Stellungnahmen/Gutachten
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395 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (395)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für umfassende Maßnahmen zur Reformierung der Pflege ein: in der Finanzierung, bei Rahmenbedingungen und in der Anerkennung von Pflegeleistungen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Der Antrag adressiert zu Recht die Gefahr, dass die Pflegeversicherung durch Leistungsabbau ihre Schutzfunktion verliert. Daher ist es wichtig, die Ressourcen der Pflege effizienter einzusetzen, z.B. durch Senkung von Wegezeiten, verbesserte Einbindung pflegender Angehörige und somit Leistungskürzungen insgesamt zu reduzieren. Hierfür sollte der Einsatz digitaler Kommunikationswerkzeuge in der Pflege erleichtert werden. Daher muss der TI-Messenger als rechtlich gleichwertige, vergütete Alternative zur zertifizierten Videosprechstunde in SGB XI (§ 37 Abs. 3) und SGB V (§ 365, § 132a) verankert werden.
- Bereitgestellt von: Cherry Digital Health GmbH am 11.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegeversicherung reformieren und häusliche Versorgung stärken
Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Pflegereform muss folgende Punkte berücksichtigen: 1. Prävention darf nicht auf Beratung verengt werden – alltagspraktische Entlastung muss als Prävention erhalten bleiben. 2. Ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI müssen als eigenständige, niedrigschwellig-professionelle Versorgungsstruktur erhalten bleiben. 3. Nachbarschaftshilfe soll gestärkt werden – aber auf einer missbrauchssicheren und qualitäts- gesicherten Grundlage. Die Reform der Pflegeversicherung kann nur dann wirksam sein, wenn sie niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1 realisiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. am 07.05.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Verbesserung der Schlaganfallnachsorge
Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Automatische transparente Informationen der Versicherten über ihre Rechte und Möglichkeiten im Versorgungsprozess, auch in den Sprachen der Menschen mit Migrationshintergrund. 2. Sicherstellung einer qualitätsgesicherten, bedarfsgerechten und aufzahlungsfreien Versorgung mit Hilfsmitteln. 3. Klare Vorgaben für die Inhalte von Inkontinenzrezepten, damit Leistungserbringer verpflichtet sind, bedarfgerechte Hilfsmittel zu liefern. 4. Aufnahme der verbesserten Hilfsmittelversorgung als Eckpfeiler der Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission Zukunftspakt Pflege an die Regierung
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege
Vermeidung von versteckten finanziellen Kürzungen und Entlastungen in den Reformvorschlägen zur Finanzierung der Pflegeversicherung und -Versorgung
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des SGB II darf nicht auf Kosten von Familien und Kindern gehen
Keine Sanktionen, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden Beibehaltung der Karenzzeit - Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr. Gesicherte, mit Arbeitszeiten vereinbare und qualitativ hochwertige Betreuung als Voraussetzung für die Erwerbsaufnahme. Beratungsanspruch zu Erwerbstätigkeit und Qualifikation für Eltern von Kleinkindern. Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Sicherstellung eines familiengerechten Existenzminimums durch eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe. Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien sowie angemessene Berücksichtigung der Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Eckpunkte verfehlen die Ziele der Regierung und verankern bestehende Ungerechtigkeiten der Pflegeversorgung noch tiefer im bereits unzulänglichen Pflegesystem.
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Leistungskürzungen in der sozialen Pflegeversicherung
Pflegegrad 1 erhalten: niedrigschwellige Pflegeleistungen gewährleisten
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anspruch auf Umwandlung des Pflegesachleistungsbezugs, Prävention in Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation, Pflegeberatung, Aufgaben der Länder, Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege, Aufgaben der Pflegekassen
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensersatz aus Entlastungsbudget
Leistungen der Pflegeversicherung sollten einfacher kombiniert, flexibler gestaltet und weniger bürokratisch sein. Angehörige, die über lange Zeiträume pflegen, brauchen mehr Selbstbestimmung und Unterstützung und vor allem eine finanzielle Absicherung.
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflege darf nicht zum Spielball der GKV-Sanierung werden
Pflegende Angehörige von Beitragszuschlägen befreien Die Familienversicherung für Pflegende erhalten Zuzahlungen sozial staffeln Die Pflegeversicherung endlich entlasten
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet gesundheitliche Daseinsvorsorge
Das DRK kritisiert die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und fordert eine strukturelle Entlastung der GKV. Im Hilfsmittelbereich und beim Hausnotruf muss ein Verhandlungsspielraum erhalten bleiben, so dass sich Vergütungen sich an realen Kosten orientieren. In Reha und Vorsorge ist die Tarifbindung zu sichern, Deckelungen sind abzulehnen. In der ambulanten Pflege gilt es, Tarifbindung und freigemeinnützige Dienste zu schützen. Im Rettungsdienst müssen Finanzierungsmechanismen bestehen bleiben, Personalkosten vollständig refinanziert werden. Krankenhäuser brauchen eine bedarfsgerechte, kostendeckende Finanzierung sowie Schutz freigemeinnütziger Versorger.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 29.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung einer nationalen Inkontinenz Strategie mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgung und Behandlung von Menschen, die an Inkontinenz leiden. Etablierung eines Expert:inngremiums, das eine patientenorientierte und umfassende Gesundheitsstrategie für eine bisher unbeachtete Volkskrankheit erarbeitet. Überprüfung der Vergütungsstruktur bei der Behandlung von Inkontinenz im ambulanten und stationären Sektor. Stärkung der Versorgungsforschung und Stärkung der Digas in Diagnose und Therapie. Konzeption und Umsetzung einer Aufklärungskampagne, um das Tabu Inkontinenz zu beenden und die Heilungschance von 80-90% zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Kontinenz Gesellschaft am 28.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alle Vergütungssteigerungen werden auf die Höhe einer abgesenkten Grundlohnrate begrenzt. Auch die Tarifrefinanzierung im Bereich der Haushaltshilfe, der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege ist diesem Deckel unterworfen. Das heißt: Tariflohnsteigerungen oberhalb der Steigerung der Grundlohnsumme werden nicht mehr refinanziert. Gleichzeitig bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen im SGB XI aber bestehen. Der bpa lehnt diese Regelungen in aller Entschiedenheit ab! Wer A sagt, muss auch B sagen: Wer Tariflöhne bestellt, muss auch für deren Refinanzierung einstehen. Eine Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen kann und darf es nicht geben ohne eine gesicherte Refinanzierung.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 25.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Durch den Gesetzentwurf soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert und die Beitragssätze stabilisiert werden. Dafür werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgeschlagen. Aus Sicht der JUH verkennt der vorliegende Entwurf die Versorgungsrealität der Notfallversorgung, im Fahrdienst sowie in der Pflege und birgt ein erhebliches Risiko der Unterfinanzierung. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen gelingt nur, wenn Effizienzreserven gehoben werden, ohne die operative Leistungsfähigkeit dieser Bereiche zu destabilisieren. Die im Entwurf vorgesehene Mechanik setzt derzeit zu stark auf Vergütungsbegrenzung und berücksichtigt die realen Kosten- und Sicherstellungsstrukturen dieser Versorgungsbereiche nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 24.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Durch den Gesetzentwurf soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert und die Beitragssätze stabilisiert werden. Dafür werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgeschlagen. Aus Sicht der JUH verkennt der vorliegende Entwurf die Versorgungsrealität der Notfallversorgung, im Fahrdienst sowie in der Pflege und birgt ein erhebliches Risiko der Unterfinanzierung. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen gelingt nur, wenn Effizienzreserven gehoben werden, ohne die operative Leistungsfähigkeit dieser Bereiche zu destabilisieren. Die im Entwurf vorgesehene Mechanik setzt derzeit zu stark auf Vergütungsbegrenzung und berücksichtigt die realen Kosten- und Sicherstellungsstrukturen dieser Versorgungsbereiche nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 24.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Primärversorgung wird zu einem interprofessionellen, niedrigschwelligen und dauerhaft verfügbaren System (24/7) weiterentwickelt, das über strukturierte Ersteinschätzung und koordinierte Steuerung die Patientenversorgung organisiert. Dabei übernehmen auch qualifizierte Pflegefachpersonen zentrale Aufgaben im Erstkontakt, in der Koordination sowie in Prävention und Versorgung, mit dem Ziel, Zugänge zu verbessern, Fehlversorgung zu reduzieren und die Qualität der Versorgung zu steigern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DiPAs in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar machen
Der bpa begrüßt digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) als potenziell wertvolle Instrumente zur Unterstützung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie des Pflegepersonals im Alltag. Um das volle Potenzial digitaler Lösungen auszuschöpfen, betont der bpa, dass DiPAs nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch im (teil-) stationären Bereich und insbesondere bei Übergängen wie der Kurzzeitpflege eingesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund fordert der bpa Anpassungen in der Gesetzgebung, beispielsweise bei § 39a und § 40a SGB XI, um DiPAs inklusive notwendiger Unterstützungsleistungen in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (1. DiPAV-ÄndVO) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Gesetzgebung bzgl. digitaler Pflege und digitaler Pflegeanwendungen
Eine digitale Erweiterung der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Einführung einer bundesweit einheitlichen Vergütung für Pflegedienste für die Erbringung ergänzender Unterstützungsleistungen (eUL). Einführung eines jährlichen eUL-Kostenerstattungsbudgets für Pflegebedürftige. Eine digitale Abwicklung von pflegeadministrativen Aufgaben für Versicherte und Angehörige bei den Pflegekassen. Förderung digitaler Pflegekompetenz aller Versicherten. Einführung telepflegerische Leistungen, damit digitale Betreuung inkl. Videobetreuung auch in der Pflegeversorgung ermöglicht wird. Die Aufhebung des aktuell im SGB XI verankerten Regionalprinzips. Einführung einer Verwaltungspauschale für die Administration digitaler Anwendungen im Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG) -
BR-Drs. 365/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der regulatorischen Grundlagen für digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Einführung eines Erprobungsjahrs nach dem Vorbild des DiGA-Fast-Tracks. Angepasste Evidenzanforderungen an die täglichen Realitäten innerhalb der Pflege. Erhöhung der monatlichen Erstattungsbeträge für DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen. Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die allgemeine Lebensführung und den (teil)stationären Pflegebereich.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG) -
BR-Drs. 365/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: