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1.495 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.495)
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Zu Regelungsvorhaben:
Hydrogenious LOHC setzt sich dafür ein, dass Infrastrukturen für flüssige organische Wasserstoffträger, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung benannt, im Anwendungsbereich des Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, Artikel 1, liegen. Zudem wirbt Hydrogenious LOHC dafür, die Dehydrierung von hydrierten flüssigen organischen Wasserstoffträgern als Bereitstellung von Wasserstoff anzusehen.
- Bereitgestellt von: Hydrogenious LOHC Technologies GmbH am 18.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnellstmögliche Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) sollte schnellstmöglich in nationales Recht umgesetzt werden. Die Ausgestaltung einer realen THG-Minderungsquote von 40 Prozent bis ins Jahr 2030 sowie einer Quote für RFNBOs von mindestens 1 Prozent im Rahmen der RED III-Umsetzung im Verkehrssektor sind dabei entscheidend. Für die Erreichung der RED-III-Ziele im Industrie- und Verkehrssektor sind neben der Nutzung von bestehenden Förderprogrammen bindende Verpflichtungen/Pönalen einzuführen.
- Bereitgestellt von: Hydrogenious LOHC Technologies GmbH am 18.04.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen an die Koalitionsverhandler:innen der AG Klima und Energie
Mit dem offenen Brief fordern die Öko-Energieversorger (Bürgerwerke, EWS Schönau, Green Planet Energy und Naturstrom) von den Koalitionsverhandler:innen der AG Klima und Energie, den bisherigen Kurs beim Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent fortzusetzen, bürokratische Hürden abzubauen und marktorientierte sowie innovationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, anstatt unter dem Vorwand eines „Neustarts“ das Ausbautempo zu drosseln oder gar zurückzufahren. Sie warnen davor, die Ausbauziele zu senken oder die Energiewende auszubremsen, da dies Investitionen, Arbeitsplätze, Klimaschutz und die wirtschaftliche Entwicklung gefährden würde, und verlangen stattdessen eine Weiterentwicklung des Marktdesigns, mehr Flexibilitätstechnologien und eine stärkere Bürgerbeteiligung
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Innovationen und Geschäftsmodelle mit Wärmepumpen vorantreiben
Die unterzeichnenden Unternehmen fordern von der zukünftigen Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD, weiterhin verlässliche und nachhaltig finanzierte Förderprogramme für erneuerbare Wärme (wie BEG und BEW) bereitzustellen, an den aktuellen gesetzlichen Regelungen (GEG und WPG) festzuhalten und effektive Strompreis-Entlastungen umzusetzen. Sie erwarten, dass die Politik damit Planungssicherheit schafft, die Wärmewende vorantreibt und die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Unabhängigkeit Deutschlands stärkt.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 17.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 17.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In § 28n EnWG werden Regelungen zum Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen sowie eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates über die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen zu erlassen, einschließlich der Regelungen zum Ausgleich des Wasserstoffnetzes, eingeführt. In diesem Hinweispapier erarbeitet FNB Gas einige Vorschläge zur Ausarbeitung einer H2-Haftungsverordnung.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In § 28n EnWG werden Regelungen zum Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen sowie eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates über die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen zu erlassen, einschließlich der Regelungen zum Ausgleich des Wasserstoffnetzes, eingeführt. In diesem Hinweispapier erarbeitet FNB Gas einige Vorschläge zur Ausarbeitung einer H2-Haftungsverordnung.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung Szenariorahmen Gas
Begleitung der Entwicklung eines Szenariorahmens Gas zur adäquaten Berücksichtigung der Untergrundspeicher in der Netzentwicklungsplanung Gas.
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffspeicherstrategie des Bundes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entwickelt eine Wasserstoffspeicherstrategie auf Bundesebene. Die Strategie dient der Umsetzung der Energiewende. Zur Aufnahme von Wasserstoff (insb. aus erneuerbaren Energien) müssen ausreichend Wasserstoffspeicherkapazitäten in Deutschland entwickelt werden.
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Energiewende
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, eine umfassende und kosteneffiziente Energiewende in Deutschland umzusetzen. Die Interessenvertretung strebt eine Neuordnung der Energiepolitik an, die auf einem Systemansatz statt Einzelmaßnahmen basiert, die erneuerbaren Energien effizient in den Markt integriert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Zudem soll der Emissionshandel als zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele gestärkt, die Strompreise für die Industrie stabilisiert und die Akzeptanz der Energiewende durch finanzielle Ausgleichsmechanismen wie das Klimageld erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für eine abgestimmte Umweltpolitik
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die politischen Rahmenbedingungen für die Klima- und Umweltpolitik in Deutschland und der EU so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten bleibt und gleichzeitig die Klimaziele erreicht werden. Es geht darum, bürokratische Hürden und übermäßige regulatorische Belastungen zu reduzieren, die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern und die Kosten für die Industrie durch CO2-Bepreisung sowie Emissionshandelssysteme zu minimieren. Ziel ist es, einen marktwirtschaftlichen Ansatz zu etablieren, der sowohl den Umweltschutz als auch die industrielle Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rohstoffversorgung - Prioritäten für Bund, Land und Europa
Das Regelungsvorhaben betrifft die Sicherstellung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Rohstoffversorgung, insbesondere für die Industrie und erneuerbare Energien. Ziel der Einflussnahme ist es, politische Maßnahmen zu fördern, die den Zugang zu kritischen Rohstoffen langfristig sichern, Ressourcen effizient nutzen und deren Recycling fördern. Es soll eine klare politische Strategie entwickelt werden, die sowohl die Versorgungssicherheit als auch den Umweltschutz berücksichtigt und eine faire internationale Handelsordnung für Rohstoffe unterstützt. Zudem soll die Entwicklung innovativer Technologien zur Rohstoffverwertung und -ersatzstoffnutzung vorangetrieben werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitungsvorschläge zur Green Claims Richtlinie
Der BDEW setzt sich für eine Aussetzung der Green Claims RiLi ein, um zunächst die Folgen und Ergebnisse der EmpCo RiLi zu monitoren. Jedenfalls setzt sich der BDEW gegen ein ex-ante-Zertifizierungsverfahren ein, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Dies würde auch die Innovationsanreize für ökologisch engagierte Unternehmen schwächen, da sie Nachhaltigkeitsangaben nur dann kommunizieren dürften, wenn sie bereit wären, sich auf ein zeitaufwändiges und kostspieliges ex-ante-Zertifizierungsverfahren einzulassen. Wenn Unternehmen diesen Aufwand scheuen, fehlen den Verbrauchern wichtige Informationen, die sie benötigen, um nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
01.04.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz, wie im GEG beschrieben
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen CO2-Rechner aktualisiert. Das GEG und die RED stufen Holzfeuerstätten als erneuerbare Wärmequelle ein. Der DEPV wird weiterhin über die Einstufung von Holzfeuerstätten im GEG informieren und aufklären, dass es keinen CO2-Preis für Holz gibt. Diese Einzelbaumbetrachtung ist auch Grundlage eines Gutachten des IKEM, welcher der DEPV widerspricht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
-
27.11.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des DEPV ist die kurzfristige Streichung der ab dem 01.01.2025 vorgesehenen Effizienzanzeigepflicht für Holzheizungsanlagen in Gebäudenetzen aus der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dies soll durch eine Änderung der Richtlinie oder eine klarstellende Regelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz, wie im GEG beschrieben
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen CO2-Rechner aktualisiert. Das GEG und die RED stufen Holzfeuerstätten als erneuerbare Wärmequelle ein. Der DEPV wird weiterhin über die Einstufung von Holzfeuerstätten im GEG informieren und aufklären, dass es keinen CO2-Preis für Holz gibt. Diese Einzelbaumbetrachtung ist auch Grundlage eines Gutachten des IKEM, welcher der DEPV widerspricht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handhabung von nachhaltig erzeugter Biomasse im nationalen Emissionshandel
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3438
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
-
BT-Drs. 20/3438
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TEHG Europarechtsanpassungsgesetz, Übernahme von BEHG und BECV
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verstärkung der Anreize zur flexiblen Fahrweise von Biogasanlagen sowie zur Verbesserung der Planungssicherheit für eine Anschlussförderung von Bestandsanlagen: Umstellung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden bzw. Betriebsviertelstunden, Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags auf 100 Euro pro kWh installierter Leistung, Entfall der Förderung bereits bei schwach positiven Preisen, bevorzugte Bezuschlagung von an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossenen Bestandsanlagen bis Ende 2027, dauerhafte Streichung der Südquote, Anhebung der Ausschreibungsmengen, Verkürzung der Frist zur Umstellung bestehender Anlagen von 5 Jahren auf 2 Jahre und Verlängerung der Anschlussförderung auf 12 Jahre; Einfügung § 51b sowie Änderung zahlreicher §§
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der beihilferechtliche Genehmigung des KWKGs
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sichtbarkeit der Kraft-Wärme-Kopplung im Gebäudeenergiegesetz erhöhen und Gleichstellung zu den Regelungen im Wärmeplanungsgesetz.
- Bereitgestellt von: EC POWER GmbH am 14.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: