Stellungnahmen/Gutachten
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365 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (365)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Das Vorhaben bezieht sich auf die Entschließung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung. HANDWERK BW spricht sich gegen eine entsprechende Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung aus.
- Bereitgestellt von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 05.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Eintrag bezieht sich auf die in der Bundestagsdrucksache 21/555 verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks spricht sich gegen eine entsprechende Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung aus.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Regelungsentwurf sieht eine Anpassung und Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vor. Der DFV fordert praxisrelevante Anpassungen im Hinblick auf die Kennzeichnung, insbesondere in der Theke, das Unterlassens der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Außer-Haus-Verpflegung und die verarbeitete Ware und keinen weiteren Auffbau unverhältnismäßiger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 30.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 28.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 28.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks setzt sich dafür ein, das Gesetz in den Bereichen Energieaudits, Unternehmensgleichbehandlung, Beraterzulassung, Fördermaßnahmen, Qualitätssicherung von Energieaudits sowie Vorgaben für den öffentlichen Sektor zu beeinflussen und zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 28.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und ggf. Optimierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.
- Bereitgestellt von: Viessmann Holding International GmbH am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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08.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen die Einführung einer Zuckersteuer
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen um die Einführung einer Zuckersteuer positioniert sich das Deutsche Bäckerhandwerk klar gegen pauschale steuerliche Eingriffe in das Lebensmittelangebot. Aus Sicht der Branche wird damit ein komplexes ernährungs- und gesundheitspolitisches Problem auf eine unzureichende und potenziell kontraproduktive Einzelmaßnahme reduziert. Es drohen Wettbewerbsnachteile und weitere Bürokratie für die Handwerksbetriebe, die aufrund der aktuell steigenden Sprit- und Energiekosten bereits unter erheblichem Druck stehen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 21.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"
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BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.04.2026
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Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Eintrag bezieht sich auf die in der Bundestagsdrucksache 21/555 verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks spricht sich gegen eine entsprechende Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung aus.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 14.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Videoüberwachung in Schlachtbetrieben
Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes soll eine Videoüberwachung in Schlachtebtrieben eingeführt werden. Hiervon ausgenommen bleiben sollen kleine Schlachtstätten unter 1000 Großvieheinheiten. Der DFV begrüßt die AUsnahme, fordert aber eine praktikable Umsetzung unter Berücksichtigung der Kosten und der Erfordernisse des Datenschutzes. Das vorgesehene Ermessen der Behörden zur Anordnung der Videoüberwachung in kleineren Betrieben bedarf der Konkretisierung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfpflichten nach dem EInwegkunststofffondsgesetzes anpassen
Mit dem Einwegkunststofffonds sind beim Überschreiten von definierten Schwellenwerten weitreichende Prüfpflichten vorgesehen. Bei einem Überschreiten der Schwellenwerte müssen die Unternehmen die Mengenmeldungen durch externe Prüfer gegenprüfen lassen. Die hohen Prüfkosten stehen dabei in keinem Verhältnis zu den gemeldeten Mengen. Der DFV fordert daher die Aussetzung der Prüfung oder eine Anhebung der Schwellenwerte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen hinsichtlich der vorgesehenen kaufrechtlichen Änderungen.
Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework - NLF)
Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
02.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung offener Anwendungsfragen zur Aktivrente
Ziel ist die praxisgerechte und rechtssichere Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG. Hierzu sollen der persönliche und zeitliche Anwendungsbereich (insbesondere Beginn der Begünstigung, Zuflusszeitpunkt), die Anwendung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sowie die Behandlung von Midijobs und Wechseln aus geringfügiger Beschäftigung eindeutig klargestellt werden. Außerdem sollen verbindliche Regelungen zur Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren, einschließlich Nachweis- und Erklärungspflichten der Arbeitnehmer, sowie zum Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) getroffen werden. Außerdem sollen die Behandlung besonderer Entgeltbestandteile sowie die Abgrenzung zu weiteren Steuerbefreiungen präzisiert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Da der Entwurf des BMF-Schreibens bei der künftigen Beurteilung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen auf die allgemeinen Grundsätze zur Einheitlichkeit der Leistung in Abschnitt 3.10 UStAE verweist, sollten auch diese an die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BFH angepasst und möglichst klar gefasst werden. Dabei sollten klare Kriterien und Beispiele für die Einordnung als einheitliche Leistung oder als Haupt- und Nebenleistung aufgeführt werden. Zudem ist eine angemessene Übergangsregelung erforderlich. Um aufwändige und teilweise viele Jahre in die Vergangenheit zurückreichende Korrekturen zu vermeiden, sollte es nicht beanstandet werden, wenn für Altfälle dauerhaft an der bisherigen Handhabung festgehalten wird.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutz praxisnah und wirtschaftsverträglich gestalten und dabei Investitionen anreizen
Zur wirtschaftsverträglichen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gehören für das Handwerk u.a. : die sektorübergreifende und technologieoffene Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen, die faire Gestaltung von Stromsteuer und Energiekosten zur Minimierung von Belastungen für Betriebe, die Förderung von Gebäuden als einheitliche Energiesysteme und die Steigerung der Sanierungsrate, die Einbindung des Fachhandwerks durch qualifizierte Beratung und individuelle Sanierungsfahrpläne, der Abbau von Bürokratie, die Vereinfachung von Genehmigungs- und Berichtspflichten, die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien, Speicher und energieeffiziente Verfahren sowie die Modernisierung der Energieinfrastruktur durch dezentrale Netze und Sektorkopplung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxistauglicher umsatzsteuerlicher Regelungen bei der elektronischen Rechnung
Die Betriebe brauchen praxistaugliche Regelungen und Verfahren in den Bereichen Rabattvereinbarungen, Rechnungskorrektur und Einbettung von Verträgen in elektronische Rechnungen. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 soll entsprechend ergänzt bzw. geändert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau im deutschen Steuerrecht
Die Vorschläge der gewerblichen Wirtschaft zum Bürokratieabbau im Steuerrecht beinhalten die Nachbesserung zur Thesaurierungsbegünstigung und zum Optionsmodell, die Digitalisierung von Steuerbescheiden, die Einführung eines Antragsrecht für zeitnahe Betriebsprüfungen sowie die Vereinfachung von Sachzuwendungen im EStG.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastung im nationalen Rechnungslegungs- und Steuerbilanzrecht
Ziel ist die Reduzierung bürokratischer Anforderungen im nationalen Recht der finanziellen Rechnungslegung. Angestrebt werden insbesondere verfahrensrechtliche Anpassungen zur Nutzung und elektronischen Rückübermittlung von E-Bilanz-Daten durch die Finanzverwaltung. Weiterhin sollen die Schwellenwerte des § 241a HGB angehoben werden. Zudem wird eine stärkere Harmonisierung von Handels- und Steuerbilanz angestrebt, u. a. durch Annäherung der Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften im Anlagevermögen, Vereinheitlichung der Vorratsbewertung nach § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, Angleichung von Ansatz und Bewertung von Rückstellungen (§ 249 HGB, § 5 Abs. 4a EStG, § 6a EStG) sowie Reduzierung von Aktivierungs- und Ansatzunterschieden (§§ 248, 250 HGB, § 5 EStG).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastung für KMU durch Anpassungen der EU-Bilanzrichtlinie
Ziel ist die Weiterentwicklung der Richtlinie 2013/34/EU zur Reduzierung bürokratischer Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen. Angestrebt wird insbesondere eine verbindliche Befreiung von Kleinstunternehmen von Offenlegungspflichten durch Anpassung der Art. 30 und 36 der Richtlinie. Zudem sollen die Größenklassen-Schwellenwerte nach Art. 3 RL 2013/34/EU, insbesondere die Arbeitnehmer-Schwelle für große Unternehmen, angehoben und künftig automatisch indexiert werden. Weiterhin wird eine Begrenzung des Umfangs des Jahresabschlusses von Kleinstunternehmen auf eine stark vereinfachte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Reduzierung der Anhangspflichten nach Art. 4 und 36 RL 2013/34/EU angestrebt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: