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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Automobilwirtschaft

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (343)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des VDIK ist es weiterhin entscheidend, die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität gezielt zu stärken und regulatorische Vorgaben an die tatsächlichen Entwicklungen im Markt anzupassen. Außerdem besteht aus Sicht des VDIK bei einzelnen Punkten weiterer Klarstellungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 08.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf zur Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Continental setzt sich dafür ein, den Rechtsrahmen für das autonome und automatiserte Fahren auf allen Ebenen sinnvoll weiterzuentwickeln. Schwerpunkte sind u.a. die grenzüberschreitende Anerkennung von Erprobungsgenehmigungen in Europa sowie die Erweiterung von Zulassungsmöglichkeiten auf die Großserie

    • Bereitgestellt von: AUMOVIO SE am 06.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Technologieneutrale Ausgestaltung der (EU) CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge sowie (EU) CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein wirksamer Klimaschutz unter Berücksichtigung aller verfügbaren technologischen Optionen.

    • Bereitgestellt von: IVECO Deutschland AG am 27.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einziehung von Tat-Kfz nach kriminellen Handlungen zu erleichtern, wenn diese nicht im Eigentum der Täter sondern von Autovermietungen stehen, soll erleichtert werden. ... soll lt. BR 55/26 erreicht werden durch eine Änderung des § 315f StGB und des § 33 BtMG, um auf einfach fahrlässiges Verhalten des Eigentümers abzustellen anstatt des bisherigen Rechtsbegriffes des leichtfertigen dazu Beitragens des § 74a StGB, das als grobe Fahrlässigkeit interpretiert wird. Wir halten die Gesetzesinitiative des Bunderates zur Schaffung einer Grundlage des Einziehens bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters jedoch für nicht ausgereift und formulieren konkrete Gründe. Die Gesetzesinitiative ist jedoch mangels Zielgenauigkeit und aufgrund der erheblichen Auswirkungen für Unbeteiligte abzulehnen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 55/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für die Einführung einer einkommensabhängigen Anschaffungsförderung für privat finanzierte batterieelektrische Pkw ein. Empfohlen wird eine gestaffelte Förderung von 3.000 bis 4.000 Euro pro Fahrzeug für Haushalte mit bis zu 4.000 Euro Bruttoeinkommen monatlich, beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Kaufpreis bis 60.000 Euro. Zudem wird die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Ladeinfrastruktur zur Senkung öffentlicher Ladepreise, die Förderung privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern sowie die gezielte Unterstützung des Gebrauchtwagenmarkts für E-Pkw zur sozialen Teilhabe gefordert. Die Förderung soll auf rein batterieelektrische Fahrzeuge fokussieren und verschiedene Finanzierungsformen (Kauf, Leasing, Finanzierung) umfassen.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir sprechen uns für eine technologieoffene Ausgestaltung der Regulierung von CO2-Emissionen in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sowie für ein Monitoring und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen aus. Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union

    • Bereitgestellt von: Robert Bosch GmbH am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      PowerCo setzt sich für eine output-orientierte Förderung der europäischen Batteriezellfertigung ein, die sich über den europäischen Innovation Fund finanziert. Ferner soll die Förderung einen Platz im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU erhalten. Ziel der zeitlich begrenzten Förderung ist es, europäische Standortnachteile gegenüber Drittstaaten auszugleichen, resiliente Lieferketten im Mobilitätssektor zu stärken und einer wettbewerbsfähige Zellproduktion in Europa abzusichern.

    • Bereitgestellt von: PowerCo SE am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.02.2026

        • Bundesregierung:

      • 19.02.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      PowerCo setzt sich für eine output-orientierte Förderung der europäischen Batteriezellfertigung ein, die sich über den europäischen Innovation Fund finanziert. Ferner soll die Förderung einen Platz im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU erhalten. Ziel der zeitlich begrenzten Förderung ist es, europäische Standortnachteile gegenüber Drittstaaten auszugleichen, resiliente Lieferketten im Mobilitätssektor zu stärken und einer wettbewerbsfähige Zellproduktion in Europa abzusichern.

    • Bereitgestellt von: PowerCo SE am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Effizientere Innovationspolitik durch Technologiebeirat, Bürokratieabbau und frühe Industrieeinbindung. KI schneller in Anwendungen überführen, Industrial-AI-Ökosysteme stärken, GPU-Kapazitäten ausbauen und Cybersecurity integrieren. Europäische Quantentechnologien mit Fokus auf industrielle Anwendungen ausbauen. Mikroelektronik durch neue Materialien, Advanced Packaging und Chipdesign stärken. Wasserstofftechnologien industriell umsetzen, Kosten senken und Reallabore etablieren. Wettbewerbsfähige Batterieproduktion inkl. LFP-Recycling sichern. Autonomes Fahren durch digitale Infrastruktur, EU-weit einheitliche Regeln und Modellregionen fördern. Kreislauffähige Fahrzeugkomponenten durch Remanufacturing und automatisierte Demontage stärken.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll sich im EU-Rat für eine grundlegende Überarbeitung der CO2-Emissionsstandards für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2023/851) einsetzen. Konkret wird die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, gefordert. Zudem sollen die vorgeschlagenen Fuel Credits verbessert werden, u. a. durch Streichung der 3 %-Obergrenze und Anwendung ab Inkrafttreten. Die verpflichtenden Beschaffungsquoten der vorgeschlagenen Verordnung über saubere Firmenfahrzeuge werden in der derzeitigen Form abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 153/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die von der Europ. Kommission im Rahmen des Digital Omnibus vorgeschlagenen Änderungen der DSGVO. Der VDA strebt eine gezielte Modernisierung an: Klarstellungen zur Identifizierbarkeit, Stärkung des risikobasierten Ansatzes, Entlastung bei Dokumentations- und Auskunftspflichten, Einführung eines Konzernprivilegs für Datentransfers sowie Präzisierung von Art. 9 DSGVO, u. a. für KI-Zwecke. Zudem soll Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie in die DSGVO (Art. 88a) überführt werden. Der VDA fordert eine praxisnahe, innovationsfördernde Reform, die Rechtssicherheit schafft, B2B- und Multi-User-Konstellationen berücksichtigt und verhältnismäßige Anforderungen setzt. Die Verlagerung der Endgerätezugriffsregeln lehnt er ab und plädiert für deren gezielte Modernisierung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Sondervorschrift 594 im RID/ADR an eine Praxisgerechte Umsetzung. Die SV594 regelt seit über drei Jahrzehnten zuverlässig den Transport von Stoßdämpfern nach UN 3164. In diesem Zeitraum hat sich die Vorschrift uneingeschränkt bewährt. Es sind keine schadensrelevanten Ereignisse dokumentiert, die auf eine unzureichende Ausgestaltung der Vorschrift zurückzuführen wären. Das bestehende Sicherheitsniveau ist hoch und angemessen. Der Änderungsvorschlag würde die Anwendung der SV594 erheblich erschweren. Deshalb setzt sich der VDA für die Beibehaltung der SV594 ein.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer sind von strategischer Bedeutung für den Industriestandort. Bei der anstehenden Überprüfung der CO2-Flottenregulierung kommt es darauf an, zusätzliche Belastungen für die Industrie abzuwenden und die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen nicht noch weiter einzuschränken. Die Nachfrage nach Elektromobilität erfolgt nicht im erwarteten Ausmaß. Ein verlässlicher Transformationspfad gelingt nur durch eine technologieoffene Regulierung, die eine Antriebs- und Molekülwende gleichermaßen fördert und alle klimafreundlichen Technologien nutzt. Strafzahlungen müssen in jedem Fall vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.

    • Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.

    • Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des am 16. Dezember 2025 von der EU-Kommission vorgestellten „Automotive Package” wurde auch der „Automotive Omnibus (EU) 2025/0422 (COD)” vorgestellt. Dieser zielt darauf ab, den unionsrechtlichen Rahmen flexibler und praxistauglicher an den technischen Fortschritt anzupassen. Die Iveco Group spricht sich im Zuge dieses Verfahrens für Anpassungen in den Bereichen „Small Cars”, „Smart Charging” und „Euro 7” aus, um regulatorische Kohärenz und eine innovationsfreundlichere Ausgestaltung der Regulatorik im Automotive-Sektor zu erwirken.

    • Bereitgestellt von: IVECO Deutschland AG am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Einfrierung des PHEV-Utility Faktors sollte im Automotive Omnibus eine zentrale Zielsetzung sein, um das Potential dieser wichtige Transformationstechnologie zur Dekarbonisierung für OEMs und Kunden nutzen zu können. Eine M1E-Fahrzeugkategorie 'Small Affordable Vehicle' sollte technologieneutral sein, damit (bestehende) HEVs, PHEVs und Multi-Energie-Fahrzeuge regulatorisch nicht ausgeschlossen sind, da diese einen entscheidenden Beitrag für eine bezahlbare Mobilität leisten können.

    • Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 17.03.2026
    • Adressatenkreis:
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