Stellungnahmen/Gutachten
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2.034 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.034)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle Energieeffizienzgesetz, EDL-G und Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung
Möglichst unbürokratische Umsetzung. Zusammenführung EDL-G und Energieeffizienzgesetz in ein konsistentes Gesetz
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 17.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets
Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" (Arbeitsentwurf, Stand 30.01.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreiber und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes - lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 17.04.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets
Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (Arbeitsentwurf, Stand 30.1.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreibern und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln, sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes => lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).
- Bereitgestellt von: EWE AG am 17.04.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des GEG, der BEG-Förderung und Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), eine Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und eine flexible Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ein. Im GEG soll die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen erhalten bleiben, nicht vollzogene Effizienzvorschriften vereinfacht werden. Die BEG-Förderung soll an der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet und auf Heizungstausch sowie energetische Maßnahmen an Gebäuden fokussiert werden, die für effizienten Wärmepumpenbetrieb ertüchtigt werden müssen. Bei der EPBD-Umsetzung soll der Primärenergieverbrauch als Steuerungsgröße dienen, sodass klimaneutral versorgte Gebäude unabhängig vom energetischen Zustand hohe Effizienz aufweisen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Wärmeplanungsgesetzes: Soziale Kriterien und verbindlichere Gebietsausweisung
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in vier Bereichen ein: Erstens die gesetzliche Verankerung sozio-ökonomischer Kriterien bei der Gebietsausweisung, insbesondere für Prüfgebiete, um die Versorgungssicherheit vulnerabler Haushalte sicherzustellen. Zweitens die Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Planungsqualität und eine Reduktion von Prüfgebieten zugunsten verbindlicher Gebietsausweisungen. Drittens die Einführung eines ergänzenden Quartiersinstruments für dezentrale Versorgungsgebiete. Viertens regulatorische Vorkehrungen gegen die selektive Erschließung wirtschaftlich attraktiver Gebiete durch private Akteure (Rosinenpicken).
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Deutschlandfonds zur Finanzierung der Energienetzinfrastruktur
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich dafür ein, den Energie-Baustein des Deutschlandfonds so auszugestalten, dass er die Eigenkapitallücke von Energieversorgungsunternehmen (EVU) beim Ausbau der Strom-, Wärme- und Gasnetze schließt. Konkret wird gefordert: Einrichtung staatlicher Kreditgarantieprogramme zur Absicherung der Fremdfinanzierung von EVU, Bereitstellung öffentlichen Eigenkapitals über bundes- oder landeseigene Beteiligungsgesellschaften für kommunale Stadtwerke und öffentliche Energiekonzerne, Ermöglichung von Projektgesellschaften und Verbriefungsstrukturen zur Bündelung von Netzinvestitionen für institutionelle Investoren sowie Schaffung eines Kreditaufkauf- bzw. Verbriefungsprogramms zur Ausweitung der Bankenkreditvergabe an EVU.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Quote für grünes Ammoniak in der Düngemittelproduktion
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für die Einführung einer nationalen Quote für grünes Ammoniak in der Produktion von mineralischen Stickstoffdüngemitteln ein. Die Quote soll Inverkehrbringer von ammoniakhaltigen Stickstoffdüngern verpflichten, einen steigenden Anteil RFNBO-konformen Ammoniaks einzusetzen (vorgeschlagen: 7 % ab 2031, ansteigend auf 70 % bis 2035). Ergänzend sollen staatlich gestützte Differenzverträge (CfD) Investitionen in grüne Erzeugungskapazitäten auslösen. Ziel ist die Schaffung eines Leitmarktes für grünen Wasserstoff im Düngemittelsektor, der Nachfragesicherheit für den Wasserstoffmarkthochlauf gewährleistet und zur Erfüllung der EU-RFNBO-Industriequote nach Art. 22a RED III beiträgt.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Biomasseverordnung
Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die jüngst in Kraft getretenen Anpassungen der EU-Messgeräte-Richtlinie (2004/22/EG) für Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen sind aus unserer Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt, um den regulatorischen Rahmen stärker an die praktische Realität des Betriebs von Ladeinfrastruktur anzupassen. Vor diesem Hintergrund möchten wir ausdrücklich dafür werben, die neuen europäischen Vorgaben zügig und praxisnah in nationales Recht zu überführen. Eine schnelle Umsetzung würde nicht nur bestehende Rechtsunsicherheiten abbauen, sondern auch ein wichtiges Signal an Betreiber, Stadtwerke und kommunale Unternehmen senden, die erhebliche Investitionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur leisten.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 16.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zielgerichtete Förderarchitektur für regionale Wasserstoffprojekte
Schaffung einer geeigneten Förderarchitektur um Transformationsprozess unter Einbindung von Wasserstoff für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für den Verkehrsbereich zu ermöglichen
- Bereitgestellt von: Bund der Wasserstoffregionen (BdWR) am 16.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zielgerichtete Förderarchitektur für regionale Wasserstoffprojekte
Schaffung einer geeigneten Förderarchitektur um Transformationsprozess unter Einbindung von Wasserstoff für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für den Verkehrsbereich zu ermöglichen
- Bereitgestellt von: Bund der Wasserstoffregionen (BdWR) am 16.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Änderungen im Environmental Omnibus zur Aussetzung des Bevollmächtigten-Systems
Wir wollen die Aussetzung des Bevollmächtigten-Systems des EU Environmental Omnibus in der EU-Verordnung verhindern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 15.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wie fordern ein ambitioniertes Textilgesetz für Deutschland.
Die Ausgestaltung einer deutschen Textil-EPR sollte folgende Aspekte beinhalten: Verbindliche Umweltziele, eine Wirksame Ökomodulation, Transformationsfonds (für Re-Use, Reparatur, Sharing etc.), Volle Herstellerverantwortung (inkl. Onlinehandel, keine Kostenabwälzung), Transparenz & Beteiligung (klare Kontrolle, Einbindung aller Akteur:innen). Neues Textilgesetzt soll geschaffen werden, für Umsetzung der Richtlinie 2025/1892 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die Eckpunkte des BMUKN liegen vor.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 15.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2026
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für eine systematische Luftraumintegration von Flugwindenergieanlagen in Deutschland
Nach der Aufnahme der Flugwindenergie (FWE) in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im April 2024 müssen nun die Regularien zur Luftverkehrssicherheit, die Integration in den Luftraum sowie die allgemeinen Genehmigungsverfahren gezielt an die Anforderungen von Flugwindenergieanlagen (FWEA) angepasst werden, ohne dabei die Sicherheit in der Luft und am Boden zu beeinträchtigen. Dazu hat der Sektor Ende 2024 in einem Positionspapier generelle Forderungen aufgestellt. Das vorliegende Dokument vertieft einige der dort genannten Aspekte. Aus Sicht des FWE-Sektors sollten FWEA einen übergeordneten oder mindestens gleichberechtigten Zugang zum Luftraum bekommen, da sie im „überragenden öffentlichen Interesse“ erneuerbaren Strom produzieren.
- Bereitgestellt von: Airborne Wind Europe AISBL am 15.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 525/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie
-
BR-Drs. 525/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Erhöhung der Vergütung von FWE-Strom im EEG
Die derzeitige EEG-Vergütung für Strom von Flugwindenergieanlagen (FWEA) ist zu niedrig, um Projekte wirtschaftlich zu betreiben. Nach der jetzigen Formel erhalten Anlagenbetreiber etwa 11 ct€/kWh. Der Vorschlag ist, die Berechnungsgrundlage dahingehend zu ändern, dass für eine begrenzte Anzahl von Jahren dieser Wert etwa verdoppelt wird, bevor er dann jährlich abgesenkt wird. Dazu werden drei verschiedene Vorschläge gemacht, wie dies umgesetzt werden könnte.
- Bereitgestellt von: Airborne Wind Europe AISBL am 15.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geplante vorzeitigen Beendigung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure
Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden. Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.
- Bereitgestellt von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffen
Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah für mehr Rechtssicherheit sorgen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungs- und Lieferkettenresilienz bei Rüstungsvorhaben im Sinne einer Resilienzwirtschaft
Steigerung der Versorgungssicherheit und Lieferkettenresilienz für Auftraggeber und Auftragnehmer bei militärischen Beschaffungsvorhaben sowie eine Beschleunigung der Bearbeitungszeit von rüstungs-relevanten Prüf- und Genehmigungsverfahren. Die hierfür relevanten Gesetze und Verordnungen sollen auf entsprechenden Überarbeitungsbedarf überprüft werden: Bundesimmissionsschutzgesetz, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, u.a. Wirtschaftssicherstellungsverordnung, Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Bundeshaushaltsgesetz, Bundeshaushaltsordnung, Sustainable Finance Disclosure Regulation (2019/2088), EU REACH-Verordnung (1907/2006), EU POP-Verordnung (2019/1021).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 13.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
Mit Inkraftreten der PPWR wird die deutsche Gesetzgebung anzupassen. In diesem Kontext lautet das Ziel, die reibungslose Funktionsweise der deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme zu gewährleisten und eine Minimierung des bürokratischen Aufwands für die fast ausschließlich kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 10.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 10.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Überarbeitung der EEG Novelle 2027
E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 10.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Initiative wird die Bundesregierung darum gebeten, die Finanzierung der sog. DNK-Plattform (Deutscher NachhaltigkeitsKodex) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen über das Jahr 2028 fortzuschreiben und die Plattform als EU-weites Angebot zu etablieren.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 09.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strategische Gasreserve und Speicherregulierung
Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gasversorgungssicherheit in Deutschland: Angestrebt wird die Einführung einer strategischen Gasreserve in relevanter Größenordnung mit klar geregelten Voraussetzungen für den Abruf, unter Anknüpfung an die Notfallstufen der EU SoS Verordnung. Gleichzeitig sollen bestehende staatliche Speicherfüllstandvorgaben überprüft und perspektivisch angepasst bzw. aufgehoben werden, um marktverzerrende Effekte zu reduzieren und eine wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung der Gasspeicher zu ermöglichen. Die Regelungen sollen Versorgungssicherheit, Krisenresilienz und langfristige Transformationsfähigkeit der Speicherinfrastruktur gewährleisten.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 09.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wesentliches Ziel ist die Ernährungssicherung für die in Deutschland lebenden Menschen! Damit dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann, ist es sinnvoll das jedes Einzelglied der Wertschöpfungskette, vom Futterbau für die Tiere, über die Haltung der Tiere, bis zur Schlachtung, Zerlegung und dem Verkauf tierischer Produkte fachlich optimal arbeiten kann! Die Interessenvertretung bezieht sich daher in erster Linie auf die Erläuterung der fachlich wichtigen Aspekte der Wertschöpfungskette Tierhaltung Deutschland!
- Bereitgestellt von: Dr. sc agr. habil. Dirk Hesse – AgriKontakt am 08.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/139
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt
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BT-Drs. 21/139
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: