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311 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (311)
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SG2502010002 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVMW hat mit der von seinem Wissenschafltichen Beirat erarbeiteten "Agenda 2025+" ein neues poltiisches Grundsatzprgramm verabschiedet. Wir appellieren an die Bundesregierung, die Kernforderungen des Mittelstands umzusetzen und Deutschland wieder zurück auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Die Kernforderungen des Mittelstands lauten: - Standortpolitik für den Mittelstand im internationalen Wettbewerb gestalten. - Arbeitskräfte- und Produktivitätspotenziale nutzen und ausweiten. - Den globalen Wettbewerb um Technologieführerschaft annehmen, Innovationen fördern und Leitmärkte etablieren. - Konsistente Energiewende für stabile Transformationspfade implementieren. - Gesellschaftliches Klima für Innovationen und Unternehmertum schaffen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (12.09.2024) [alle SG dorthin], Gremien (12.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (12.09.2024) [alle SG dorthin], Organe (12.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMF (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMJ (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMI (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMAS (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMBF (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMDV (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMUV (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMWK (12.09.2024) [alle SG dorthin]
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SG2407180026 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 31.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
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SG2407180027 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 31.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
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SG2501300019 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 30.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Klimafinanzierung im Bundeshaushaltsgesetz 2025
Germanwatch fordert die gegenwärtige Höhe Deutschlands zur internationalen Klimafinanzierung auch in den Bundestagshaushalt 2025/2026 aufzunehmen und ggf. zu erhöhen. Außerdem fordert Germanwatch die Rücknahme der Kürzungen im BMBF im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
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SG2501280011 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (22.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMJ (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMI (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMBF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMDV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMUV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMWK (22.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2501270002 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (22.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMJ (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMI (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMBF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMDV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMUV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMWK (22.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2501220030 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (22.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMJ (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMI (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMBF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMDV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMUV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMWK (22.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2501220022 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (22.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMJ (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMI (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMBF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMDV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMUV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMWK (22.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2501220021 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (22.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMJ (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMI (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMBF (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMDV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMUV (22.01.2025) [alle SG dorthin], BMWK (22.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2501210012 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501210016 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501210020 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) -
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
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SG2501210022 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2501210024 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und bestimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2501210025 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
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SG2501210026 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und zusätzlichem Pflegeaufwand
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2501210027 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2501210029 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501210030 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
-
BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
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SG2501210031 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501210032 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501210034 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten bei pflegebedürftigen Angehörigen
Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501210007 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung Investitionen für Forschung und Innovation im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
Offener Brief zur Zukunft von Forschung und Innnovation in der Europäischen Union der Allianz der Wissenschaftsorganisationen: Erhöhung von Investitionen für Forschung und Innovation im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (09.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMBF (09.01.2025) [alle SG dorthin], BMEL (09.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2501210006 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 21.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung Investitionen für Forschung und Innovation im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
Offener Brief zur Zukunft von Forschung und Innnovation in der Europäischen Union der Allianz der Wissenschaftsorganisationen: Erhöhung von Investitionen für Forschung und Innovation im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (09.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMBF (09.01.2025) [alle SG dorthin], BMEL (09.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2501090012 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Alliance for Regenerative Medicine am 17.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Legal framework for patient access and reimbursement of cell and gene therapies
Changes in the framework of §130b SGB V especially in regard to pharmaceuticals with unquantifiable benefit. Clarification on HTA of pharmaceuticals to reflect particularities of gene therapies. Discussion on the revision of the EU pharmaceutical legislation with policymakers.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (12.11.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (12.11.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMBF (12.11.2024) [alle SG dorthin], BMG (12.11.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):