichung assistierten Suizids in unserer älter werdenden Gesellschaft entgegenzuwirken, 3. die Modernisierungsnotwendigkeiten des Infektionsschutzgesetzes ebenso wie eine Neuauflage des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes für den Krisenfall zu prüfen, 4. das Ehrenamt zu stärken und 5. das Familien- und Sozialrecht zu reformieren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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15.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier zu Familie und Generationen erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, Familien und Generationenpolitik so zu gestalten, dass die partnerschaftliche Verantwortung füreinander, für Kinder und für alte Eltern gestärkt und gute soziale Absicherung gewährleistet ist. Acht zentrale Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Stärkung der sozialen Infrastruktur, 2. Stärkung der Familienleistungen für alle Kinder, 3. Stärkung soziale Sicherung - Weiterentwicklung Alterssicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung. 4. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, 5. Stärkung Prävention, 6. Stärkung Generationengerechtigkeit, 7. Stärkung Resilienz und Teilhabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- AsylbLG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- MuSchG 2018 [alle SG hierzu]
- FPfZG [alle SG hierzu]
- PflegeZG [alle SG hierzu]
- JFDG [alle SG hierzu]
- BFDG [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier zu Familie und Generationen erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, Familien und Generationenpolitik so zu gestalten, dass die partnerschaftliche Verantwortung füreinander, für Kinder und für alte Eltern gestärkt und gute soziale Absicherung gewährleistet ist. Acht zentrale Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Stärkung der sozialen Infrastruktur, 2. Stärkung der Familienleistungen für alle Kinder, 3. Stärkung soziale Sicherung - Weiterentwicklung Alterssicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung. 4. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, 5. Stärkung Prävention, 6. Stärkung Generationengerechtigkeit, 7. Stärkung Resilienz und Teilhabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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16.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- AsylbLG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- MuSchG 2018 [alle SG hierzu]
- FPfZG [alle SG hierzu]
- PflegeZG [alle SG hierzu]
- JFDG [alle SG hierzu]
- BFDG [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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25.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienpolitische Forderungen für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Begleitung der Debatten um die Koalitionsverhandlungen, Zusammenfassung der Positionen der eaf zu Infrastruktur für Familien, Zeitpolitik und Sorgearbeit, Finanzielle Leistungen, Familienrecht, Gewaltschutz, Familienförderung und Familienbildung, Demokratiebildung, Klimapolitik, Kinderrechte, Reproduktionsmedizin
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell für notwendige Reformen im Familienrecht
Appell von 21 Verbänden aus der Zivilgesellschaft, im Rahmen der Debatten um die Koalitionsverhandlungen zu notwendigen Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht mit Fokus auf Gewaltschutz, Unterhaltsrecht, Gleichwertigkeit von Betreuungsmodellen, Stärkung der Beratungslandschaft und die konsequente Ausrichtung am Kindeswohl
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mutterschutz für Selbständige verbessern
Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir für Auftraggeber ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Zuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Elterngeld weiterentwickeln - Väterbeteiligung am Familienleben stärken
Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bezahlten Freistellung für den/die Partner*in nach Geburt ("Familienstartzeit")
Um Väter bzw. zweite Elternteile in Regenbogenfamilien so früh wie möglich aktiv in die Betreuung und Erziehung des Kindes einzubeziehen, soll eine zehntägige, voll bezahlte Freistellung rund um die Geburt als eigenständige Leistung eingeführt werden. Damit soll die partnerschaftliche Arbeitsteilung von Anfang an unterstützt werden. Zu diesem Vorhaben wurde vom BMFSFJ im März 2023 ein Referentenentwurf für ein Familienstartzeit-Gesetz vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate
Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
-
Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Lohnsteuerklassenkombination III/V und Einführung einer Individualbesteuerung
Aktuell setzt das Steuerrecht in Ehen immer noch starke Anreize für das sogenannte Ernährermodell bzw. das Zuverdienermodell aus (meist männlichem) Hauptverdiener und „Zuverdienerin“. Um die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Ehefrauen zu fördern, fordern wir die Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V und die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
-
12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung einer ungleichen Arbeitsteilung vor Trennung bei einer Unterhaltsrechtsreform
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Verteilung der Lasten in Trennungsfamilien muss sich an der Arbeitsteilung in der vorangegangenen Paarfamilie orientieren, um zu fairen Ergebnissen zu kommen. Das bedeutet konkret, unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der vorherigen Betreuungsarrangements zu berücksichtigen. Die partnerschaftliche Betreuung gemeinsamer Kinder vor Trennung und Scheidung muss dringend wirksam gefördert werden, damit sie auch danach funktionieren kann.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Haushaltsmittel für Gleichstellung und das Schließen der Sorgelücke
Es müssen mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zur Verfügung gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bezahlten Freistellung für den/die Partner*in nach Geburt ("Familienstartzeit")
Um Väter bzw. zweite Elternteile in Regenbogenfamilien so früh wie möglich aktiv in die Betreuung und Erziehung des Kindes einzubeziehen, soll eine zehntägige, voll bezahlte Freistellung rund um die Geburt als eigenständige Leistung eingeführt werden. Damit soll die partnerschaftliche Arbeitsteilung von Anfang an unterstützt werden. Zu diesem Vorhaben wurde vom BMFSFJ im März 2023 ein Referentenentwurf für ein Familienstartzeit-Gesetz vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate
Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Lohnsteuerklassenkombination III/V und Einführung einer Individualbesteuerung
Aktuell setzt das Steuerrecht in Ehen immer noch starke Anreize für das sogenannte Ernährermodell bzw. das Zuverdienermodell aus (meist männlichem) Hauptverdiener und „Zuverdienerin“. Um die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Ehefrauen zu fördern, fordern wir die Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V und die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Haushaltsmittel für Gleichstellung und das Schließen der Sorgelücke
Es müssen mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zur Verfügung gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung einer ungleichen Arbeitsteilung vor Trennung bei einer Unterhaltsrechtsreform
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Verteilung der Lasten in Trennungsfamilien muss sich an der Arbeitsteilung in der vorangegangenen Paarfamilie orientieren, um zu fairen Ergebnissen zu kommen. Das bedeutet konkret, unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der vorherigen Betreuungsarrangements zu berücksichtigen. Die partnerschaftliche Betreuung gemeinsamer Kinder vor Trennung und Scheidung muss dringend wirksam gefördert werden, damit sie auch danach funktionieren kann.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Monetäre Leistungen für Kinder und Familien weiterentwickeln
Es sollte eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen einheitlich, nachvollziehbar und bedarfsgerecht berechnet werden. Dafür ist ein schlüssiges und konsistentes Verfahren zu entwickeln. Ebenso sind die Bedarfe von Trennungsfamilien zu bestimmen. Der Deutsche Verein spricht sich zudem für die Bündelung derzeitiger kindbezogener, pauschal bemessener Einzelleistungen aus. Bestehende Schnittstellen zwischen den Systemen insbesondere des Sozial-, Unterhalts- und Steuerrechts müssen gut gestaltet werden. Die Möglichkeit einer digitalen Beantragung und Bearbeitung der Leistungen sollte sicherzustellt werden, automatische Auszahlungen sind zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben: