Stellungnahmen/Gutachten
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102 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (102)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 03.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhältnismäßige Regelung gesetzt werden
- Bereitgestellt von: Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätlnismäßige Regelung gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhältnismäßige Regelung gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhältnismäßige Regelung gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätnismäßige Regelung gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Saarland Feuerversicherung Aktiengesellschaft am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für die Allianz als Ersteller und Nutzer dieser Informationen wichtig. Grundsätzlich eignet sich die CSRD mit ihrem Fokus auf der doppelten Wesentlichkeit gut als standardisierte Entscheidungsgrundlage für Investoren. Gleichzeitig begrüßen wir, dass die EU-KOM mit dem Omnibus-Paket regulatorischen Aufwand reduzieren möchte, wenngleich dann deutlich weniger Daten für die Steuerung von Investitionsentscheidungen vorliegen. Erhalten bleiben sollte die Verpflichtung zur Aufstellung und Implementierung eines Transformationsplans. Dabei sollte die CSDDD mit der CSRD synchronisiert werden. Bei der Weiterentwicklung der SFDR könnte ggf. ein Kategorisierungssystems für das Produktverständnis und den Beratungsprozess eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Allianz SE am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Pflicht-Haftpflichtversicherung in der Sportschifffahrtverordnung
Es sollte keine Pflicht-Haftpflichtversicherung für Vermieter von Wasserfahrzeugen eingeführt werden. Ein SportschifffahrtVO-Entwurf wird vom BMV zurzeit erarbeitet. Die Versicherer setzen sich dafür ein, dass eine Pflicht-Haftpflichtversicherung nicht im Entwurf vorgesehen wird.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Risikobasierter Ansatz bei der Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung
Wir beobachten die politischen und regulatorischen Entwicklungen zur Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung. Als weltweit tätiger Rückversicherer bringen wir unsere Expertise ein, um ein vertieftes Verständnis für risikobasierte Ansätze im Umgang mit Elementarrisiken sowie die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen zu fördern.
- Bereitgestellt von: Hannover Rück SE am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8732
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen
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BT-Drs. 20/8732
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die BÄK fordert seit Jahren eine dringend notwendige Novellierung der GOÄ. Die BÄK hat daher unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Verbänden mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern einen in wesentlichen Teilbereichen abgestimmten Entwurf einer neuen GOÄ erarbeitet. Der Entwurf bildet den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsgeschehen ab. Ein Schwerpunkt ist die Förderung der sprechenden und zuwendungsorientierten Medizin. Die BÄK hat gemeinsam mit dem PKV-Verband einen Entwurf einer novellierten GOÄ einschließlich des zugehörigen rechtlichen Rahmens erarbeitet. Die Übermittlung erfolgt mit der Bitte um zügige Einleitung des notwendigen Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.06.2025
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Adressatenkreis:
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11.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Positionierung der Versicherungswirtschaft zum Vorhaben der Frühstart-Rente aus dem Koalitionsvertrag (2025) für Erfolgsfaktoren zur effektiven Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 30.05.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versicherungsschutz für studienbegleitend Promovierende in der Medizin
Ziel ist die Schaffung einer klaren rechtlichen Regelung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung für studienbegleitend promovierende Medizinstudierende bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, um Leistungsausfälle bei Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.05.2025
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Investmentlabel, -product, -account
Wir unterstützen das Ziel, private Ersparnisse in den EU-Kapitalmarkt zu lenken, um die europäische Wirtschaft zu stärken. Die grundsätzlichen Vorschläge zu Spar- und Investitionskonten, die benutzerfreundlich und flexibel, digital und steuersubventioniert sind, um bessere Renditen zu bieten, begrüßen wir. Allerdings fehlen auf EU-Ebene die Kompetenzen, über entscheidende Fördermechanismen zu entscheiden. Wir werben daher zunächst dafür, eine EU-Indexfamilie einzuführen. Wir setzen uns zudem dafür ein, in Deutschland prioritär die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu reformieren und die rechtssichere Investition von Fonds in Infrastruktur zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 22.05.2025
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Adressatenkreis:
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22.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Der BVK setzt sich für eine Reform der Riester-Rente ein und verfolgt das Ziel, eine sichere, gerechte und verständliche private Altersvorsorge zu etablieren, die alle Berufsgruppen einbezieht, staatliche Fördermittel verlässlich schützt und durch eine verpflichtende qualifizierte Beratung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 21.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die R+V setzt sich dafür ein, das bewährte Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) zu erhalten und insbesondere die zweite und dritte Säule zu stärken. In der geförderten pAV setzen wir uns ein für eine vorab planbare lebenslange monatliche Rente. Bei der bAV setzt sich die R+V für einen höheren Verbreitungsgrad insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein.
- Bereitgestellt von: R+V Versicherung AG am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Überarbeitung der Delegierten Verordnung die politische Einigung auf Ebene der Richtlinie reflektiert: balancierte Kapitalanforderungen, pragmatische Umsetzung des Rahmenwerks zur Proportionalität, unbürokratische Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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16.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Überarbeitung der Delegierten Verordnung die politische Einigung auf Ebene der Richtlinie reflektiert: balancierte Kapitalanforderungen, pragmatische Umsetzung des Rahmenwerks zur Proportionalität, unbürokratische Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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23.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Überarbeitung der Delegierten Verordnung die politische Einigung auf Ebene der Richtlinie reflektiert: balancierte Kapitalanforderungen, pragmatische Umsetzung des Rahmenwerks zur Proportionalität, unbürokratische Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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23.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Überarbeitung der Delegierten Verordnung die politische Einigung auf Ebene der Richtlinie reflektiert: balancierte Kapitalanforderungen, pragmatische Umsetzung des Rahmenwerks zur Proportionalität, unbürokratische Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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23.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Überarbeitung der Delegierten Verordnung die politische Einigung auf Ebene der Richtlinie reflektiert: balancierte Kapitalanforderungen, pragmatische Umsetzung des Rahmenwerks zur Proportionalität, unbürokratische Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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23.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Überarbeitung der Delegierten Verordnung die politische Einigung auf Ebene der Richtlinie reflektiert: balancierte Kapitalanforderungen, pragmatische Umsetzung des Rahmenwerks zur Proportionalität, unbürokratische Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Deckungsvorsorgepflicht für gentechnische Anlagen - Gentechnikgesetz (GenTG)
Das BMJ prüft die Notwendigkeit einer Deckungsvorsorgepflicht für gentechnische Anlagen. Der Verband hält dies nicht für erforderlich, da bereits jetzt ausreichender Versicherungsschutz verfügbar ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
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Adressatenkreis:
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25.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen des Wirtschaftsrates für die Koalitionsverhandlungen - Bereich Arbeit und Soziales
Ein klarer ordnungspolitischer Kompass für den Sozialstaat ist dringend erforderlich. Wenn wir nichts tun, werden die Sozialabgaben, insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge, in eine Höhe schießen, die Erwerbstätige und Wirtschaft überfordert. Umso wichtiger sind gerade jetzt Weichenstellungen für eine demografiefeste und ertragreiche Ausgestaltung unserer Alterssicherung. Gleichzeitig erreicht die Zahl der Erwerbstätigen aktuell mit rund 46 Millionen ihr Maximum, um im Zuge des demografischen Wandels von nun an erst langsam und dann immer rascher zu sinken. Gleichzeitig erschwert die Wirtschaftskrise für viele Menschen die Beschäftigungsaufnahme. Vor diesem Hintergrund stellt der Wirtschaftsrat seine Forderungen zur Reform von Arbeitsmarkt und Alterssicherung.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 13.05.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein großer und liquider Kapitalmarkt ist ein zentraler Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Standortwettbewerb. Die Versicherer setzen sich daher für eine weitere Vertiefung der Kapitalmarktunion ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die R+V setzt sich dafür ein, das bewährte Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) zu erhalten und insbesondere die zweite und dritte Säule zu stärken. In der geförderten pAV setzen wir uns ein für eine vorab planbare lebenslange monatliche Rente. Bei der bAV setzt sich die R+V für einen höheren Verbreitungsgrad insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein.
- Bereitgestellt von: R+V Versicherung AG am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: