Stellungnahmen/Gutachten
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397 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (397)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von selbst genutztzem Wohneigentum
Reform der Grunderwerbsteuer
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme für die Anhörung zum Entwurf der Anpassung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stellungnahme zur Verbändeanhörung legt die Position des DV zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes dar und bringt fachliche Empfehlungen in den Gesetzgebungsprozess ein. Sie bewertet insbesondere geplante Vereinfachungen der kommunalen Wärmeplanung, hebt Chancen, wie mehr Rechtssicherheit bei Daten, hervor und weist auf Risiken hin wie mögliche Schwächung der strategischen Steuerungswirkung durch die „kleine Wärmeplanung“. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Wärmeplanung als zentralem Instrument der Wärmewende zu sichern, einen praxistauglichen Rahmen zu fördern und Fehlanreize in Umsetzung und Förderung zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Anhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Die Stellungnahme zur Verbändeanhörung bringt die Position des DV zum Entwurf der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in das Gebäudemodernisierungsgesetz in den Gesetzgebungsprozess ein. Sie bewertet die Abkehr von der 65-Prozent-Pflicht und die Einführung eines technologieoffenen Rahmens sowie neuer Instrumente wie der „Biotreppe“. Dabei werden Chancen (mehr Flexibilität) und Risiken (Fehlinvestitionen, Unsicherheiten, Benachteiligung klimaneutraler Lösungen) herausgearbeitet. Ziel ist es, einen integrierten, planbaren und sozial ausgewogenen Ordnungsrahmen zu fördern, der Wärmeplanung, Infrastruktur, Förderung und CO2-Bepreisung wirksam verzahnt und die Umsetzung der Wärmewende absichert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung fasst die Einschätzung des DV zur BauGB‑Novelle zusammen und ordnet deren Wirkungen auf Planungspraxis und kommunale Handlungsfähigkeit ein. Sie bewertet einzelne Regelungen - etwa zu Verfahrensbeschleunigung, Digitalisierung, Umweltprüfung und Bodenpolitik - und hebt sowohl Fortschritte als auch Defizite hervor. Zentrales Anliegen ist es, auf die begrenzte strukturelle Wirkung der Novelle hinzuweisen und ergänzende Reformen sowie bessere finanzielle und personelle Rahmenbedingungen für Kommunen anzumahnen, um Wohnungsbau und nachhaltige Stadtentwicklung wirksam voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband Wohneigentum möchte den Referentenentwurf GModG im Sinne selbstnutzender Wohneigentümerinnen weiterentwickeln. Ziel ist es, dass Technologieoffenheit beim Heizungstausch mit verlässlicher Orientierung, wirksamer Beratung und sozialer Absicherung verbunden wird — und dass Eigentümerinnen langfristige Investitionsentscheidungen treffen können, ohne die zentralen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Risiken der Wärmewende allein zu tragen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) soll das bisherige GEG ersetzen und dient auch der Überführung der EPBD-Vorgaben ins nationale Recht. Der BBS spricht sich dafür aus, den Aspekt der Gebäudeenergieeffizienz zu stärken, die steigende Nutzungskonkurrenz bei CO2-neutralen Energieträgern einzubeziehen und Fehlanreize zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz: EPBD-Potenziale nutzen, Planungssicherheit schaffen
Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 11.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWSB eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung und Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Dies beinhaltet insbesondere die Stärkung der Wohnbebauung, die Straffung der Umweltprüfung, die Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen, die Einführung von Verfahrensfristen sowie die materielle Präklusion.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 11.05.2026
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationaler Gebäuderenovierungsplan (NBRP)
Die aktuelle Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) fordert die Mitgliedstaaten verpflichtend auf, bis Ende des Jahres 2026 einen Entwurf für den Nationalen Gebäuderenovierungsfahrplan (NBRP, National Building Renovation Plan) vorzulegen. Zum Entwurf des BMWE hat der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie Stellung genommen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 08.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans (NBRP)
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzdienlicher Betrieb von Anlagen bei gleicher Stromlast, Stärkung der Stromdirektheizung im GModG, Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Mieterschutz
- Bereitgestellt von: KPC Berlin GmbH am 08.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch Änderungen im AGG
Der Paritätische begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des AGG und der Stärkung des Diskriminierungsschutzes grundsätzlich, sieht ihn aber als unzureichend an. Begrüßt werden die Einrichtung einer niedrigschwelligen Schlichtungsstelle bei der ADS, die Aufhebung der Beschränkung auf Massengeschäfte beim Merkmal "Geschlecht" sowie die Fristverlängerung zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf vier Monate. Kritisiert werden die zu knappe personelle Ausstattung der Schlichtungsstelle sowie das Fehlen wesentlicher Reformen wie Einführung eines Verbandsklagerecht, Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf staatliches Handeln und Erweiterung des Merkmalskatalogs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
In dem Gesetzentwurf werden Rechtsänderungen vorgeschlagen, um dieRegelungsziele der Modernisierung von Städtebau- und Raumordnungsrecht umzusetzen. So wird z.B. ein überragendes öffentliches Interesse für die Wohnbebauung und Nutzungen vorgesehen, was auf das Naturschutzrecht durchschlägt, wenn der Wohnungsbau ausdrücklich als zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses benannt wird. Im Hinblick auf das Raumordnungsgesetz sollen die Regelungen ein stärkeres Gewicht erfahren, die der Erfüllung der strategischen Aufgabe der Raumordnung dienen, konkurri-rende Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auszugleichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz sollte so nicht beschlossen werden. Die in der Gewerbeordnung verankerte Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler sollte nicht abgeschafft werden. Diese ist zum Schutz der Verbraucher notwendig, weil die Immobilienverwaltung und -vermittlung eine hoch komplexe Tätigkeit geworden ist. Das beabsichtigte Ziel des Bürokratieabbaus wird nicht erreicht, da Weiterbildungsmaßnahmen auf Seiten der Gewerbetreibenden auch weiterhin dokumentiert werden würden. Statt die Weiterbildungsverpflichtung abzuschaffen, sollte ein Sachkundenachweis eingeführt werden oder zumindest die bestehende Weiterbildungsverpflichtung modernisiert werden, indem sie smarter, digitaler und zielgerichteter ausgestaltet wird.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 28.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und ggf. Optimierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.
- Bereitgestellt von: Viessmann Holding International GmbH am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
08.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mieterschutz stärken und Wohnungsverluste verhindern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 23.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für eine echte Gebäudemodernisierung und Klimaneutralität der Wärmeversorgung
Der Gebäudesektor hat die letzten Jahre wiederholt seine Klimaziele verfehlt, der Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung liegt bei etwa 18 Prozent. 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Hierfür braucht es klare Rahmenbedingungen für Energie-, Wohnungswirtschaft und Hauseigentümer. Dazu zählen verlässliche ambitionierte Vorgaben zum Heizungstausch und eine Kostenfalle für Gas- und Ölheizungen sowie Wettbewerbsverzerrungen müssen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 21.04.2026
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Bekämpfung von Epi-/Pandemien müssen Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
Maßnahmen zur Bekämpfung/Begleitung einer Epi-/Pandemie: - Bestehenden staatlichen Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung & ihre Familien haben. Sie sind ggf. anzupassen um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. - Das individuelle Risiko der jeweiligen Person muss bei gesetzlichen Regelungen & der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. - Alle relevanten Informationen müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. - Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe erklärt werden. - Die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Soziale Teilhabe & Bildung sind zu berücksichtigen. - Es müssen ausreichend Notunterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: