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480 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (480)
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung der Richtlinie Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträge
Die Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Bereich wird begrüßt, erfordert jedoch eine praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung. Problematisch ist der diskutierte Entfall der Gesetzlichkeitsfiktion für Musterbelehrungen, der zu Rechtsunsicherheit und zu administrativem Aufwand führen würde.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrenseffektuierung im Insolvenzrecht vor dem Hintergrund der Digitalisierung
Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Koalitionsverhandlungen zur 21. Legislaturperiode
Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD - geplante Regelungsvorhaben für die Zukunft der möglichen neuen Bundesregierung
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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25.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Bezug auf das Insolvenzrecht, den Zahlungsverkehr, Fernabsatz, Verbraucher- und Immobiliarkredite sowie Bankenaufsicht ein. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen durch regulatorische Effizienz und Entbürokratisierung zu fördern, Rechtsfolgen besser abzuschätzen und Rechtsvergleiche stärker in die Gesetzgebung einzubeziehen. Gleichzeitig sollen die delegierten Rechts- und Durchführungsrechtsakte sowie regulatorischen Anforderungen durch die Behörden reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 14.04.2025
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Adressatenkreis:
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09.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Bezug auf das Insolvenzrecht, den Zahlungsverkehr, Fernabsatz, Verbraucher- und Immobiliarkredite sowie Bankenaufsicht ein. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen durch regulatorische Effizienz und Entbürokratisierung zu fördern, Rechtsfolgen besser abzuschätzen und Rechtsvergleiche stärker in die Gesetzgebung einzubeziehen. Gleichzeitig sollen die delegierten Rechts- und Durchführungsrechtsakte sowie regulatorischen Anforderungen durch die Behörden reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 11.04.2025
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Adressatenkreis:
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09.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Bezug auf das Insolvenzrecht, den Zahlungsverkehr, Fernabsatz, Verbraucher- und Immobiliarkredite sowie Bankenaufsicht ein. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen durch regulatorische Effizienz und Entbürokratisierung zu fördern, Rechtsfolgen besser abzuschätzen und Rechtsvergleiche stärker in die Gesetzgebung einzubeziehen. Gleichzeitig sollen die delegierten Rechts- und Durchführungsrechtsakte sowie regulatorischen Anforderungen durch die Behörden reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.04.2025
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Adressatenkreis:
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09.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Bezug auf das Insolvenzrecht, den Zahlungsverkehr, Fernabsatz, Verbraucher- und Immobiliarkredite sowie Bankenaufsicht ein. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen durch regulatorische Effizienz und Entbürokratisierung zu fördern, Rechtsfolgen besser abzuschätzen und Rechtsvergleiche stärker in die Gesetzgebung einzubeziehen. Gleichzeitig sollen die delegierten Rechts- und Durchführungsrechtsakte sowie regulatorischen Anforderungen durch die Behörden reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 11.04.2025
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Adressatenkreis:
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09.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz (neue europäische Rechtsgrundlagen)
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von § 1 Abs. 1 Nr. 6 KassenSichV + Erleichterung der Prüfung von Fiskaldaten
In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgabenbereich des/r InsolvenzverwalterIn
Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des 6. EU-Geldwäschepakets
Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die Güterhändler, nicht weiter als Verpflichtete im GwG zu benennen, sondern die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Themenpapier zur Reformation der Ehegattenbesteuerung
Der djb hat gemeinsam mit dem Netzwerk Steuergerechtigkeit ein Themenpapier zur Reform der Ehegattenbesteuerung veröffentlicht und den zuständigen Verhandler*innen der CDU/CSU und SPD in den laufenden Koalitionsgesprächen übermittelt. Die Botschaft ist eindeutig: Das Ehegattensplitting ist ein Relikt vergangener Jahrzehnte, das finanzielle Fehlanreize setzt und insbesondere Frauen benachteiligt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben der EU Kommission zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem generell vereinfacht bzw. reduziert werden, um individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
24.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufzeigen von Möglichkeiten, Synergieeffekte zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz zu nutzen; Bekräftigung, dass Verbesserung der Datenlage essentiell für naturverträglichen Ausbau von Infrastruktur ist.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
11.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Zuwendungsempfängerregister (BZSt)
Unbürokratische Regelungen für Ehrenamtliche im Zuwendungsempfängerregister
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge der KOM für ein CMDI-Review vom 18. April 2023
Unsere Kernforderungen sind: 1. Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen der MREL analog zur EU-Bankenabgabe und Leverage Ratio; 2. Keine pauschale Ausweitung der Abwicklungsplanung auf alle Institute; 3. Stärkung der nationalen Einlagensicherungssysteme und Beibehaltung der dreistufigen Vorrangstellung der Einleger; 4. Beendigung der Erhebung der EU-Bankenabgabe, sobald die Aufbauphase des SRF abgeschlossen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.A. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast für Förderbanken
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Konkrete Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, 1 zu 1 CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig systemrelevant und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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