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644 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (644)
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Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
-
BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWSB eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung und Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Dies beinhaltet insbesondere die Stärkung der Wohnbebauung, die Straffung der Umweltprüfung, die Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen, die Einführung von Verfahrensfristen sowie die materielle Präklusion.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 11.05.2026
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Omnibus-I-Initiative
Wir unterstützen die Vorschläge der Kommission zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen. Gleichzeitig weisen wir auf die Notwendigkeit hin, das richtige Gleichgewicht zwischen dem Abbau bürokratischer Hürden einerseits und einer angemessenen Transparenz über entscheidungsrelevante Nachhaltigkeitsaspekte andererseits zu finden. Zudem setzen wir uns für eine vollständige Integration der internationalen Berichtsstandards des IFRS in die EU-Vorgaben ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Omnibus-I-Initiative
Wir unterstützen die Vorschläge der Kommission zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen. Gleichzeitig weisen wir auf die Notwendigkeit hin, das richtige Gleichgewicht zwischen dem Abbau bürokratischer Hürden einerseits und einer angemessenen Transparenz über entscheidungsrelevante Nachhaltigkeitsaspekte andererseits zu finden. Zudem setzen wir uns für eine vollständige Integration der internationalen Berichtsstandards des IFRS in die EU-Vorgaben ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband begrüßt die beabsichtigte bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie im Gewerberecht, insbesondere den Verzicht, den Umfang der verpflichteten Weiterbildung von Darlehensvermittlern zu bestimmen. Die Vorgaben zur Weiterbildung sollten aus der VersVermV übernommen werden, insbesondere zum Selbststudium und zum Erwerb einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
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Adressatenkreis:
-
07.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die deutsche Bundesregierung sowie die an der Gesetzgebung beteiligten Stellen sollen dazu bewogen werden, sich auf Europäischer Ebene gegen die Einführung von Regelungen zur Beschleunigung von Umweltprüfungen in Form eines unmittelbar verbindlichen Verordnungsvorschlags einzusetzen. Hilfsweise soll sie dazu bewogen werden, sich für Anpassungen des Vorschlags einzusetzen, um einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Rechtsschutz und in den verfahrensrechtlichen Charakter der Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 07.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels
Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
-
BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts
Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Sprache im AGG verankern
Im Gegensatz zu Texten anderer Gesetze und Konventionen enthält das AGG nicht das Diskriminierungsmerkmal "Sprache". Artikel 1 AGG ist entsprechend zu ergänzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der europäischen Digitalgesetzgebung. Der von der EU-Kommission im November 2025 vorgelegten Vorschlag für einen Digitalomnibus bedarf jedoch aus Sicht des DAV einigen Anpassungen, um seinen Zweck zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV warnt vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss. Kritisch ist aus Sicht DAV vor allem die weite Zweckbestimmung der Regelungen zum automatisierten biometrischen Abgleich. Der DAV regt dringend eine Beschränkung auf Personenfahndung und -identifizierung an und fordert die Implementierung des Richtervorbehalts. Die geplanten Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse sieht der DAV als besonders problematisch an. Sie ermöglichen eine umfassende KI-gestützte Auswertung nahezu aller polizeilichen und strafprozessualen Daten, einschließlich sensibler Daten Dritter wie Zeugen, Geschädigter und Kommunikationspartner.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Die Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung nach § 47 GGO zeigt den aus Sicht der DJGT dringend notwendigen Anpassungsbedarf auf, um den Anforderungen des Staatsziels Tierschutz nach Art. 20a GG in der praktischen Umsetzung des § 4d Ref-E – eines neuen § 4d TierSchG – hinreichend Rechnung zu tragen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. am 04.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geplante Erweiterung der BaFin-Geldwäscheaufsicht auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, deren bußgeldbewehrte Registrierungspflicht und die Ausweitung des Prüfungsmandats des Jahresabschlussprüfers auf geldwäscherechtliche Pflichten von Versicherungs-Holdinggesellschaften sollten gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Videoüberwachung in Schlachtbetrieben
Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes soll eine Videoüberwachung in Schlachtebtrieben eingeführt werden. Hiervon ausgenommen bleiben sollen kleine Schlachtstätten unter 1000 Großvieheinheiten. Der DFV begrüßt die AUsnahme, fordert aber eine praktikable Umsetzung unter Berücksichtigung der Kosten und der Erfordernisse des Datenschutzes. Das vorgesehene Ermessen der Behörden zur Anordnung der Videoüberwachung in kleineren Betrieben bedarf der Konkretisierung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: