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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (597)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die neu verwendete Definition der „Zapfstelle“ im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) führt zu mehr Bürokratie für Tankstellen und sollte angepasst werden. Die Änderung des 47k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird strikt abgelehnt. Zu den Änderungen des Mineralöldatengesetzes: o Die Ausweitung der Datenberichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollte aufwandsarm erfüllbar gemacht werden. o Nicht-fossile Kraft- und Brennstoffe sollten zukünftig statistisch erfassbar werden. o Die Weitergabe von Daten an Dritte im Mineralöldatengesetz sollte für die Unternehmen nachvollziehbar gestaltet sein.

    • Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen
    • Adressatenkreis:
      • 26.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anlässlich des Auftrags gemäß Art. 90 (5) MiFID II an die Europäische Kommission („EK“) in Absprache mit ESMA, EBA und ACER2, der ausdrücklich verlangt, auf einer umfassenden Bewertung der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und deren Derivate zu basieren hat Energy Traders Europe beschlossen, einen eigenen Bericht in Auftrag zu geben, um zur allgemeinen Diskussion und Entscheidungsfindung beizutragen. Nach einer gründlichen Prüfung des bestehenden (Finanzmarkt-)Regulierungsrahmens, unter Berücksichtigung der während der Krise gemachten Beobachtungen und einer quantitativen Analyse, ergeben sich sieben politische Empfehlungen, denen sich RWE anschließt.

    • Bereitgestellt von: RWE am 27.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die KKW ist bezogen auf die Bruttowertschöpfung eine der größten Branchen in Deutschland und rangiert noch vor dem Maschinenbau und der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Daher sind nun endlich auch für sie geeignete Strategien und Rahmenbedingungen zu scha]en, damit sie ihre Wirtschafts-, Innovations- und Integrationskraft im internationalen Wettbewerb voll und nachhaltig entfalten kann. Zugleich braucht es eine besondere Aufmerksamkeit für jene Bereiche der KKW, die zentrale kulturelle Infrastruktur bereitstellen, dabei erheblich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen und deren Bedingungen sich jedoch durch globalen Wettbewerbsdruck und zunehmende regulatorische Anforderungen spürbar verschärft haben.

    • Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel muss ein leistungsfähiges, unabhängiges und zukunftsfestes Akkreditierungssystem in Deutschland sein, mit bürokratiearmen, schnelleren, transparenten Akkreditierungsverfahren, digitalen Prozessen, einer angemessenen Ressourcen- und Gebührenstruktur, klarer Governance der DAkkS sowie bessere europäische und internationale Anschlussfähigkeit zur Sicherung eines Level-Playing-Fields in der europäischen Akkreditierungslandschaft.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 20.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 27.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weiterentwicklung der VERORDNUNG (EU) 2024/573 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 anstelle einer Aufnahme von elektrischen Schaltanlagen in die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR).

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 18.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das derzeitige Modell der Streaming-Abrechnung muss hinterfragt werden, da sie oft keine faire Vergütung für Künstler*innen garantiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich der VUT für eine Reform des Streaming-Marktes ein, um eine transparentere, gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftslage für Künstler*innen und Musiknutzer*innen zu schaffen. Im Vordergrund stehen die mit Musikrechten generierten Einnahmen und deren Verteilung sowie weitere Forderungen bezüglich Transparenz, Vielfalt und Nachhaltigkeit im Musikstreaming.

    • Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 14.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhalt und Steigerung der Wertschöpfung in Deutschland muss das zentrale Ziel des politischen Handelns sein. Dies gelingt nur durch eine international wettbewerbsfähige Ernährungsbranche, die sich im internationalen Handel behaupten kann. Die Eröffnung neuer Märkte ist aufgrund des gesättigten Binnenmarktes unverzichtbar.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 13.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 15.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform des einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky) soll die allgemeine Effizienz und Organisation des Flugverkehrsmanagements verbessern. Eine vollständige Umsetzung des Single European Sky soll effizientere Flugrouten ermöglichen, damit eine Emissionsverringerung von 10% herbeiführen und die Pünktlichkeit verbessern. Nationale Gesetze sollen Überflüge während Flugsicherungsstreiks schützen. Kostenineffizienzen sollen vermieden werden und Gesamtkosten gesenkt werden.

    • Bereitgestellt von: Ryanair DAC am 11.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beendigung einer weiteren Verschärfung der europäischen Klimaschutzziele sowie Nutzung aller im Pariser Klimaschutzabkommen enthaltenen Möglichkeiten zur Nutzung außereuropäischer Klimaschutzmaßnahmen. Dazu sollte die Nutzung hochwertiger außereuropäischer Zertifikate von den 5% auf 10% deutlich ausgeweitet werden. Des Weiteren sollte Europa erklären, seine ambitionierten Klimaziele nur einzuhalten, wenn sich die anderen großen Emittenten wie die USA, China, Russland, Indien, Indonesien, Südafrika und Saudi-Arabien zu ähnlichen Minderungsverpflichtungen bereit erklären, die deutlich über einem business as usual-Pfad hinausgehen. Ein globaler Klimaclub der Großemittenten muss das Ziel sein.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 10.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Philip Morris GmbH unterstützt die Ziele der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie und das darin verankerte Prinzip der Herstellerverantwortung. Die nationale Umsetzung durch das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und die zugehörige Einwegkunststofffondsverordnung werfen jedoch grundlegende Fragen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Transparenz auf. Das vom Umweltbundesamt (UBA) entwickelte Kostenmodell ist aus unserer Sicht bislang nicht hinreichend nachvollziehbar. Die fehlende Datengrundlage, methodische Unklarheiten sowie die im europäischen Vergleich auffällig hohen Abgabesätze lassen Zweifel an der Belastbarkeit der aktuellen Gebührenordnung aufkommen.

    • Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 07.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.09.2025

      • 30.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • 17.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 29.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.09.2025

      • 30.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • 17.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Airbnb begrüßt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ab dem 20. Mai 2026 in Deutschland greifen soll, und appelliert an die neue Bundesregierung, die technische und organisatorische Umsetzung weiter anzuschieben. Das neue Gesetz soll zu einem einheitlichen Rahmen für Datenaustausch und Transparenz beitragen. Lokale Regeln für das Teilen von Daten zur Kurzzeitvermietung sollen durch die neue EU-weite Regelung ersetzt werden. Wir setzen uns für die Anerkennung der Potenziale des Homesharings für die Entzerrung von Tourismusströmen und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Für eine möglichst effiziente, niedrigschwellige und bürokratiearme Umsetzungen von Regelungen im Bereich der Kurzzeitvermietung sollte die Modernisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Airbnb Germany GmbH am 04.11.2025
    • Adressatenkreis:
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