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321 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (321)
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SG2501160020 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 16.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Leistungen, die aus Apotheken erbracht werden.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMAS (09.01.2025) [alle SG dorthin], BMG (09.01.2025) [alle SG dorthin], BMUV (09.01.2025) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501100003 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 10.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung der Klassifizierung von Ethanol als CMR-Substanz
Vermeidung einer EU-weiten Klassifizierung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln als CMR- (karzinogene, mutagene oder reprotoxische) Substanz, um die Verfügbarkeit ethanolhaltiger Desinfektionsmittel und deren Einsatz in der Gesundheitsversorgung in bisherigem Umfang sicherzustellen.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501090017 (PDF, 16 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 09.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung der Klassifizierung von Ethanol als CMR-Substanz
Vermeidung einer EU-weiten Klassifizierung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln als CMR- (karzinogene, mutagene oder reprotoxische) Substanz, um die Verfügbarkeit ethanolhaltiger Desinfektionsmittel und deren Einsatz in der Gesundheitsversorgung in bisherigem Umfang sicherzustellen.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501070002 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 07.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, sich im Rat der EU für folgende Ziele einzusetzen: Förderung des sozialen und nachhaltigen Europas über eine starke Regionalpolitik; kohärente Ausrichtung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens und damit der Kohäsions- und Strukturpolitik ab 2028 an europäischen, insb. sozialpolitischen Zielen; Festhalten am Prinzip der territorialen und ökonomischen Angleichung, dem Grundsatz der Subsidiarität, der geteilten Mittelverwaltung, dem Partnerschaftsprinzip für die Strukturförderung (insb. ESF, EFRE) und an der Förderberechtigung für alle Regionen Europas unter hervorgehobener Rolle des ländlichen Raums; Verringerung der Komplexität und Beseitigung von Zugangshürden; Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit und grenzüberschreitenden Strukturen
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (07.01.2025) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (07.01.2025) [alle SG dorthin], Organe (07.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (07.01.2025) [alle SG dorthin], BKAmt (07.01.2025) [alle SG dorthin], BMI (07.01.2025) [alle SG dorthin], BMAS (07.01.2025) [alle SG dorthin], BMFSFJ (07.01.2025) [alle SG dorthin], BMWK (07.01.2025) [alle SG dorthin]
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SG2501060015 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 06.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Suizidprävention gewährleisten
Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen haben den Wunsch nicht mehr leben zu wollen. Auch wenn die Würde des Menschen das Recht einschließt seinem Leben ein Ende zu setzen, ist aus unserer Sicht das Angebot von Beratung und Unterstützung im Rahmen der Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vorrangig. Sterbehilfe und Suizidprävention müssen zwingend gesetzlich geregelt werden. Bisher gibt es keine neue gesetzliche Regelung. Im Juli 2023 scheiterten im Bundestag zwei Anträge für ein neues Sterbehilfegesetz. Der assistierte Suizid ist somit weiterhin eine „Grauzone“, es gibt keinerlei Rechtssicherheit. Die Stärkung der Suizidprävention ist insbesondere durch niedrigschwelligen Zugang zu Beratung zu gewährleisten und der assistierte Suizid soll in ein Gesetz integriert werden..
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Suizidprävention stärken
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
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SG2501030007 (PDF, 26 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für eine menschenrechtskonforme und rechtsstaatliche Umsetzung der GEAS-Reform ein. Er kritisiert insbesondere die sehr restriktive Umsetzung der europäischen Normen. Gefordert werden u.a. die Streichung freiheitsbeschränkender Maßnahmen, eine Begrenzung der Grenzverfahren auf verpflichtende Fälle, die Streichung der Fiktion der Nicht-Einreise bei Binnengrenzkontrollen und die Stärkung der Rechte vulnerabler Gruppen durch vollständige Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie. Zudem fordert der Verband Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, die Aufhebung von Einschränkungen für Rechtsberater sowie die Streichung von Leistungsausschlüssen und Sanktionen im AsylbLG.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BKAmt (21.10.2024) [alle SG dorthin], BMJ (21.10.2024) [alle SG dorthin], BMI (21.10.2024) [alle SG dorthin], BMAS (21.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2412240001 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 24.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DB setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB ein. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Anwendung von Schwellenwerten bei der Vergabe, bei Kontrollmechanismen und Nachweispflichten sowie einer Klarstellung der Anwendbarkeit von Bundes- und Landestariftreuegesetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWK): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412230013 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines IT-Förderfonds für Fachkräfte
Bitkom setzt sich aufgrund der Tatsache, dass in den Lehrberufen der IT das Angebot an Ausbildungsplätzen unter der Nachfrage liegt für die Einrichtung eines IT-Förderfonds für Fachkräfte ein. Er würde eine Lösung zur Finanzierung und Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Bereich IT und Digitalisierung darstellen. Der Fonds könnte durch eine freiwillige Umlage der Unternehmen finanziert werden, die durch staatliche Kofinanzierung ergänzt wird. Unternehmen, die sich an diesem Fonds beteiligen und aktiv in die Ausbildung investieren, sollten im Gegenzug steuerliche Vorteile erhalten.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (10.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (10.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMAS (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (10.12.2024) [alle SG dorthin]
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SG2412230014 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Weiterbildungsförderung für Unternehmen
Die durch das Qualifizierungschancengesetz und das Aus- und Weiterbildungsgesetz geregelte Förderung von Weiterbildung im Unternehmen sollte erweitert werden. Sie sollten u.a. für alle Unternehmen geöffnet werden, sowie die Wartezeitregelungen seitens der Arbeitsagentur auf ein Jahr reduziert, die Mindestanforderung an die Maßnahmendauer von 120 abgeschafft oder auf 60 Stunden abgesenkt werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (10.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (10.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMAS (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (10.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412230015 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
Aus Sicht des Bitkom bedarf es einer kritischen Evaluierung und Prüfung des weiteren Bedarfs, sowie grundlegende Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Zulassungskriterien müssen überdacht und die Gleichbehandlung von Digital- mit Präsenzformaten und die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Insbesondere sollte die durch aufwändige Zulassung von Fernlehrgängen zur beruflichen Weiterbildung entstehende Bürokratie kritisch überprüft und abgebaut werden, z.B. bei AZAV-Maßnahmeprüfungen (Bildungsgutscheine).
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (10.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (10.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMAS (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (10.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412230016 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Bildungs(teil)zeit
Bitkom setzt sich für die Einführung einer Bildungs(teil)zeit zur Förderung von Quereinstiegen & Weiterbildungen in Berufe mit besonders hohem Fachkräftebedarf - darunter IT-Berufe - ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber finanziell dabei unterstützt werden, sich berufsbegleitend oder im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung z.B. in die IT-Berufe, weiter zu qualifizieren.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (10.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (10.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMAS (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMBF (10.12.2024) [alle SG dorthin]
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SG2412130023 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Gefahrstoffverordnung
Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412200080 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (17.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (17.10.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMF (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMJ (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMVg (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMI (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMAS (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMBF (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMDV (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMEL (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMG (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMUV (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMWSB (17.10.2024) [alle SG dorthin], BMZ (17.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412200121 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch Sicherung ..............
Tarifpolitik und Tarifbindung und die damit einhergehenden Regelungen in den Händen der Tarifpartner belassen
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWK): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMAS):
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412200021 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Markenverband am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.
- Adressatenkreis:
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SG2412200010 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahmeregelungen für Startups bei Fragen der Tarifautonomie
Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Startups könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch die Schaffung eines Ausnahmetatbestands im Tariftreuegesetz angegangen werden. Dabei sollte der administrative Aufwand für junge Unternehmen signifikant reduziert und gleichzeitig deren flexible und innovative Arbeitsweisen geschützt werden. Ferner sollten Startups von tarifvertraglichen Regelungen ausgenommen werden, wenn diese ihre Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 588/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BR-Drs. 588/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (28.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMAS (28.10.2024) [alle SG dorthin]
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SG2412190087 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV fordert für eine wirksame Schadnagerkontrolle, dass entsprechende Wirkstoffe verfügbar und die Fraßköder-Produkte auch von Privatpersonen angewendet werden dürfen. Vereinzelte Fehlanwendungen dürfen nicht dazu führen, dass die Produkte vom Markt genommen werden und Schadnager nicht mehr bekämpft werden können. Mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung hat der Gesetzgeber einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen: Ab 2025 dürfen die meisten Biozidprodukte nur noch von Sachkundigen Verkäufern nach einschlägiger Beratung abgegeben werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (10.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMAS (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMEL (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMG (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMUV (10.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412190045 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190046 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen
Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190047 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412190048 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (7):
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SG2412190049 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Der KOK setzt sich für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Gewalthilfegesetzes ein. Konkret fordert der KOK, ein Gewalthilfegesetz zu erarbeiten, das neben geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auch den Menschenhandel und Ausbeutung als von den Regelungen erfasste Gewaltformen einbezieht. Zudem müssen durch die zu erarbeitenden gesetzlichen Regelungen Frauenhäuser, Schutzwohnungen und spezialisierte Fachberatungsstellen finanziell abgesichert werden. Die Regelungen sollten einzelfallunabhängig sein und nicht vom Aufenthaltsstatus einer Person abhängen. Für die Finanzierung des Gewalthilfegesetzes soll es eine Bundesbeteiligung geben.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin]
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SG2412190050 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190052 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen
Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190031 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenring e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gleichstellungschecks
Gefordert wird ein Gleichstellungscheck, der bei allen Gesetzesvorhaben angewandt werden soll.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: AA (04.11.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMF (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMJ (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMVg (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMI (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMAS (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMBF (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMDV (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMEL (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMG (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMUV (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMWK (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMWSB (04.11.2024) [alle SG dorthin], BMZ (04.11.2024) [alle SG dorthin]